Sammelabschiebung in den Irak am 12.12.2023
Warnung: Hinweise auf Sammelabschiebung
Hier gibt es die Informationen auf Arabisch:
Es gibt Hinweise auf eine Sammelabschiebung in den Irak am Freitag, oder Dienstag, 12.12.2023 . Der Abflughafen ist uns nicht bekannt. Betroffen können Personen aus allen Bundesländern sein. Bayern hat in den letzten Wochen vermehrt Menschen aus dem Irak abgeschoben oder versucht abzuschieben. Für vollziehbar ausreisepflichte Personen aus dem Irak, deren Asylverfahren und Klagen abgelehnt sind, besteht die Gefahr einer Abschiebung, falls ihr irakischer Pass bei den Behörden in Deutschland vorliegt.
Wer ist vollziehbar ausreisepflichtig? Alle Personen mit Duldung nach §§ 60 a oder 60 b AufenthG, mit ungültiger Duldung, mit Grenzübertrittsbescheinigung.
Es ist egal, wie lange Ihre Duldung noch gilt. Eine Duldung nach § 60 a AufenthG erlischt mit Durchführung der Abschiebung. Mit einer Ausbildungsduldung oder Beschäftigungsduldung können Sie nicht abgeschoben werden. Wenn Ihre Duldung ungültig gestempelt wurde oder Sie eine Grenzübertrittsbescheinigung haben, gelten diese Hinweise auch.
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Abschiebepraxis Irak.
Wir empfehlen allen ausreisepflichtigen Iraker:innen, die ihren Pass abgegeben haben, nochmal ihre Anwaltskanzlei oder eine Beratungsstelle zu kontaktieren.
Da sich die Abschiebepraxis in den Irak geändert hat, kann es sein, dass Ihr Anwalt empfehlen wird, darauf zu achten, dass die Ausländerbehörden über bestehende Krankheiten, bevorstehende Ausbildungsaufnahmen und auch andere Integrationsleistungen informiert sind.
Warnhinweise und Informationen gegen die Angst finden Sie hier. (Diese Hinweise beinhalten Informationen darüber, welche Personen NICHT gefährdet sind, sowie welche aufenthaltsrechtlichen Perspektiven es noch geben könnte.)