Registrierung und Aufenthalt für Geflüchtete aus der Ukraine
Die ANKER-Zentren in Bayern und das Ankunftszentrum in München sind mit der Registrierung der Geflüchteten aus der Ukraine (Ukrainer:innen und Drittstaatsangehörige, die aus der Ukraine geflohen sind) überlastet, überall bilden sich lange Warteschlangen.
Die Regierungen von Mittelfranken und Schwaben bitten Geflüchtete aus der Ukraine, die eine Unterkunft haben und bei Freund:innen und Verwandten unterkommen, dringend darum, nicht mehr zu den ANKER-Zentren zu fahren. Sie werden dort nicht mehr registriert. Wer eine Unterkunft hat, soll sich für die Registrierung an die lokalen Ausländerbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten wenden.
Die Regierung von Oberbayern registriert im Ankunftszentrum in München ebenfalls keine Geflüchteten aus der Ukraine mehr, die eine Unterkunft haben. Sie sollen sich online registrieren. Dazu genügt eine Email an ukraine.regierung-oberbayern@reg-ob.bayern.de mit folgenden Daten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Kopie eines Ausweisdokuments
- Familienverband (Anzahl mitreisende Familienmitglieder)
- Adresse der aktuellen Unterkunft
- Kontaktdaten (Telefonnummer, Emailadresse)
Nur noch diejenigen, die keine Unterkunft haben und dringend auf einen Unterkunftsplatz angewiesen sind, sollen sich bei den ANKER-Zentren melden. Diese Strategie wird sich vermutlich auch bei den anderen Regierungen durchsetzen, genaueres berichten wir, sobald es neue Informationen gibt.
Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen
Die Ausländerbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten prüfen von Amts wegen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG. Niemand muss deshalb zusätzlich bei der Ausländerbehörde einen Antrag stellen. Die Ausländerbehörde wird sich von alleine bei Ihnen melden. Bitte stellen Sie deshalb sicher, dass Sie telefonisch und per Email erreichbar sind und das Briefe Sie auch tatsächlich erreichen.
Sollte die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nicht möglich sein, wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein Asylverfahren in Gang setzen.
Weitere Informationen zu Einreise, Ankunft und Unterbringung finden Sie hier