Abschiebungen
Jährlich werden tausende Menschen in ihre Herkunftsländer oder andere EU-Staaten abgeschoben, 2019 waren es 22.097. Dabei werden regelmäßig Personen gewaltvoll aus ihrem sozialen Umfeld gerissen und Familien getrennt. Rechtswidrige Abschiebungen finden ebenso wie Übergriffe durch Begleitbeamt:innen statt. Polizeigewalt, Fesselungen und Zwangsmedikation wurden bei Abschiebungen dokumentiert. Das Anti-Folter-Komitee des Europarates hat daher Deutschland dazu aufgefordert auf „unverhältnismäßige und unangemessene“ Gewaltanwendung bei Abschiebungen zu verzichten.
Doch bereits im Vorfeld der Abschiebung leiden die Betroffenen und die Menschen, die mit ihnen zusammenleben unter psychischer Gewalt. Besonders in den ANKER-Zentren ist es an der Tagesordnung, Abschiebungen in den frühen Morgenstunden unter Einsatz von einer Vielzahl an Polizeibeamt:innen durchzuführen. Dies kann bei den Menschen zu permanenter Schlaflosigkeit und (Re-) Traumatisierungen oder anderen psychischen Problemen führen.
Der Bayerische Flüchtlingsrat lehnt Abschiebungen strikt ab. Abschiebungen sind generell ein massiver Eingriff in Selbstbestimmungs- und Freizügigkeitsrechte von Menschen. Diese Rechte zu wahren ist jedoch konstitutiv und darf keiner sogenannten Durchsetzung einer vermeintlich bestehenden Ausreisepflicht untergeordnet werden.
Eine ausführliche Auflistung der Abschiebungen in 2020 finden Sie hier.
Beim Mediendienst Integration gibt es Zahlen und Fakten zum Thema Abschiebungen.
w2eu.info hält Informationen auf englisch, französisch, arabisch und farsi über die Dublinverordnung und das Asylverfahren in den EU-Mitgliedstaaten bereit.