Flüchtlingsrat wirft Behörden vor, die besonderen Rechte der Jugendlichen bei Abschiebemaßnahmen massiv verletzt zu haben
Am 19.6.2019 wurden zwei minderjährige Geschwister in Begleitung ihrer Vormündin und einem weiteren Mitarbeiter des Jugendamtes unter Anwendung von Zwangsmaßnahmen nach Albanien abgeschoben. Nach der Festnahme wurden die Kinder getrennt und direkt zum Münchner Flughafen gefahren. Es wurde ihnen nicht ermöglicht, persönliche Dinge, Kleidung oder Geld mitzunehmen. Bis zum Abflug wurden sie isoliert in Einzelzellen des Münchner Flughafens eingesperrt – ohne Ansprechpartner*innen, ohne Nahrungsmittel, ohne Handys.
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