Newsletter 05/2021

Aktuelles

Unterkunftsgebühren sind verfassungswidrig

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Gebührenregelung in der bayerischen Asyldurchführungsverordnung für verfassungswidrig erklärt. Dies gilt für alle Unterkünfte der Bezirksregierungen und der Landkreise – aber nur eingeschränkt für Unterkünfte der kreisfreien Städte. Hier gibt es weitere Informationen sowie Handlungsmöglichkeiten für die Beratungspraxis.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat erneut über die Unterkunftsgebühren für Geflüchtete in Bayern beraten und auch die Neuregelung in der Asyldurchführungsverordnung (DV Asyl) in seinem Beschluss vom 14.04.2021 für unwirksam und verfassungswidrig erklärt. Damit erging es dieser Gebührenregelung wie ihrer Vorgängerregelung, die bereits 2018 vom BayVGH als verfassungswidrig verworfen wurde. Das Bayerische Innenministerium war in der Folge dazu gezwungen, eine Neuregelung zu erarbeiten, die 2019 in Kraft trat. Da diese Neuregelung rückwirkend zum Jahr 2016 galt, waren viele Geflüchtete mit hohen Gebührenbescheiden konfrontiert und sollten für die Zeit ab 2016 bis zu 10.000 € Gebühren nachzahlen. Diese Gebührenrechnungen sind mit dem neuen Beschluss des BayVGH vom Tisch.

Was bedeutet das für die Praxis? Was können betroffene Personen tun?

Über das Thema erfahrt ihr mehr auf unserer Homepage und dort findet ihr auch den entsprechenden Newsletter der Kanzlei Haubner und Schank dazu


Asylakte ins Ausländerzentralregister? Für Geflüchtete gilt der Datenschutz nicht

Die Bundesregierung will ein Gesetz auf den Weg bringen, das die zentrale Speicherung persönlicher Dokumente geflüchteter Menschen vorsieht. Das verstößt gegen Grundrechte – und kann für die Betroffenen lebensgefährliche Folgen haben.

Mehr Infos dazu findet ihr bei Pro Asyl


Suizidversuch in der Ausländerbehörde

ZAB ignoriert Attest und führt den suizidgefährdeten Herrn M. zwangsweise der senegalesischen Delegation vor

Unsere ganze Pressemitteilung dazu findet ihr hier


Protestbrief der Unternehmer:innen-Initative „Bleiberecht durch Arbeit“

Die Initiative „Bleiberecht durch Arbeit“ hat sich zunächst im Allgäu gegründet, Vorbild ist die Initiative gleichen Namens in Baden-Württemberg. Jetzt möchte die Initiative ihre Aktivitäten jedoch ausweiten und sucht Unternehmen in ganz Bayern, die die Anliegen einer besseren Beschäftigungspolitik gegenüber Geflüchteten unterstützen.

Die Unternehmer:innen-Initiative „Bleiberecht durch Arbeit“ hat einen offenen Brief u.a. an Ministerpräsident Söder und Wirtschaftsminister Aiwanger verfasst. Wir bitten um Weiterleitung an Firmen, die ebenfalls unterzeichnen wollen. Hier gehts zum offenen Brief. Den Rückmeldebogen für Unternehmen findet ihr hier.

Zur Liste der bisherigen Unterzeichner:innen

Hilfreich, Lesens- und Hörenswert

Corona-Impfungen: mehrsprachige Informationen

Geflüchtete in Sammelunterkünften können, wie berichtet, keine Mindestabstände zu anderen Bewohner:innen der Unterkünfte einhalten und sind deshalb einem massiv erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt. Deshalb wurden sie, aber auch die Mitarbeiter:innen in Unterkünften, in Priorisierungsgruppe 2 eingruppiert, ihre Impfung hat bereits begonnen.

Wir rufen alle Geflüchteten dazu auf, sich gegen Corona impfen zu lassen. Zwar werden die Impfungen von staatlichen Stellen organisiert, von denen häufig wenig Gutes zu erwarten ist. Es ist jedoch äußerst sinnvoll, sich impfen zu lassen, um selbst nicht schwer an Corona zu erkranken und andere Geflüchtete nicht anzustecken. Bitte machen Sie deshalb mit und gehen mit gutem Beispiel voran!

Alle Infos hierzu und Aufklärungsmaterial findet ihr auf unserer Homepage


Positionspapier von BAfF e.V.: Schwerkranke Geflüchtete müssen besser geschützt werden

Schwere Erkrankungen von Geflüchteten werden nicht ausreichend im Asyl- und Aufenthaltsverfahren berücksichtigt, da die Anforderungen an Atteste durch die Asylrechtsverschärfungen der letzten Jahre kaum noch erfüllbar sind.

