Das bayerische Landesamt für Abschiebungen möchte psychisch Kranke nach Kabul abschieben, komme, was da wolle
Am heutigen 30. Juli 2019 wird die 26. Sammelabschiebung nach Afghanistan vom Flughafen Halle-Leipzig starten. Auf dem Flug soll sich auch G. befinden. Ein umfangreiches aktuelles Gutachten bescheinigt G. eine schwere Traumatisierung und eine eingeschränkte geistige Entwicklung. Dennoch sitzt G. in Abschiebehaft und soll heute nach Kabul abgeschoben werden. Das Landesamt für Rückführung hat an dieser Abschiebung nichts auszusetzen, auch wenn ernste Zweifel bestehen, dass dieser junge Mann sich in Kabul in irgendeiner menschenwürdigen Weise am Leben erhalten kann.
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