Abschiebungen

Jährlich werden tausende Menschen in ihre Herkunftsländer oder andere EU-Staaten abgeschoben, 2019 waren es 22.097. Dabei werden regelmäßig Personen gewaltvoll aus ihrem sozialen Umfeld gerissen und Familien getrennt. Rechtswidrige Abschiebungen finden ebenso wie Übergriffe durch Begleitbeamt:innen statt. Polizeigewalt, Fesselungen und Zwangsmedikation wurden bei Abschiebungen dokumentiert. Das Anti-Folter-Komitee des Europarates hat daher Deutschland dazu aufgefordert auf „unverhältnismäßige und unangemessene“ Gewaltanwendung bei Abschiebungen zu verzichten.

Doch bereits im Vorfeld der Abschiebung leiden die Betroffenen und die Menschen, die mit ihnen zusammenleben unter psychischer Gewalt. Besonders in den ANKER-Zentren ist es an der Tagesordnung, Abschiebungen in den frühen Morgenstunden unter Einsatz von einer Vielzahl an Polizeibeamt:innen durchzuführen. Dies kann bei den Menschen zu permanenter Schlaflosigkeit und (Re-) Traumatisierungen oder anderen psychischen Problemen führen.

Der Bayerische Flüchtlingsrat lehnt Abschiebungen strikt ab. Abschiebungen sind generell ein massiver Eingriff in Selbstbestimmungs- und Freizügigkeitsrechte von Menschen. Diese Rechte zu wahren ist jedoch konstitutiv und darf keiner sogenannten Durchsetzung einer vermeintlich bestehenden Ausreisepflicht untergeordnet werden.

Eine ausführliche Auflistung der Abschiebungen in 2020 finden Sie hier.

Beim Mediendienst Integration gibt es Zahlen und Fakten zum Thema Abschiebungen.

w2eu.info hält Informationen auf englisch, französisch, arabisch und farsi über die Dublinverordnung und das Asylverfahren in den EU-Mitgliedstaaten bereit.

Wenn Sie befürchten, dass Ihre Abschiebung bevorsteht, finden Sie auf folgenden Seiten hilfreiche Tipps und Hinweise:

Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) und die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) haben eine Broschüre herausgeben, die sich dem Themenkomplex Abschiebungen von minderjährigen unbegleiteten Geflüchteten widmet. Besonders geht es um rechtliche Informationen und praktische Handlungsoptionen, wenn jungen Geflüchteten eine Abschiebungen droht. (Stand März 2019)

Die GEW Bayern hat gemeinsam mit Rechtsanwalt Hubert Heinhold einen Leitfaden zu Abschiebungen aus Schule und Betrieb erarbeitet. Dieser informiert über die verschiedenen rechtlichen Situationen und etwaige Handlungsmöglichkeiten.

Auf der Seite von No Border Assembly werden bekannte Abschiebetermine veröffentlicht.

Positionspapier Pflichtbeiordnung von Anwält:innen in der Abschiebehaft

Flyer Geflüchtete sind an allem schuld * Keine Propaganda auf Kosten von Geflüchteten

Unser Flyer geht den Behauptungen rechter Propaganda auf den Grund und macht den Faktencheck. Die Druckversion ist gegen Spende und Versandkostenübernahme bei uns bestellbar.

Im Folgenden finden Sie eine Auswahl an Links zu Handreichungen mit spezifischen Informationen zur Situation afghanischer Geflüchteter. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen keine Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt im Asyl- und Ausländerrecht ersetzen.

Warnhinweise und Informationen

Seit 2016 finden wieder Abschiebeflüge nach Afghanistan statt. Jedoch sind nicht alle Geflüchteten aus Afghanistan von Abschiebung bedroht. Die Mehrheit von ihnen ist vor der Abschiebung sicher. Mit seinen Warnhinweisen klärt der Bayerische Flüchtlingsrat auf, wer überhaupt von Abschiebung bedroht ist und welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, doch noch eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.

Abschiebungen nach Afghanistan – Warnhinweise und Informationen (deutsch)
Abschiebungen nach Afghanistan – Warnhinweise und Informationen (dari/persisch)

Materialien auf Dari

Informationen für Menschen, die sich gegen Abschiebungen wehren wollen (farsi)
Stop Deportation C
omic

Informationen gegen die Angst

Unabhängige Informationen der Plattform Welcome2Europe für afghanische Geflüchtete. In den Sprachen Deutsch, Englisch und Farsi gibt es allgemeine Informationen zum Asylverfahren, zum Bleiberecht und zu Abschiebungen nach Afghanistan. (Stand März 2019)

Sicherheitsberichte der UN-Unterstützungskommission für Afghanistan

Sicherheitsberichte der UNAMA (UN-Unterstützungskommission für Afghanistan) zur allgemeinen Lage sowie zur Situation von Zivilist:innen im bewaffneten Konflikt.

Zur Webseite mit allen Berichten in Englisch, Dari und Pashtu

Halbjahresbericht 2020 zum Schutz von Zivilist:innen im bewaffneten Konflikt

Sonderbericht über Angriffe auf das Gesundheitswesen während Covid-19

Vierteljährlicher Bericht zur Lage in Afhanistan als PDF vom April 2020 in englisch

Jährlicher UNAMA-Bericht 2019 als PDF

Sonderbericht zur Situation von Zivilist:innen Oktober 2018 als PDF in englisch

Berichte des UNHCR zur Situation in Afghanistan

Anmerkungen des Flüchtlingshilfwerkes der Vereinten Nationen zur Situation und Sicherheitslage in Afghanistan.

UNHCR-Bericht vom 08/2018 in englisch
UNHCR-Bericht vom 08/2018 in deutsch
UNHCR-Bericht vom 12/2016

Newsletter der Kanzlei Haubner & Schank zu Abschiebungen nach Afghanistan

Die Kanzlei Haubner und Schank aus Passau informiert mehrmals im Jahr in ihrem Newsletter zu asylrelevanten Themen. Hier finden Sie die Newsletter mit dem Schwerpunktthema Afghanistan.

Widerrufsverfahren BAMF für als noch Minderjährige anerkannte afghanische Geflüchtete (08.07.2020)

Newsletter zu Abschiebungen nach Afghanistan (27.08.2019)

Sonstiges

Abschiebungen nach Afghanistan und mögliche Strafbarkeit von Ehrenamtlichen bezüglich Beihilfe und illegalem Aufenthalt: Stellungnahme der Rechtsanwältin Iris Ludwig (Stand März 2017)

Im Folgenden finden Sie eine Auswahl an Links zu Handreichungen mit spezifischen Informationen zur Situation pakistanischer Geflüchteter. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen keine Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt im Asyl- und Ausländerrecht ersetzen.

Länderberichte Pakistan

Asylum Research Centre: Pakistan Country Report (Juni 2018)
EASO: Country of Origin Information Report – Security Situation (08/2017)

Der Nachweis von Attesten, die eine Krankheit bescheinigen sollen, spielt im asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren eine große Rolle. Leiden Asylsuchende oder Menschen mit Duldung an erheblichen Krankheiten, kann dies eigentlich zu einem Abschiebeverbot oder einer sogenannten Reiseunfähigkeit führen. Einerseits ist die Suche von Ärzt:innen, die behandeln bzw. Atteste ausstellen sehr schwierig und kostspielig, andererseits werden die Atteste vielfach von Behörden (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder Ausländerbehörden) nicht anerkannt. Hier finden Sie Informationen und Materialien, über fachärztliche Stellungnahmen im Asyl- sowie aufenthaltsrechtlichen Verfahren: