Pressemitteilungen

Binnengrenzkontrollen in der EU sind europarechtswidrig!

Urteil des EuGH vom 26.4.2022 / Flüchtlingsrat fordert: Bayerische Grenzkontrollen sofort beenden und bayerische Grenzpolizei abschaffen!

Begründung oder einfach ohne Begründung ist schlicht nicht zulässig. Wenn aber die Grenzkontrollen an sich europarechtswidrig sind, dürfen einreisende Geflüchtete „nicht unter Androhung einer Sanktion verpflichtet werden […], bei der Einreise aus einem anderen Mitgliedstaat einen Reisepass oder einen Personalausweis vorzuzeigen“.
Wir fordern Bundesinnenministerin Nancy Faeser und den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann auf, die Grenzkontrollen an den Grenzübergängen zu Österreich und Tschechien umgehend zu beenden. Es gibt hierfür keine tragfähige rechtliche Grundlage, sie verstoßen gegen Europarecht. Zudem fordern wir die bayerische Staatsregierung auf, die bayerische Grenzpolizei aufzulösen. Eine Truppe, deren Aufgabe vom EuGH für europarechtswidrig erklärt wurde, ist schlicht überflüssig!

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Die zivilisierten und die wilden Geflüchteten

Bayerischer Flüchtlingsrat fordert Rücktritt der bayerischen Integrationsbeauftragten

Die bayerische Integrationsbeauftragte hat am 19.04.22 eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der sie die zügige Bereitstellung von Integrationskursen für ukrainische Geflüchtete fordert. Um diese Forderung zu unterstreichen, lässt sie sich mit den Worten zitieren: „Ukrainischen Geflüchteten muss nicht erklärt werden, wie eine Waschmaschine funktioniert, oder dass auf dem Zimmerboden nicht gekocht werden darf. Wichtiger und vor allem zielführender ist ein schneller und koordinierter Zugang zu Sprachkursangeboten. Sprache ist und bleibt der wichtigste Baustein für gelingende Integration!“

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Menschenwürdige Sozialleistungen für alle sicherstellen!

Gemeinsame Forderung von PRO ASYL, dem Bayerischen Flüchtlingsrat und den Landesflüchtlingsräten zum Bund-Länder-Gipfel zur Aufnahme der Geflüchteten aus der Ukraine

PRO ASYL, der Bayerische Flüchtlingsrat und die Landesflüchtlingsräte unterstützen diesen Vorschlag, fordern aber, alle Menschen sozialrechtlich gleich zu behandeln, auch Geflüchtete. Denn der verfassungsrechtlich garantierte Schutz der Menschenwürde gilt für alle Menschen in Deutschland, unabhängig von ihrem Aufenthaltstitel. Es ist deswegen richtig, dass über einen leistungsrechtlichen Systemwechsel gesprochen wird – aber dieser muss grundsätzlich und für alle nach Deutschland geflüchteten Menschen erfolgen. Das Asylbewerberleistungsgesetz gehört endlich abgeschafft, fordern PRO ASYL, der Bayerische Flüchtlingsrat und die Landesflüchtlingsräte. Die finanzielle Unterstützung durch das Asylbewerberleistungsgesetz ist niedriger als in der normalen Sozialhilfe und garantiert kein menschenwürdiges Leben, zu dem auch eine ausreichende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gehört.

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Bayerischer Flüchtlingsrat zur Asylbilanz 2021 des Innenministeriums

Innenminister Herrmann hintertreibt Chancen-Aufenthalt und spielt Geflüchtete gegeneinander aus

Wer nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland noch immer geduldet ist, sollte schlicht eine Aufenthaltserlaubnis bekommen und nicht weiter mit aufenthaltsbeendenden Maßnahmen tyrannisiert werden. Nach so langer Zeit sind die betroffenen Geflüchteten häufig gut integriert, machen eine Ausbildung oder gehen zur Arbeit, ihre Kinder gehen in Kindergärten und Schulen. Sie aus der von der CSU mitzuverantwortenden Perspektivlosigkeit zu holen, ist ein Zeichen der Humanität. Wir sind empört darüber, dass Innenminister Herrmann die Chancenaufenthaltserlaubnis der Ampel-Koalition zu hintertreiben versucht, indem er Geflüchtete aus der Ukraine, Ortskräfte aus Afghanistan und Geflüchtete aus anderen Ländern, die zum Teil schon seit vielen Jahren in Bayern leben, gegeneinander ausspielt!

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Gewalt gegen Frauen hat System!

Bayerischer Flüchtlingsrat: Asyl- und aufenthaltsrechtliche Vorgaben dürfen nicht länger dem Gewaltschutz für geflüchtete Frauen entgegenstehen!

Wir bitten die Verantwortlichen bei der Anhörung im Sozialausschuss des Bayerischen Landtags diesen Donnerstag, den 31.03., zum Thema „Gewaltschutz in Bayern von Frauen und Mädchen: Schutz- und Unterstützungsstruktur gegen geschlechtsspezifische, sexualisierte, häusliche und digitale Gewalt evaluieren“, den Blick explizit auf die besondere Situation und die spezifischen Bedürfnisse von geflüchteten Frauen als auch auf die Einschränkungen des Gewaltschutzes durch aufenthaltsrechtliche Vorgaben zu lenken und diese bei weiteren Maßnahmen zum Gewaltschutz zu beachten!

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