Ukraine: Einreise und Schutz in Deutschland/Україна: в’їзд та притулок в Німеччині

Seit dem 24.2.2022 greift Russland gezielt Orte in der Ukraine militärisch an. Seitdem erreichen uns viele Beratungsanfragen von Menschen aus der Ukraine zu Schutzmöglichkeiten in Deutschland. Wir wollen versuchen, die wichtigsten Fragen hier zu beantworten.
Stand: 10.05.2022

Україна: в’їзд та притулок в Німеччині – Übersetzung der Informationen auf ukrainisch als PDF (Stand 22.05.2022).

Україна: в’їзд та притулок в Німеччині – Übersetzung der Informationen auf ukrainisch als PDF (Stand 22.05.2022).

Alle Geflüchteten aus der Ukraine, egal ob Ukrainer:innen oder Drittstaatsangehörige, können visumsfrei nach Deutschland einreisen. Dies wurde mit der UkraineAufenthÜV vom 7. März geregelt. Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem Tag des Kriegsbeginns und zunächst bis zum 31.08.2022. Alle Menschen, die in diesem Zeitraum aus der Ukraine nach Deutschland eingereist sind oder noch einreisen, halten sich deshalb legal hier auf und müssen keine Strafen befürchten. Ab dem 31.08.2022 gilt eine neue Verordnung. Personen die aus der Ukraine einreisen, können sich dann nur noch 90 Tage visumsfrei in Deutschland aufhalten. In dieser Zeit müssen sie dann einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel stellen. Mehr Informationen dazu gibt es hier.

Kontakt-Hotline der IOM-Ukranie
Es gibt eine kostenlose Hotline der Internationalen Organistation für Migration (IOM) für Menschen, die die Ukraine verlassen möchten, explizit auch für Menschen ohne einen ukrainischen Pass: 0 800 505 501 oder 527 (von Mobiltelefonen) (von 8.00 – 20.00).

Pro Asyl hat ebenfalls Informationen zur Einreise zusammengestellt.

Handbook Germany hat Informationen und Kontaktmöglichkeiten auf deutsch, ukrainisch und russisch.

Informationen zur Einreise und zum Aufenthalt hat das Bundesinnenministerium hier zusammengestellt.

Україна: в’їзд та притулок в Німеччині – Übersetzung der Informationen auf ukrainisch als PDF (Stand 22.05.2022).

Die Europäische Union hat am 3.3.2022 die EU-Massenzustrom-Richtlinie in Kraft gesetzt. Jetzt können Geflüchtete aus der Ukraine einen Aufenthalt gem. § 24 AufenthG erhalten. Dieser ist für ein Jahr befristet und kann bis zu insgesamt drei Jahren verlängert werden. Mit diesem Aufenthalt können Geflüchtete bei Bedarf einen Platz in einer Gemeinschaftsunterkunft erhalten, grundsätzlich arbeiten und haben Zugang zu Sozialleistungen und medizinischer Versorgung.

Das Bundesinnenministerium hat dazu eine Weisung erlassen. Danach können folgende Personen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erhalten, die nach dem 24.02.2022 nach Deutschland eingereist sind (oder mit Visum maximal 90 Tage davor):

  • Ukrainische Staatsangehörige
  • Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer aus der Ukraine, die in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben
  • Familienangehörige der ersten beiden genannten Personengruppen, auch wenn sie nicht ukrainische Staatsangehörige sind

Für die Erteilung des Aufenthaltstitels sind die Ausländerbehörden zuständig. Zudem hat das Bundesinnenministerium eine Website eingerichtet, dort können Sie sich elektronisch registrieren und einen Aufenthaltstitel beantragen.

