Pressemitteilungen

Samuel D. akut von Abschiebung bedroht

Chancenaufenthaltsrecht der Bundesregierung tritt bald in Kraft / Bayern versucht vorher noch schnell, einen Geflüchteten nach Äthiopien abzuschieben, der davon profitieren könnte

Samuel D. aus Nürnberg versteht die Welt nicht mehr. Seit 12 Jahren lebt er in Deutschland, hat seit 2016 gearbeitet und damit seinen Lebensunterhalt selbst bestritten. Bei DHL belud er die Zustellfahrzeuge. Er ist ein wichtiger und geschätzter Mitarbeiter, nicht nur, weil das Weihnachtsgeschäft auf Hochtouren kommt. Dennoch wurden ihm Duldung und Arbeitserlaubnis entzogen, ihm droht akut die Abschiebung.
Wir sind entsetzt! Kurz bevor das Chancenaufenthaltsrecht in Kraft tritt, ignorieren bayerische Behörden ganz offensichtlich das Bundesverfassungsgericht und setzen alles daran, noch schnell Geflüchtete abzuschieben, die von der neuen Bleiberechtsregelung profitieren könnten. Wir fordern Innenminister Herrmann auf, die Abschiebung von Samuel D. und die weiterer Betroffener sofort auszusetzen!

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Chancenaufenthalt hat Vorrang vor Abschiebungen!

Das Chancenaufenthaltsrecht der Ampel-Koalition steht unmittelbar bevor: Nach Beschluss des Bundesverfassungsgerichts darf das Innenministerium Geflüchtete, die davon profitieren, nicht abschieben

‚Humanität und Ordnung‘ ist Innenminister Herrmanns selbstgewählter Leitspruch. Von Humanität erleben wir derzeit jedoch nichts, stattdessen aber eine überbordendes Abschiebeinteresse, das kaum noch mit dem geltenden Recht in Einklang steht. Das bayerische Innenministerium versucht mit allen Tricks und Täuschungen, Geflüchtete noch vor Inkrafttreten des Chancenaufenthaltsrechts abzuschieben.Wir fordern Innenminister Herrmann auf, die Abschiebungen auszusetzen und diese Tricks und Täuschungen zu unterlassen, damit alle Geflüchteten, die sich lange in Bayern aufhalten und sich gegen alle Widerstände integriert haben, auch in den Genuss des Chancenaufenthalts zu kommen.

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Sozialleistungen für Geflüchtete verfassungswidrig

Bundesverfassungsgericht erklärt abgesenkte Sozialleistungen für alleinstehende Geflüchtete in Sammelunterkünften für verfassungswidrig. Flüchtlingsrat: Asylbewerberleistungsgesetz sofort abschaffen!

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Absenkung der Sozialleistungen für alleinstehende Geflüchtete in Sammelunterkünften verfassungswidrig ist. Dennoch werden Geflüchtete durch dieses Sondergesetz weiterhin diskriminiert, sie bekommen fast 20% weniger Sozialleistungen als Hartz IV-Empfänger. Der einzig richtige Schritt kann nur sein: Das Asylbewerberleistungsgesetz muss sofort abgeschafft werden!

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Abschiebung gut integrierter Geflüchteter führt zu Protesten

Appell an den Bayerischen Innenminister: Chance auf Aufenthalt erhalten!

Der Bayerische Flüchtlingsrat hat einen Appell an Innenminister Joachim Herrmann gerichtet. Der Innenminister soll seine Ausländerbehörden anweisen, gut integrierten Geflüchteten eine Chance auf Bleiberecht zu geben und sie nicht noch kurz vor Inkrafttreten des Chancenaufenthaltsrechts abzuschieben. Denn es mehren sich die Fälle, in denen Menschen, die vom Chancenaufenthaltsrecht der Ampelkoalition profitieren können, zur Abschiebung abgeholt werden. Um den dafür notwendigen Pass zu erhalten, greifen Ausländerbehörden teils zu Tricks und Täuschungen. Sie versprechen z.B. Arbeitsgenehmigung oder Aufenthaltserlaubnis, doch wenn der Pass vorgelegt wird, warten Entzug der Duldung und Abschiebung.

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Abschiebung kurz vor Chancenaufenthalt

Kurz vor Inkrafttreten des Chancenaufenthaltsrechts schiebt Landratsamt Landshut einen geduldeten Familienvater ab / Grausamkeit kennt bei Abschiebeinteressen keine Grenzen: Schutz von Ehe und Familie mit Füßen getreten

Ein Sierra-Leonischer Familienvater wird heute Morgen vom Münchner Flughafen abgeschoben, obwohl er vom Chancenaufenthalt profitieren würde. Dieses tritt voraussichtlich Anfang 2023 in Kraft. Die Abschiebung kam völlig überraschend. Laut Rechtsanwalt erfüllt Herr K. alle Voraussetzungen für das Chancenaufenthaltsrecht. Herr K. lebt aber vor allem mit seiner Familie in Deutschland. Diese zu schützen und den Kindern das Recht auf ihren Vater zuzugestehen ist eigentlich unstrittig. Dennoch lehnte das Verwaltungsgericht einen Eilrechtsschutz gegen die Abschiebung heute früh ab, der die Abschiebung jetzt noch verhindern hätte können. Dagegen wird jetzt eine Beschwerde eingelegt

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