Veranstaltungsreihe: Toolbox Asyl und Migration #3

WISSEN – AUSTAUSCH – HANDELN – Eine Vortragsreihe des Bayerischen Flüchtlingsrats

Unsere Vortragsreihe geht in die mittlerweile 3. Runde. Auch dieses Jahr beschäftigen wir uns mit allerhand Themen, rund um „Asyl und Migration“. Was haben Geflüchtete aus der Ukraine ohne ukrainischen Pass für Perspektiven? Gibt es noch Möglichkeiten, wenn jemand bereits eine Anerkennung in einem anderen EU-Staat hat? Bringt das neue Chancenaufenthaltsrecht eigentlich überhaupt was und wenn ja – für wen? Und dann gibt es immer länderspezifische Unterschiede, wie zum Beispiel bei Pakistan oder der Türkei.

Wieso? Mit der Veranstaltungsreihe „Toolbox Asyl und Migration“, wollen wir uns mit alltäglichen Fragen und Fallstricken aus der Beratung und Unterstützung von Geflüchteten beschäftigen. Das Asyl- und Aufenthaltsrecht ist so restriktiv wie kompliziert. Zwischen Bundesländern, aber auch Regierungsbezirken und jeweiligen Ausländerbehörden gibt es enorme Unterschiede in der Entscheidungspraxis. Wir haben Praktiker:innen aus ganz Bayern gefragt und einige der meist gefragtesten Themen und Problemstellungen herausgesucht. Expert:innen aus den jeweiligen Bereichen, werden die rechtliche und praktische Situation beleuchten und sich Zeit nehmen, unsere Fragen zu beantworten.

Wer? Die Veranstaltungreihe richtet sich an Geflüchtete, Ehren- und Hauptamtliche. In der Regel finden die Veranstaltungen auf deutsch statt. Bei manchen Veranstaltungen gibt es eine Übersetzung. Informationen zu Übersetzungen finden Sie unten in der jeweiligen Veranstaltung.

Wie? Die Veranstaltungen finden online über Zoom statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Bei Interesse melden Sie sich bitte über die untenstehenden Links an. Wir senden Ihnen die Zugangsdaten per E-Mail zu. Wenn Sie keinen Link erhalten sollten, sehen Sie bitte in dem Spam-Ordner Ihres Mail-Programms nach. Bei Fragen können Sie sich gerne an kontakt@fluechtlingsrat-bayern.de wenden.

Toolbox Asyl und Migration: Termine

Aufenthaltsperspektiven für Drittstaatler*innen aus der Ukraine

Am 31. August 22 endete für viele Drittstaatenangehörige aus der Ukraine die Möglichkeit, sich rechtmäßig ohne Aufenthaltstitel in Deutschland aufzuhalten. Der Aufenthalt gemäß §24 Aufenthaltsgesetz ist für einen Großteil der Geflüchteten ohne ukrainischen Pass nicht möglich. Doch was gibt es für Möglichkeiten für Drittstaatler*innen, die Voraussetzungen einen mittel- oder langfristigen Aufenthalt in Deutschland zu schaffen?

Wie läuft das mit der Aufnahme eines Studiums oder einer Arbeit? Unter welchen Voraussetzungen kann ein §24 AufenthG doch klappen? Und wie ist das mit dem Asylverfahren?

Am Dienstag, den 29. November, wird Rechtsanwältin Anna Frölich einen rechtlichen Input zu dieser Thematik geben und gemeinsam mit uns, offene Fragen diskutieren.

Di, 29.11.2022 | 18.00 – 19.30 Uhr | Rechtsanwältin Anna Frölich
Die Veranstaltungen finden online über Zoom statt. Die Teilnahme ist kostenlos.
Anmeldung über unser Formular. Wir senden Ihnen die Zugangsdaten per E-Mail zu.

Drittstattenverfahren – Was tun mit einer Anerkennung aus einem anderen EU-Staat
„Der Antrag wird als unzulässig abgelehnt“. Viele kennen diese Formulierung, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Asylantrag ablehnt. Doch was bedeutet eigentlich „unzulässig“? Damit teilt das BAMF mit, dass es den Asylantrag nicht annimmt. Das kommt vor allem bei Asylfolgeanträgen und Dublin-Verfahren vor. Doch es gibt noch etwas anderes. Die sogenannten Verfahren von International Schutzberechtigten – also Menschen, die bereits in einem anderen EU-Staat eine Anerkennung erhalten haben. Umgangssprachlich häufig „Drittstaatenverfahren“ genannt. Die Drittstaatenregelung hat nochmal viele andere Nachteile. Es gibt zum Beispiel keine Überstellungsfrist wie im Dublin-Verfahren. Weiter zeigen BAMF und Verwaltungsgerichte weniger Akzeptanz bei der Feststellung von systemischen Mängeln in dem jeweiligen Land. Auch können manchmal enorme finanzielle Sanktionen der Sozialleistungen folgen.

