Toolbox Asyl und Migration

WISSEN – AUSTAUSCH – HANDELN – Eine Vortragsreihe des Bayerischen Flüchtlingsrats

Die Ausländerbehörde erkennt ärztliche Atteste nicht an oder es gibt Schwierigkeiten bei der Identitätsklärung. Manchmal klappt der Weg in die Ausbildung problemlos, manchmal wird von Personen eine Aus- und Wiedereinreise gefordert. Und dann droht in vielen Fällen die Abschiebung.

Mit der Veranstaltungsreihe „Toolbox Asyl und Migration“, wollen wir uns mit alltäglichen Fragen und Fallstricken aus der Beratung und Unterstützung von Geflüchteten beschäftigen. Das Asyl- und Aufenthaltsrecht ist so restriktiv wie kompliziert. Zwischen Bundesländern, aber auch Regierungsbezirken und jeweiligen Ausländerbehörden gibt es enorme Unterschiede in der Entscheidungspraxis. Wir haben Praktiker:innen aus ganz Bayern gefragt und einige der meist gefragtesten Themen und Problemstellungen herausgesucht. Expert:innen aus den jeweiligen Bereichen, werden die rechtliche und praktische Situation beleuchten und sich Zeit nehmen, unsere Fragen zu beantworten.

Die Veranstaltungen finden online über Zoom statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Bei Interesse melden Sie sich bitte über kontakt@fluechtlingsrat-bayern.de an. Wir senden Ihnen die Zugangsdaten per E-Mail zu.

Toolbox Asyl und Migration: Termine

Leiden Asylsuchende oder Menschen mit Duldung an erheblichen Krankheiten, kann dies eigentlich zu einem Abschiebeverbot oder einer sogenannten Reiseunfähigkeit führen. Doch das ist seit den Gesetzesverschärfungen von 2016 und 2019 enorm erschwert worden. Der Gesetzgeber vermutet, dass einer Abschiebung keine gesundheitlichen Gründe entgegenstehen. Die formalen Anforderungen an ärztliche Bescheinigungen sind fast unerreichbar hoch. Zudem sind fachärztliche Gutachten ziemlich kostspielig. Nicht selten werden schutzsuchende Menschen trotz schwerer Krankheiten abgeschoben.

Migrationsrechtsanwältin Giannina Mangold wird die gesetzlichen Grundlagen im Bereich „Fachärztliche Atteste im asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren“ erörtern. Gemeinsam sehen wir uns die Hürden an, die einer erfolgreichen Einreichung ärztlicher Bescheinigungen im Weg stehen und diskutieren praktische Tipps und Strategien.

Dienstag, 15.06.2021 | 19:00 – 20:30 | Drohende Abschiebung trotz Krankheit?!

Die Veranstaltungen finden online über Zoom statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Bei Interesse melden Sie sich bitte über kontakt@fluechtlingsrat-bayern an. Wir senden Ihnen die Zugangsdaten per E-Mail zu.

Die Verpflichtung zur Identitätsklärung stellt Asylsuchende, Geduldete und Personen mit einem Aufenthaltstitel häufig vor große Ängste, aber auch große organisatorische Schwierigkeiten. Die Befürchtungen vor negativen Konsequenzen beim Gang zur Botschaft des Herkunftslandes sind divers. Ebenso die vielen Fallstricke und Unwägbarkeiten bei der Urkunden- und Passbeschaffung. Viele Ausländerbehörden machen die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels von der Mitwirkung bei der Identitätsklärung abhängig. Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren durch so manche Gesetzesverschärfung, mehr Sanktionsmöglichkeiten für Behörden geschaffen. Das Thema Identitätsklärung und Passbeschaffung stellt Betroffene und Beratende nicht selten vor große Herausforderungen.

Wann ist eine Passbeschaffung unzumutbar? Wie können Bemühungen bei der Identitätsklärung nachgewiesen werden? Was sind die Konsequenzen, wenn gegen Mitwirkungspflichten scheinbar verstoßen wird?