Im April 2021 hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V. (BAfF) ein Positionspapier zu ärztlichen Stellungnahmen im asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren herausgegeben. Durch die Asylrechtsverschärfungen im Jahr 2016 (Asylpaket II) und 2019 (Geordnetes-Rückkehr-Gesetz) müssen ärztliche Bescheinigungen für Geflüchtete enormen formellen Anforderungen entsprechen, um überhaupt berücksichtigt zu werden. Diese unterscheiden sich von herkömmlichen ärztlichen Gutachten. Atteste von Psychotherapeutinnen werden von vornherein ausgeschlossen, Atteste werden nur noch von Mediziner:innen akzeptiert. Für einen Großteil der Geflüchteten ist es nicht möglich bestehende Krankheiten so attestieren zu lassen, dass sie im Asylverfahren oder im aufenthaltsrechtlichen Verfahren anerkannt werden. Es droht eine Abschiebung trotz schwerer Krankheit. Fachstellen und Expert:innen schlagen regelmäßig Alarm.

BAfF e.V. hat sich in einem Positionspapier mit dieser Problematik auseinandergesetzt


Stellungnahme zur aktuellen Situation international Schutzberechtigter in Griechenland

Die Stellungnahme von PRO ASYL / RSA bündelt Erkenntnisse von international Schutzberechtigten in Griechenland und beleuchtet dabei explizit auch die Umstände, denen Schutzberechtigte nach einer Abschiebung aus anderen Ländern ausgesetzt sind.

Ihr findet die Stellungnahme hier


Übersicht über ausländerrechtliche Erlasslagen in den Bundesländer

Die Übersicht wurde erstellt vom IBSgGmbH/IvAF-Netzwerk BlEIBdran. Sie beschäftigt sich vor allem mit der Aufenthaltsverfestigung und –sicherung.

Ihr findet Sie hier


Synopse über Gerichtsentscheidungen zu Mitwirkungspflichten

Die Synopse wurde erstellt vom Caritasverband für die Diözese Osnabrück/IvAF-Netzwek Netwin3

Ihr findet die Synopse hier


So Nicht Bestellt – der kritische Podcast zum Thema Abschiebung

Zu seinem 69. Geburtstag wurden 69 Menschen nach Afghanistan abgeschoben. Das habe er „nicht so bestellt“ meinte Bundesinnenminister Horst Seehofer nach dem 04. Juli 2018.

„Und auch wir sagen: Wir haben das so nicht bestellt! Die asylpolitischen Entwicklungen der letzten Jahre betrachten wir kritisch, Abschiebungen sind die Spitze des Eisbergs. Mit dem Podcast machen wir auf den Verwaltungsvorgang der Abschiebung aufmerksam. Ein Vorgang, der die Frage nach dem „Gehen oder Bleiben?“ brutal beantwortet. Mit unseren Gesprächspartner:innen in Leipzig, Kabul, Hoyerswerda suchen wir eine andere Antwort. Und beantworten gleichzeitig viele Fragen. Wie laufen Abschiebungen ab? Wer landet im Abschiebeknast? Was geschieht am Flughafen? Wohin gehen, nachdem der Abschiebeflieger gelandet ist? Und – wie die Abschiebung verhindern? Ob wir am Ende eine andere Antwort auf die Frage des „Gehen oder Bleiben“ gefunden haben, wissen wir heute auch noch nicht. Unsere „Bestellliste“ wird die Suche dokumentieren.“

Den Podcast findet ihr hier

Arbeitshilfe

Eröffnung eines Basiskontos bei Vorlage einer Fiktionsbescheinigung

Hilfreiches aus der Kanzlei Haubner und Schank

In einem Schlichtungsverfahren beim Ombudsmann der öffentlichen Banken wurde festgestellt, dass ein Konto auch bei Fiktionsbescheinigungen ohne Lichtbild eröffnet werden muss. Hier bekommt ihr die ausführliche Information zu diesem Schlichterspruch. Diese könnt ihr den Banken zeigen, wenn diese kein Konto eröffnen möchten. Wenn es dann immer noch verweigert wird, beschwert euch bei der Leitung oder gleich beim zuständigen Ombudsmann.

Mitmachen

Appell für ein sofortiges Abschiebungsmoratorium auf Grund der COVID-19-Pandemie

Eine Gruppe von verschiedenen Organisationen – darunter auch der Bayerische Flüchtlingsrat – hat einen Appell für ein Abschiebungsmoratorium verfasst und diesen am Dienstag, 4.5.21, im Rahmen einer Pressekonferenz veröffentlicht. Hunderte Organsiationen und Einzelpersonen haben den Appell bereits unterzeichnet.

