Kinder sind durch die Flucht besonders belastet – durch Kriegserlebnisse, Verlust von Heimat und Bezugspersonen, als Zeug:innen oder Betroffene von Gewalt, durch Angst, Ungewissheit und traumatisierende Erlebnisse. Sie spüren den Stress, die Verunsicherung und die Angst ihrer Eltern. Hinzu kommen Erlebnisse von Ausgrenzung und Fremdheit.
Auch in Deutschland angekommen genießen geflüchtete Kinder nicht den gleichen Schutz wie andere Kinder. In der Ausübung ihrer Rechte sind sie vielfach benachteiligt – trotz ihrer besonders hohen Belastung. Eine frühzeitige Identifizierung von besonders Schutzbedürftigen, zu denen Kinder zählen, findet nicht statt. Stattdessen wird durch die Unterbringung in ANKER-Zentren und Gemeinschaftsunterkünften gegen das Kindeswohl und wesentliche in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebene Kinderrechte eklatant verstoßen.
Aber auch geflüchtete Kinder sind in erster Linie Kinder! Wir fordern deshalb: Kindeswohl und Kinderrechte müssen entgegen der aktuellen Praxis Vorrang haben vor migrationspolitischen Erwägungen, die auf Abschreckung und Abschottung zielen. Weitere Informationen zur Situation von geflüchteten Kindern in Geflüchtetenunterkünften und unsere Forderungen finden Sie in unserem Positionspapier.
Um geflüchteten Kindern ein gewaltfreies Leben als Kinder im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention zu ermöglichen, ist es wichtig, dass Eltern und Kinder, aber auch Ehrenamtliche und Fachkräfte gut über die Rechte und Schutzmöglichkeiten informiert sind und wissen, wo sie Hilfe finden können. Unterstützung finden Sie bei unserem Projekt für geflüchtete Frauen We Talk! Gewaltschutz für geflüchtete Kinder und Mütter. Weitere Informationen und Anlaufstellen gibt es unter Material.
Hier finden Sie eine Sammlung von Materialien, die zum Thema Gewaltschutz für Kinder in Unterkünften relevant sind. Dazu zählen u.a. Gewaltschutzkonzepte und unsere Einschätzung dazu, Websites, Infobroschüren, Studien und Statements zur Situation von geflüchteten Kindern in ANKER-Zentren und Gemeinschaftsunterkünften und zu deren Rechten im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention.