Veranstaltungsreihe: Toolbox Asyl und Migration #7

WISSEN – AUSTAUSCH – HANDELN – Eine Vortragsreihe des Bayerischen Flüchtlingsrats

Unsere Vortragsreihe geht in die mittlerweile 7. Runde. Auch diesen Winter beschäftigen wir uns mit allerhand Themen rund um „Asyl und Migration“. Wir holen uns unter anderem ein Update, wie es eigentlich mit der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) aussieht, wollen einen Überblick über Aus- und Wiedereinreise sowie Möglichkeiten des Fachkräfteeinwanderungsgesetz erhalten und setzen uns mit dem Thema FGM/C in der Beratung auseinander. Wir fragen uns was man gegen die Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ tun kann. Und auch diesmal beschäftigen wir uns mit dem Übergang vom Chancenaufenthalt in ein dauerhaftes Bleiberecht.

Wieso? Mit der Veranstaltungsreihe „Toolbox Asyl und Migration“ wollen wir uns mit alltäglichen Fragen und Fallstricken aus der Beratung und Unterstützung von Geflüchteten beschäftigen. Das Asyl- und Aufenthaltsrecht ist so restriktiv wie kompliziert. Zwischen Bundesländern, aber auch Regierungsbezirken und jeweiligen Ausländerbehörden gibt es enorme Unterschiede in der Entscheidungspraxis. Expert:innen aus den jeweiligen Bereichen werden die rechtliche und praktische Situation beleuchten und sich Zeit nehmen, unsere Fragen zu beantworten.

Wer? Die Veranstaltungreihe richtet sich an Geflüchtete, Ehren- und Hauptamtliche. In der Regel finden die Veranstaltungen auf deutsch statt. Bei manchen Veranstaltungen gibt es eine Übersetzung. Informationen zu Übersetzungen finden Sie unten in der jeweiligen Veranstaltung.

Wie? Die Veranstaltungen finden online über Zoom statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Bei Interesse melden Sie sich bitte über die untenstehenden Links an. Wir senden Ihnen die Zugangsdaten per E-Mail zu. Wenn Sie keinen Link erhalten sollten, sehen Sie bitte im Spam-Ordner Ihres Mail-Programms nach. Bei Fragen können Sie sich gerne an kontakt@fluechtlingsrat-bayern.de wenden.

Toolbox Asyl und Migration: Termine

Die EU hat sich im Sommer 2024 auf eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) und damit auf eine massive Verschärfung des Flüchtlingsrechts geeinigt. Mit dem GEAS-Reform drohen Schutzsuchenden Grenzverfahren unter Haftbedingungen, eine Verschärfung des Dublin-Systems und eine Aushebelung des Flüchtlingsschutzes. Die deutsche Bundesregierung hat diesem Ausverkauf der Menschenrechte auch zugestimmt. Was genau die GEAS-Reform vorsieht und wie der Stand der Debatte ist, möchten wir am 21.01.2025 mit Wiebke Judith, der Rechtspolitischen Sprecherin von Pro Asyl, besprechen. Nach einem Vortrag wird es Raum für Austausch und Fragen zum Thema geben.

Dienstag, 21.01.205 | 18:00 – 19:30 | Wiebke Judith

Die Veranstaltungen finden online über Zoom statt. Die Teilnahme ist kostenlos.

Anmeldung über unser Formular. Die Zugangsdaten erhalten Sie bei der Anmeldung sowie per Mail (Bitte sehen Sie auch in Ihren Spam-Mails nach).


Es bleibt ein Musterbeispiel, wie Geflüchtete und Unterstützenden das Leben sauer gemacht werden kann. Statt Geflüchteten eine Ausbildung zu erlauben, müssen sie erst ins Herkunftsland und dort einen Visumantrag für die Einreise zur Ausbildung stellen. Das ist mit bürokratischem Aufwand und hohen Kosten verbunden. Der organisatorische Aufwand ist erheblich. Obwohl es politisch ein grober Unfug ist, kann es doch im Einzelfall die letzte Chance auf einen sicheren Aufenthalt bedeuten. Josefine Steiger und Astrid Schreiber (Beraterin in der Abschiebehaft München, Münchner Flüchtlingsrat), beide mit einigen Erfahrungen auf dem Gebiet der Aus- und Wiedereinreise, erklären das Prozedere und geben praktische Hinweise, wie es erfolgreich funktionieren kann.

