Pressemitteilungen

Securitygewalt und institutioneller Rassismus bedrohen Schwarze Leben

Ehemaliger Bewohner des ANKER-Zentrum Bamberg reicht Verfassungsbeschwerde ein

Der senegalesische Asylsuchende Sidi F. (Name geändert) wurde am 27. September 2017 von einer großen Gruppe von Sicherheitsdienstmitarbeitern in der damaligen Aufnahmeeinrichtung Oberfranken (AEO) Bamberg angegriffen und schwer misshandelt. Das Ermittlungsverfahren gegen die Wachmänner wurde ohne Ergebnis eingestellt. Im Februar 2020 hat Sidi F. nun Verfassungsbeschwerde erhoben mit dem Ziel, dass gegen die Angreifer Anklage erhoben und der Vorfall detailliert aufgeklärt wird. Das hatten die Staatsanwaltschaft Bamberg, die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg sowie das Bamberger Oberlandesgericht zuvor abgelehnt, obwohl umfassendes belastendes Beweismaterial gegen die Wachdienstmitarbeiter vorliegt. Sidi F. sieht sein Recht auf effektive Strafverfolgung verletzt, das sich aus der Verpflichtung des Staates ergibt, Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen.

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Robert-Koch-Institut empfiehlt Schutz Geflüchteter – nichts passiert

Was Flüchtlingsrat fordert, wurde vom RKI für die Unterbringung von Geflüchteten längst empfohlen, doch Bayern und alle anderen Bundesländer halten sich nicht dran

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder und sein Innenminister Joachim Herrmann geben sich als die obersten Seuchenschützer, die sich streng an die Vorgaben des Robert-Koch-Instituts halten. Das gilt jedoch nicht für den Seuchenschutz bei Geflüchteten. Söder und Herrmann scheinen lieber eine Vielzahl an Infizierten und mutmaßlich vermeidbaren Toten in Kauf zu nehmen, als ihre ideologisch geprägte Abschreckungs- und Abwehrhaltung in der Asylpolitik aufzugeben. Als wichtigste Lehre aus der Coronapandemie muss die bayerische Staatsregierung so schnell wie möglich die Lagerpflicht für Geflüchtete abschaffen, die großen Flüchtlingslager schließen und eine menschenwürdige Unterbringung in dezentralen Unterkünften organisieren!

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Flüchtlingslager schließen, Geflüchtete dezentral unterbringen

Studie der Uni Bielefeld kritisiert Lagerunterbringung von Geflüchteten / Flüchtlingsrat: Bayerisches Innenministerium muss endlich Maßnahmen ergreifen

Unter dem Blickwinkel des Infektionsschutzes gibt es nur eine nachhaltige Handlungsoption: die Schließung der Sammelunterkünfte und eine dezentrale Unterbringung in kleinen Wohneinheiten. Bereits mehrfach haben wir darauf hingewiesen, dass zur Entzerrung der Belegung auch leerstehende Hotels oder Jugendherbergen genutzt werden könnten. Wir fordern das bayerische Innenministerium auf, endlich seine ideologisch motivierte Blockadehaltung aufzugeben und eine menschenwürdige Unterbringung zu organisieren!

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Mit Roma kann man’s ja machen?!

Regierung der Oberpfalz betreibt in Schwandorf eine ANKER-Dependance in einer Fabrikhalle nur für Roma aus Moldau / Flüchtlingsrat fordert: Lager sofort schließen!

Aus der Zeit ab 2013 sind uns allen noch die Bilder präsent, als in einer absoluten Notlage Fabrikhallen und Möbelhäuser zur Unterbringung von Geflüchteten angemietet wurden. Überall in Bayern wurden in solchen Gebäuden mit Baustellengittern und daran befestigter Plastikplane Parzellen abgetrennt. In einem Gewerbegebiet am Stadtrand von Schwandorf existiert noch immer ein solches Lager. In einer ehemaligen Fabrikhalle wurde eine Dependance des ANKER-Zentrums Regensburg eingerichtet. Die dort untergebrachten Geflüchteten hausen in Wohnparzellen, die durch Baustellengitter mit Plastikplanen abgetrennt wurden.

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Vorwurf der Diskriminierung im ANKER-Zentrum Waldkraiburg

Gemeinsamer offener Brief an die Regierung von Oberbayern sowie das Gesundheitsamt Mühldorf am Inn veröffentlicht

Wir fordern die Verantwortlichen auf, hier umgehend Aufklärung zu leisten. Es darf nicht sein, dass Menschen aufgrund ihrer Herkunft diskriminiert werden, weder individuell durch Personal in der Einrichtung noch strukturell durch Entscheidungen von Behörden. Corona stellt die Gesellschaft vor große Herausforderungen, gerade deshalb ist es wichtig, Quarantänemaßnahmen so durchzuführen, dass sie Menschen nicht besonders belasten oder gar einem höheren Risiko der Ansteckung aussetzen als andere. Vulnerable Personen mit Vorerkrankungen müssen sofort aus allen Sammellagern in Einzelunterkünfte verlegt werden.

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