Hier könnt ihr den Appell lesen und selbst zeichnen


Bundesweiter Aktionstag gegen Abschiebungen nach Afghanistan am 5.6.21

In Anbetracht der geplanten Innenministerkonferenz im Juni, dem 70-Jährigen Jubiläum der Menschenrechte im Juli und der anstehenden Bundestagswahlen im September ruft eine bundesweite Vernetzung gegen Abschiebungen nach Afghanistan alle Gruppen, Verbände, Organisationen und Einzelpersonen auf, sich gegen Abschiebungen nach Afghanistan zu positionieren und am bundesweiten Aktionstag gegen Abschiebungen nach Afghanistan am 5. Juni 2021 teilzunehmen.

Organisiert Proteste, hängt Plakate an die Häuser, Transparente an die Balkone und rote Drachen aus dem Fenster!

Den ganzen Aufruftext, Informationen zum Unterzeichnen des Aufrufs, Druckvorlagen sowie Bastelanleitungen für die roten Drachen findet ihr hier


Petition: Keine Übermittlungspflicht von Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus im Gesundheitswesen

Jeder Mensch hat per Gesetz das Recht auf ärztliche Behandlung. Trotzdem können zahlreiche Menschen, die ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland leben, nicht zum Arzt. Nach Paragraf 87 Aufenthaltsgesetz ist das Sozialamt bei einer Kostenübernahme der Behandlung verpflichtet, die Daten an die Ausländerbehörde zu übermitteln. Damit würde den Betroffenen die Abschiebung drohen. Gemeinsam mit über 44 zivilgesellschaftlichen Organisationen, haben wir eine Petition ins Leben gerufen. Wir fordern die Übermittlungspflicht einzuschränken und allen Menschen – unabhängig ihres Status – es zu ermöglichen, ohne Angst zum Arzt gehen zu können. Die vollständigen Forderungen gibt es hier.

Die Corona-Pandemie zeigt uns erneut: Alle in Deutschland lebenden Menschen müssen ohne Angst medizinische Leistungen in Anspruch nehmen können. Doch faktisch wird dieses Recht in Deutschland Hunderttausenden verwehrt. Das Gesundheitswesen muss daher von der Pflicht ausgenommen werden, Daten über Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus an die Ausländerbehörde weiterzugeben.

Wir fordern den Gesetzgeber auf, in §87 Aufenthaltsgesetz eine Ausnahme für den Gesundheitsbereich zu schaffen und rufen alle Parteien auf, sich dafür einzusetzen.

Hier könnt ihr die Petition unterschreiben

Veranstaltungen

ANKER lichten!

Mit unserer Veranstaltungsreihe „ANKER lichten“ möchten wir Ehrenamtlichen, die bereits in oder an ANKER-Zentren tätig sind – oder sich vorstellen können aktiv zu werden, einen Raum für Austausch, Vernetzung und Information bieten.

Seit August 2018 werden alle in Bayern neu ankommenden Geflüchteten den so genannten ANKER-Zentren zugewiesen. Das Sachleistungsprinzip beschneidet die Geflüchteten massiv in ihrem Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Die Menschen leben in großer Isolation. Die äußeren Umstände bewirken, dass ehrenamtliches Engagement oft nur erschwert möglich ist. Doch gerade dieses Engagement ist oft entscheidend. So sehen wir an den verschiedenen Standorten Unterschiede was Versorgung und Beratungsmöglichkeiten betrifft. Dies ist nicht zuletzt das Resultat aus ehrenamtlichem Einsatz und Intervention.

In sechs Online-Veranstaltungen möchten wir uns mit Ihnen zu spezifischen Themenfeldern über den Alltag und die Probleme in ANKER-Zentren austauschen sowie über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren. Gleichzeitig sollen lokale Ansätze und Ideen aus Initiativen und Projekten im Fokus stehen, die Handlungsperspektiven eröffnen. In der gemeinsamen Vernetzung wollen wir weitere Möglichkeiten und Schritte ausloten. Zu den einzelnen Themenschwerpunkten konnten wir Expert:innen gewinnen, die einen Einblick in ihre Arbeit geben werden.

Die Veranstaltungsreihe findet online über Zoom statt. Sie können an allen, aber auch an ausgewählten einzelnen Veranstaltungen teilnehmen.

Di, 18.05., 19.00 – 21.00 Uhr | Das System der ANKER-Zentren | Bayerischer Flüchtlingsrat

Do, 10.06., 19.00 – 21.00 Uhr | Versorgung besonders vulnerabler Personen | Stefano Scala, Projekt SoulCaRe (Refugio München), Ankunftszentrum München und Projekt SoulTalk, ANKER-Zentrum Geldersheim

Di, 22.06., 19.00 – 21.00 Uhr | Grundrechtseinschränkungen durch Hausordnungen | Anne-Marlen Engler, HU Berlin und LEA-Watch, Freiburg

Do, 01.07., 19.00 – 21.00 Uhr | Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete in ANKER-Zentren | Sophia Neidhardt, Campus Asyl, Regensburg und Heike John, Diakonie Schweinfurt

Di, 13.07., 19.00 – 21.00 Uhr | Gewaltschutz in ANKER-Zentren | Simone Eiler, Bayerischer Flüchtlingsrat und N.N.