Drittstaatenangehörige & internationale Studierende
Alle Personen die ab dem 24.02.2022 aus der Ukraine ausgereist sind, dürfen nach Deutschland einreisen und sich zunächst bis 31.08.2022 ohne Visum und Aufenthaltstitel in Deutschland aufzuhalten. Ab dem 31.08.2022 gilt eine neue Verordnung. Personen die aus der Ukraine einreisen, können sich dann nur noch 90 Tage visumsfrei in Deutschland aufhalten. In dieser Zeit müssen sie dann einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel stellen. Mehr Informationen dazu gibt es hier. Während die Ausländerbehörden über den Antrag auf einen Aufenthaltstitel entscheiden, müssten die Personen eine „Fiktionsbescheinigung“ mit einer Arbeitserlaubnis erhalten. Bei manchen Ausländerbehörden funktioniert das allerdings nicht.

Geflüchtete Drittstaatsangehörige, z.B. Studierende aus der Ukraine, erhalten keine Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG, wenn sie sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland ausreisen können. Eine dauerhaft unsichere Rückkehr wird z.B. bei den Ländern Afghanistan, Syrien, und Eritrea angenommen. Sie können nur eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG bekommen, wenn die Ausreise/Abschiebung in ihr Heimatland nicht möglich ist. Studierende, die ihr Studium hier in Deutschland fortsetzen wollen, können sich direkt bei den Hochschulen über die Möglichkeiten informieren.

Pro Asyl, die GGUA und Asyl.net haben aktuelle Informationen zu Drittstaatenangehörige zusammengestellt.
Der Münchner Flüchtlingsrat stellt Informationen und Möglichkeiten zu dieser Thematik in deutsch und englisch zur Verfügung.
Wir haben einige Informationen zu aufenthaltsrechtlichen Fragen für Drittstaatenangehörige auf englisch erstellt.
Die Ludwig-Maximilian-Universität München hat bereits Informationen und Angebote für Studierende aus der Ukraine gesammelt: Unterstützung für Studierende und Wissenschaftler:innen aus der Ukraine.

Україна: в’їзд та притулок в Німеччині – Übersetzung der Informationen auf ukrainisch als PDF (Stand 22.05.2022).

Alle Geflüchteten aus der Ukraine, die bereits eine Unterkunft haben, sollen sich für die Anmeldung/Registrierung an die Ausländerbehörde vor Ort wenden. Geflüchtete, die eine Unterkunft benötigen, sollen sich bei einem der bayerischen ANKER-Zentren melden und sich dort registrieren. Sie werden von dort in ein anderes Bundesland weiterverteilt, oder in Bayern einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zugewiesen. Dort erhalten sie einen Platz in einer Unterkunft für Geflüchtete. Nur mit einer Registrierung können Geflüchtete eine Aufenthaltserlaubnis, eine Arbeitserlaubnis und Sozialleistungen erhalten.

Ausführliche Informationen hierzu gibt es in einem Newsletter des Bayerischen Innenministeriums vom 24.03.2022.

Informationen des Bayerischen Innenministeriums: Hilfen in der Ukrainekrise

Informationen der Regierungsbezirke zu Registrierung, Unterbringung und weitere Informationen:

Mittelfranken | Unterfranken | Oberfranken | Oberpfalz | Niederbayern | Schwaben |
Oberbayern (bietet keine zentrale Überblicksseite an)

Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung, die aus der Ukraine geflohen sind, können behinderungsspezifische Schutzbedarfe haben. In diesem Zuge weisen wir auf die Webseite www.hilfsabfrage.de hin.
Die Internetseite bündelt bestehende Wohn- und Transferangebote für behinderte Menschen aus der Ukraine und führt diese übersichtlich auf.

Україна: в’їзд та притулок в Німеччині – Übersetzung der Informationen auf ukrainisch als PDF (Stand 22.05.2022).

Geflüchtete aus der Ukraine sollten bei der Stellung von Asylanträgen nichts überstürzen und zunächst die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG in Anspruch nehmen. Diese gibt ihnen alle notwendige Sicherheiten.

Im Einzelfall kann eine Asylantragstellung sinnvoll sein. Wir empfehlen Geflüchteten aus der Ukraine, sich vorher bei Beratungsstellen oder Rechtsanwält:innen für Migrationsrecht über ihre individuellen Chancen zu informieren. Vorab können sie sich über den Ablauf des Asylverfahrens und ihre Rechte und Pflichten informieren.

