Sozialleistungen
In Deutschland haben alle Menschen Anspruch auf Sozialleistungen, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Diese Leistungen sind in den Sozialgesetzbüchern 2 und 12 geregelt.
Von diesen Sozialleistungen ausgenommen wurden Geflüchtete im Asylverfahren und mit Duldung: Ihre Sozialleistungen werden im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt und liegen deutlich niedriger. Zudem können sie als Sachleistung zur Verfügung gestellt werden, um die Zahlung von Barleistungen zu vermeiden. Auch die medizinische Versorgung erfolgt als Sachleistung über das AsylbLG.
Von besonderer Bedeutung sind die Sanktionsmöglichkeiten nach § 1a AsylbLG. Wer bei seiner eigenen Abschiebung nicht mitwirkt, fehlende Pässe nicht beschaft oder aber seine Abschiebung aktiv verhindert, bekommt nur noch Unterkunft und Ernährung als Sachleistung.
Der Bayerische Flüchtlingsrat fordert die Abschaffung der Sondergesetze für Geflüchtete und die Integration in die normalen Sozialleistungen!
Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt, welche Sozialleistungen Menschen erhalten, die sich als Asylsuchende, mit einer Duldung oder mit bestimmten Aufenthaltserlaubnissen in Deutschland aufhalten oder vollziehbar ausreisepflichtig sind.