Diese und weitere Fragen werden wir gemeinsam mit Migrationsrechtsanwältin Elisa Urbanczyk diskutieren. Wir sehen uns die rechtlichen Grundlagen sowie behördliche Paradigmen im Kontext der Identitätsklärung an und erarbeiten Tipps und Strategien im praktischen Umgang damit.

Mittwoch, 23.06.2021 | 19:00 – 20:30 | Duldung light und Identitätsklärung

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Der Zugang für Geflüchtete zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ist sehr unterschiedlich. In manchen Konstellationen ist Arbeiten nicht erlaubt, in anderen liegt es im Ermessen der Ausländerbehörde und in anderen Fällen besteht ein Anspruch auf die Arbeitserlaubnis. Gesetzesänderungen und Vollzugshinweise aus dem bayerischen und Bundesinnenministerium machen die Komplexität perfekt. Wann darf jemand arbeiten? Welche Dokumente müssen vorliegen? Welche Fristen gilt es zu beachten? Ist eine Aufenthaltssicherung durch Arbeit möglich? §§ 60a, 60b, 60c, 60d, 19d?!

Anna Frölich, Migrationsrechtsanwältin aus München erörtert die gesetzlichen Grundlagen und führt durch den Paragraphendschungel. Neben dem theoretischen Input, Fallbeispielen aus der Praxis, wird es ausreichend Zeit zum Austausch und Fragen geben.

Dienstag, 29.06.2021 | 18:00 – 19:30 | Arbeit und Ausbildung

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Absurd oder eine reale Möglichkeit?! Ob Aufnahme einer Ausbildung oder Erwerbstätigkeit – in vielen Fällen verlangen die Ausländerbehörden für die Erteilung eines Aufenthaltstitels die Nachholung des Visumsverfahrens. Also eine Aus- und Wiedereinreise. Dies kann bei Betroffenen und Unterstützer:innen, zu vielen Unsicherheiten führen. Zunächst ist häufig unklar, ob es nicht auch andere Möglichkeiten gibt und von einer Aus- und Wiedereinreise abgesehen werden könnte. In vielen Ländern ist die Durchführung eines Visumsverfahrens schier unmöglich, in anderen lässt sich dies einfacher organisieren. Neben Ängsten in das Herkunftsland oder ein anderes Land auszureisen, stehen betroffene Personen häufig vor völlig unklaren finanziellen und zeitlichen Aufwendungen. Perrine Dilling von Tür an Tür wird uns nebenen den rechtlichen Rahmenbedingungen, vor allem einen Einblick in ihre praktischen Erfahrungen bei der Begleitung von Personen die ein solches Verfahren durchlaufen haben, geben.

Die Veranstaltungen finden online über Zoom statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Bei Interesse melden Sie sich bitte über kontakt@fluechtlingsrat-bayern.de an. Wir senden Ihnen die Zugangsdaten per E-Mail zu.

Wird ein Asylantrag rechtskräftig abgelehnt, ergeht damit auch immer eine Abschiebungsandrohung. Die betroffene Person ist damit ausreisepflichtig. Dies kann viele vor große Unsicherheiten und Ängste stellen. Doch nicht immer droht sofort eine Abschiebung. Vielfach gibt es noch rechtliche und zivilgesellschaftliche Perspektiven.
Von Perspektiven im Aufenthaltsrecht über Kirchenasyl, zu präventiven Strategien und Handlungsoptionen im Notfall. Bei der Veranstaltung „Drohende Abschiebung – was tun? wird der Bayerische Flüchtlingsrat gemeinsam mit Ihnen erörtern, welche Möglichkeiten trotz einer bestehenden Ausreisepflicht bestehen können.

Die Veranstaltung findet online über Zoom statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Bei Interesse melden Sie sich bitte über kontakt@fluechtlingsrat-bayern.de an. Wir senden Ihnen die Zugangsdaten per E-Mail zu.