Dienstag, 04.02.25 | 18:00 – 19:30 | Josefine Steiger und Astrid Schreiber

Die Veranstaltungen finden online über Zoom statt. Die Teilnahme ist kostenlos.

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Das aktualisierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz bietet eine Reihe Erleichterungen für Menschen, die sich aus Drittstaaten für Jobs oder Ausbildungsplätze in Deutschland bewerben wollen. Ein paar kleine Verbesserungen gibt es auch für Asylsuchende, die schon in Deutschland sind. Daniel Olanrewaju Salaja stellt wesentliche Eckpunkte des Einwanderungsgesetzes vor und steht für Fragen zur Verfügung.

Mittwoch, 19.02.25 | 18:00 – 19:30 | Daniel Olanrewaju Salaja, Fachinformationszentrum Einwanderung München

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Die Zahl der sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ wächst und das Engagement aus der Politik, dass es noch mehr werden, ist ungebrochen. Doch nicht nur Personen aus sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ droht die hier obligatorische Ablehnung des Asylantrages als „offensichtlich unbegründet“. Durch die Gesetzesverschärfungen der letzten Jahre trifft dies auch bei anderen Konstellationen zu. Was bedeutet die Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ für die Betroffenen und für ihre aufenthaltsrechtliche Perspektive? Was kann man dagegen tun? Welches Wissen hilft, um eine solche Ablehnung zu verhindern und wo liegen die Fallstricke? Dazu erfahren wie mehr in einem Vortag von RA Yunus Ziyal. Anschließend gibt es Raum für Fragen und Austausch.

Montag, 10.03.25 | 18:00 – 19:30 | RA Yunus Ziyal

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Der Zugang zu von FGM/C betroffenen Frauen gestaltet sich schwer, vor allem, weil FGM/C ein sehr intimes und sensibles Thema ist. Zusätzlich zur allgemeinen Tabuisierung der Thematik machen kulturelle Unterschiede aus dem Umgang damit eine Herausforderung. Mit dieser Veranstaltung möchten wir uns genau dieser Herausforderung nähern und laden Ehrenamtliche, Fachkräfte und Interessierte ein, mehr über FGM/C zu erfahren, sich mit asylrechtlichen Aspekten des Themas auseinanderzusetzen und Praxisbeispiele zu hören und zu debattieren. Für IN VIA Bayern informieren uns dazu Rike Sindbert von pro familia Nürnberg und Sarah Meister von IMEDANA e. V. Rosa Asyl 2.0.

Mittwoch, 19.03.25 | 18:00 – 19:30 | IN VIA Bayern

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Am 01.01.2023 trat mit weiteren Gesetzesänderungen auch das neue Chancenaufenthatsrecht in Kraft. Der Chancenaufenthalt sollte laut Koalitionsvertrag der Bundesregierung die bisherige Praxis der „Kettenduldungen“ beenden. Der Chancenaufenthalt gem. § 104c AufenthG ist ein 18-monatiges Bleiberecht. Diese 18 Monate sollen dazu dienen, Passpapiere zu besorgen und eine Arbeit aufzunehmen, um den Lebensunterhalt sichern zu können. Nach den 18 Monaten sollen Geflüchtete in die Bleiberegelungen nach § 25a AufenthG oder § 25b AufenthG wechseln, wenn sie diese notwendigen Voraussetzungen erfüllen.    

Nun gehen diese 18 Monate für die ersten Antragsteller:innen zu Ende und es stellen sich viele Fragen zum Übergang in die Aufenthalte nach § 25a/b. 

Was waren und sind mögliche Probleme bei der Erfüllung der Voraussetzungen? Wie geht man mit diesen am besten um, wenn die 18 Monate verstrichen sind? Gibt es Tipps, die man beachten sollte? Wie stellt man sicher, dass die Voraussetzungen von den Ausländerbehörden anerkannt werden? Und was sind mögliche Alternativen, wenn der Übergang von den Ausländerbehörden abgelehnt wird? 

Dazu möchten wir am Montag, 24.03.2025 mit Rechtsanwältin Antonella Giamattei sprechen. Nach einem kurzen Input und Überblick zu den Übergangsregelungen wird es Raum für Austausch und Fragen aus der Praxis geben. 

Die Veranstaltungen finden online über Zoom statt. Die Teilnahme ist kostenlos.

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Die Toolbox ist Teil folgender Projekte/Netzwerke: