Arbeit & Ausbildung
Der Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete ist massiv erschwert, für jede Beschäftigung muss eine Erlaubnis beantragt werden. In den ersten neun Monaten nach Ankunft unterliegen die Menschen einem generellen Arbeitsverbot. Danach haben sie einen Anspruch auf eine Arbeitserlaubnis, sofern über ihren Asylantrag noch nicht rechtskräftig entschieden ist. Werden sie nur geduldet, sind sie vollständig dem Ermessen der zuständigen Ausländerbehörden ausgeliefert. Wer nicht an der eigenen Abschiebung mitwirkt, wird mit Arbeitsverboten belegt.
Wer jedoch das Pech hat, in Bayern leben zu müssen, leidet noch unter zusätzlichen Schikanen durch die bayerischen Behörden. Denn hier werden die Bundesgesetze durch Weisungen des Landesinnenministeriums weiter verschärft.
Der Bayerische Flüchtlingsrat kritisiert die Schikanen von Geflüchteten auf dem Arbeitsmarkt massiv und fordert einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt für alle!
Mit dem Projekt BLEIB IN BAYERN setzt sich der Bayerische Flüchtlingsrat für eine strukturelle und individuelle Verbesserung des Arbeits- und Bildungsmarktzugangs von Geflüchteten insbesondere in ländlichen Gebieten Bayerns ein.