Urteil des EuGH vom 26.4.2022 / Flüchtlingsrat fordert: Bayerische Grenzkontrollen sofort beenden und bayerische Grenzpolizei abschaffen!
Begründung oder einfach ohne Begründung ist schlicht nicht zulässig. Wenn aber die Grenzkontrollen an sich europarechtswidrig sind, dürfen einreisende Geflüchtete „nicht unter Androhung einer Sanktion verpflichtet werden […], bei der Einreise aus einem anderen Mitgliedstaat einen Reisepass oder einen Personalausweis vorzuzeigen“.
Wir fordern Bundesinnenministerin Nancy Faeser und den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann auf, die Grenzkontrollen an den Grenzübergängen zu Österreich und Tschechien umgehend zu beenden. Es gibt hierfür keine tragfähige rechtliche Grundlage, sie verstoßen gegen Europarecht. Zudem fordern wir die bayerische Staatsregierung auf, die bayerische Grenzpolizei aufzulösen. Eine Truppe, deren Aufgabe vom EuGH für europarechtswidrig erklärt wurde, ist schlicht überflüssig!