Hierzu haben wir bereits Videos in unserem Asylwegweiser
Weitere Informationen zu Asylverfahren bieten wir hier

Gemäß der Weisung des Bundesinnenministeriums vom 14. März 2022 können ukrainische Staatsangehörige, die sich bereits vor dem 24.02.2022 in Deutschland aufgehalten haben, ebenfalls einen Aufenthalt nach §24 AufenthG beantragen, wenn:

  • sie bereits einen Aufenthaltstitel besitzen und dieser Aufenthaltstitel nicht verlängert werden kann, z.B. weil die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen
  • sie eine Duldung besitzen und der bisherige Duldungsgrund entfallen ist

Personen die eine Duldung wegen ungeklärter Identität besitzen, können von dieser Regelung zunächst nicht profitieren. Wir empfehlen ihnen, eine Beratungsstelle oder Rechtsanwält:innen aufzusuchen und sich beraten zu lassen.

Derzeit gibt es sehr viele Plattformen, die Schlafplatzangebote sammeln. Wir empfehlen allen, die Wohnraum & Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen möchten, sich auch an die jeweiligen Kommunen, Landratsämter etc. zu wenden. Vielleicht gibt es bereits regionale Strukturen (eine Überblick ist auf der Homepage des jeweiligen Regierungsbezirks). Wenn nicht können auch Ihre Nachfragen dort Druck machen, offizielle Strukturen zu organisieren.

Bundesweit:

Unterkunft Ukraine: Diese Seite sammelt Wohnangebote und Anfragen.
LeaveNoOneBehind: Website mit Möglichkeiten zu spenden, Wohnraum zur Verfügung zu stellen, Transporte zu unterstützen oder sich zu informieren.

Unterkunft für Menschen aus der Ukraine: Initative von der GLS-Bank, Ecosia, elinior und betterplace.org.

Regional:

Auf der Homepage des Bayerischen Innenministeriums sind aktuelle Informationen zusammengestellt.

Welche Angebote und Bedarfe es gibt, ist in den Städten und Landkreisen sehr unterschiedlich. Eine Übersicht ist auf den Homepages der jeweiligen Regierungsbezirke zu finden:

Mittelfranken

Unterfranken

Oberfranken

Oberpfalz

Niederbayern

Schwaben

München – Stadt: Münchner:innen, die sich engagieren möchten können sich per Mail an den Verein „Münchner Freiwillige – wir helfen“ wenden: helfen@mfwh.de.

Die Müncher Freiwilligen und Caritas haben einen Infopoint am Hauptbahnhof eingerichtet (hier werden ggf. noch Dolmetscher:innen gesucht). Weitere Unterstützungsmöglichkeiten der Münchner Freiwilligen ist hier auf der Homepage.

Das Netzwerk Willkommen in München hat einige Informationen und Hilfsangebote auf deren Homepage zusammengestellt.

Radio Gong hat auch eine Wohnplatzbörse eingerichtet. Hier gehts zum Formular.

LeaveNoOneBehind: Website mit Möglichkeiten zu spenden, Wohnraum zur Verfügung zu stellen, Transporte zu unterstützen oder sich zu informieren.
Nothilfe für die Urkaine: Spendenseite diverser Wohlfahrtsverbände, NGOs & Initiativen auf der Spendenplattform Better Place.
Wir packen’s an: Der gemeinnützige Verein unterstützt Geflüchtete an den EU-Außengrenzen und versucht benötigte Hilfsgüter zu beschaffen.

Sie haben ein Auto oder einen Transporter zur Verfügung oder kennen Personen, die dringend Transportmöglichkeiten benötigen?

Transportkoordination: Pad mit gelisteten Kontakten, wo Unterstützungsangebote (Autos, Fahrer*innen) gemeldet werden können.

