Bayerischer Flüchtlingsrat zeigt Bayerisches Innenministerium an | Nach Gesetzesänderung läuft Anzeige nur noch als Ordnungswidrigkeit
Das bayerische Innenministerium und die Regierungen als vollziehende Behörden haben die Verpflichtung eine Unterbringung zu gewährleisten, die den bayerischen Verordnungen zur Corona-Pandemie entspricht. Da dies nicht erfolgt ist, haben wir bereits im April Strafanzeige gegen die Verantwortlichen gestellt
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