Was tun, wenn die Abschiebung eines international Schutzberechtigten droht? Was kann vielleicht schon vor einer Ablehnung des Asylantrag getan werden? Was bringt eine Klage vor dem Verwaltungsgericht? Gibt es überhaupt Perspektiven, sich gegen eine Abschiebung nach beispielsweise Griechenland, Italien oder Bulgarien zu wehren? All dies wollen wir am Dienstag, den 06. Dezember mit Rechtsanwältin Maria Kalin diskutieren. Neben einem Input zu den rechtlichen Grundlagen, besprechen wir praktische Tipps und Tricks und haben daneben viel Zeit für eure Fragen.

Di, 06.12.2022 | 18.00 – 19.30 Uhr | Rechtsanwältin Maria Kalin
Die Veranstaltungen finden online über Zoom statt. Die Teilnahme ist kostenlos.
Anmeldung über unser Formular. Wir senden Ihnen die Zugangsdaten per E-Mail zu.

Das neue Chancenaufenthaltsrecht – Was kann es, für wen kommt es in Betracht?
Der Chancenaufenthalt ist der erste Schritt der Bundesregierung ihre Versprechungen des Koalitionsvertrags im Bereich Migrationsrecht durchzusetzen. Der Gesetzgebungsprozess ist auf der Zielgeraden. Der endgültige Entwurf wurde nun vom Bundestag verabschiedet. Am 16. Dezember wird der Bundesrat über den Gesetzesentwurf abstimmen.

Ob der Chancenaufenthalt als Beitrag zum versprochenen Paradigmenwechsel in der Migrationspolitik zu werten ist, oder ob die Neuregelungen dafür entschieden zu kurz greifen, muss sich in der Praxis zeigen. Gemeinsam mit wollen wir besprechen, für wen der Chancenaufenthalt ein Weg aus der Duldung sein kann, welche Vorraussetzungen es dafür braucht und welche Auschlussgründe und sonstige Stolperfallen zu berücksichtigen sind. Weiter wollen wir uns fragen, was nach dem „Chancenjahr“ passiert und wie aus dem Chancenaufenthalt ein echtes Bleiberecht werden kann.

All dies wollen wir am Dienstag, den 13. Dezember mit Rechtsanwältin Antonella Giamattei diskutieren. Neben einem Input zu den rechtlichen Grundlagen, besprechen wir praktische Tipps und Tricks und haben auch Zeit für eure Fragen reserviert.

Di, 13.12.2022 | 18.00 – 19.30 Uhr | Rechtsanwältin Antonella Giamattei
Die Veranstaltungen finden online über Zoom statt. Die Veranstaltung findet in der Sprache Deutsch statt. Die Teilnahme ist kostenlos.
Anmeldung über unser Formular. Wir senden Ihnen die Zugangsdaten per E-Mail zu. Wenn Sie in den Tagen vor der Veranstaltung keinen Link erhalten haben, sehen Sie bitte in dem Spam-Ordner Ihres Mail-Programms nach. Ansonsten schreiben Sie an: kontakt@fluechtlingsrat-bayern.de

Petitionsausschuss und Härtefallkommission

Der Asylantrag wurde abgelehnt und auch die Ausländerbehörde erteilt keinen Aufenthaltstitel. Ausländerbehörde und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge drohen mit der Abschiebung. Dabei liegen zum Beispiel Krankheiten vor, eine Ausbildung könnte begonnen werden oder die Personen sind schon sehr lange in Deutschland. Was nun?

Viele haben vielleicht schon davon gehört: Der Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags und die Härtefallkommission als letztes Mittel. Doch was ist das eigentlich genau? Wo liegt der Unterschied zwischen diesen beiden Möglichkeiten? Wie laufen die Verfahren ab? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Bringt das überhapt etwas oder kann das vielleicht sogar in manchen Fällen schaden? Diese Fragen wollen wir den eingeladenen Expertinnen stellen. Stephanie Schuhknecht und Bettina Nickel werden jeweils den Petitionsausschuss und die Härtefallkommission vorstellen und dann gemeinsam unsere Fragen diskutieren.

Stephanie Schuhknecht ist Politikerin und sitzt seit 2018 für die Grünen als Abgeordnete im Bayerischen Landtag. Zudem ist Stephanie Schuhknecht Vorsitzende des Bayerischen Petitionsausschuss.

Bettina Nickel ist Rechtsanwältin und seit 2005 stellvertretende und aktuell kommissarische Leitung des Katholischen Büros Bayern. Bettina Nickel ist Ansprechpartnerin der Katholischen Kirche zum Thema Kirchenasyl und Mitglied in der Bayerischen Härtefallkommission.

Do, 09.02.2023 | 18.00 – 19.30 Uhr | Stephanie Schuhknecht und Bettina Nickel
Die Veranstaltung findet online über Zoom statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Veranstaltung findet in der Sprache Deutsch statt.
Anmeldung über unser Formular. Wir senden Ihnen die Zugangsdaten per E-Mail zu. Wenn Sie in den Tagen vor der Veranstaltung keinen Link erhalten haben, sehen Sie bitte in dem Spam-Ordner Ihres Mail-Programms nach. Ansonsten schreiben Sie an: kontakt@fluechtlingsrat-bayern.de