Wir empfehlen bei Aufrufen zu Sachspenden genau darauf zu achten, was aktuell benötigt wird. Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde/Kommune oder gemeinnützige Vereine vor Ort.

Wir listen hier einige Links und Pads, mit Informationen zu der Situation an den jeweiligen Grenzen. Wir können leider nicht sagen, was davon aktuell ist und woher die einzelnen Informationen stammen. Für diese Informationen können wir keine Gewähr übernehmen. Bitte beachten, dass sich die jeweilige Situation sehr schnell wieder ändern kann.

Polen
Pad zur Unterstützung an der polnischen Grenze
Website der Initiative Grupa Granica, eine Initiative aus Polen, die praktische Unterstützung sowie die Überwachung der Einhaltung von Menschenrechten an den polnischen Grenzen leistet. Hier können sich auch Leute hinwenden, wenn sie an der polnischen Grenze abgewiesen werden, z.B. weil sie keinen ukrainischen Pass haben.

Rumänien
Pad zur Unterstützung an der rumänischen Grenze
Support Urkrainian Refugees – Facebookseite
Informationen der IOM (Internationale Organisation für Migration) für ukrainische Geflüchtete in Rumänien
PRIDE România – Facebookseite die Unterstützung Geflüchtete und geflüchtete LGBTQIA+ Personen organisiert
UNIȚI PENTRU UCRAINA – Facebookseite (biete + suche)

Moldawien
Pad zur Unterstützung an der moldawischen Grenze

Ungarn
Helsinki Committee Ungarn – Seite mit Informationen und Kontaktmöglichkeiten

Unterstützung für internationale Studierende
Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende, die aus der Ukraine fliehen müssen: Kontakt Ungarn: +233244499939, Kontakt Ukraine: +380631133989

Unterstützung für BIPOC und Nicht-Ukrainer:innen

Es gibt ein Pad – dort sind Informationen und Kontakte für Drittstaatenangehörige gesammelt.

Linksammlung
Linksammlung mit diversen Kontakten und Unterstützungsmöglichkeiten
Pad der Post-Ost-Community mit diversen Unterstützungsmöglichkeiten sowie Informationen

Hesinki Commitee: Das Helsinki Commitee hat mehrsprachige Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine zusammengestellt.
Pro Asyl: Wichtige Infos zu Einreise und Verbleib in Deutschland für Ukrainer*innen
Bundesinnenministerium Informationsseite auf Ukrainisch
Flüchtlingsrat Baden-Württemberg: Fragen, Antworten und Forderungen anlässlich der Situation in der Ukraine
Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt: Unterstützungsmöglichkeiten für Fliehende
Jadwiga: Flyer für Frauen & Mädchen zur sicheren Einreise und Prävention vor Menschenhandel
Bayerischer Flüchtlingsrat: Aufenthaltrechtliche Informationen für Drittstaatler:innen
Integrationsbeauftragte des Bundes: FAQ | Wissenswertes für Geflüchtete aus der Ukraine
Geflüchtete aus der Ukraine, die eine rechtliche Beratung wünschen, können sich an UA Support wenden. Auf dieser Plattform werden EU-weit Anwält:innen gesucht und vermittelt, die juristische Fälle pro bono übernehmen.
Verbraucherzentrale Bayern: Informationen und kostenlose Rechtsberatung auf deutsch und ukrainisch

Refugees welcome – kein Mensch ist illegal!

Der Bayerische Flüchtlingsrat begrüßt die Bereitschaft und unzähligen Hilfsangebote, die aktuell überall entstehen. Gleichzeitig erreichen uns viele Berichte von rassistischer Ungleichbehandlung anderer Geflüchteter. Der Krieg in der Ukraine und die dadurch entstandene Fluchtbewegung darf nicht auf Kosten anderer Geflüchteter gehen. Wir fordern weiterhin einen unbürokratischen Zugang zum Arbeitsmarkt, die Abschaffung der Lagerpflicht, das zur Verfügungstellen von Bildungs- und Integrationsangeboten sowie den Stopp von Abschiebungen.