Bayerischer Flüchtlingsrat kritisiert: Schutz besonders vulnerabler Personen scheint für Geflüchtete nicht zu gelten
Seit Monaten wird an die Bevölkerung appelliert, die besonders vulnerablen Menschen unter uns vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen. Geflüchtete scheinen dabei allerdings nicht inbegriffen zu sein. Dass die ZAB an der Abschiebung von Herrn F. festgehalten hat, obwohl sie Kenntnis von seinen vielfältigen Erkrankungen hatte, ist ungeheuerlich.
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