Do, 22.07., 19.00 – 21.00 Uhr | Kommunale Einflussmöglichkeiten | Ulrike Tontsch, Freund statt Fremd, Bamberg und N.N.

Bei Interesse melden Sie sich bitte über kontakt@fluechtlingsrat-bayern an. Wir senden Ihnen die Zugangsdaten dann per E-Mail zu. Die Teilnahme ist kostenlos.


5.-23.5.21 | DOK.fest München

Das DOK.fest München, das größte deutsche Dokumentarfilmfestival, präsentiert vom 5. bis 23. Mai 131 Filme online auf der digitalen Leinwand und richtet sich somit an Zuschauer.innen in ganz Deutschland. Darunter sind auch Filme, die sich mit der Thematik Flucht und Migration auseinandersetzen.

Die Filme sind ab dem 6. Mai unter www.dokfest-muenchen.de zu sehen (für 6 Euro pro Film / Festivalpass: 70 Euro).


19.5.21 | Fachforum „Jugendhilfe für geflüchtete Minderjährige und Familien in Aufnahmeeinrichtungen“ beim Deutschen Jugendhilfetag

Der Niedersächsische Flüchtlingsrat veranstaltet gemeinsam mit terres des hommes am 19. Mai 2021 von 17.30 bis 19.00 Uhr ein Fachforum mit dem Titel „Jugendhilfe für geflüchtete Minderjährige und Familien in Aufnahmeeinrichtung“ im Rahmen des Deutschen Jugendhilfetags. Es wird dabei um folgende Fragen gehen: Wie kann die Jugendhilfe ihrem Auftrag in Aufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete nachkommen? Welche gute Praxis hat sich etabliert und wo stößt sie an strukturelle Grenzen? Wo muss der Gesetzgeber tätig werden?

Weitere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung findet ihr hier


20.5.21 | Online-Podiumsdiskussion „Die Situation von geflüchteten Menschen an den EU-Außengrenzen in Zeiten der Pandemie“

Es geht um den aktuellen Ist-Zustand aus den Lagern an den EU-Außengrenzen sowie um Handlungsspielräume von Kommunen und Städten am Beispiel der Stadt München. Von 18:00-19:30 Uhr diskutieren:

Irina Ganzhorn, SOS Bihać, Aachener Netzwerk für humanitäre Hilfe und interkulturelle Friedensarbeit e. V.
Gerhard Mayer, Leiter des Amtes für Wohnen und Migration im Sozialreferat der Landeshauptstadt München
Aïcha Maria Mbila, Stärke der Jugend Afrikanische Diaspora, MORGEN e. V., Vorstand
Verena Papke, SOS MEDITERRANEE Deutschland e.V., Geschäftsführerin
Moderation: Dr. Bernd Kasparek, bordermonitoring.eu e.V.

Mehr Informationen sowie den Einladungslink findet ihr hier

Veranstaltet von der Landeshauptstadt München im Rahmen der Veranstaltungsreihe „München global engagiert: Ungleichheiten erkennen – gemeinsam mehr erreichen“ in Kooperation mit Bayerischer Flüchtlingsrat, Münchner Flüchtlingsrat, MORGEN – Netzwerk Münchner Migrantenorganisationen und Nord Süd Forum München e.V.


27.5.21 | Hier ist was faul – Abschiebehaft in Deutschland. Haft ohne Verbrechen.

Vor zwei Jahren wurde die Abschiebehaft in Deutschland 100 Jahre alt. Damit werden in Deutschland seit 102 Jahren Menschen ohne Verurteilung inhaftiert und ihrer Freiheit beraubt. Mit dem Hau-Ab-Gesetz wurde die Abschiebehaft 2019 massiv verschärft und ausgeweitet. Derzeit gibt es in Bayern drei Abschiebehaftanstalten: Eichstätt, Erding und Flughafen München. Zwei weitere Anstalten sind in Planung. In Abschiebehaft werden Geflüchtete zu Strafgefangenen ohne Straftat. Heute wie vor 102 Jahren beraubt der bayerische Staat immer mehr Menschen der eigenen Freiheit. Hier ist doch was faul? Dieser Frage wird der Bayerische Flüchtlingsrat in Kooperation mit dem Bellevue di Monaco in einer Podiumsdiskussion um 20:00 Uhr nachgehen.

Eingeladen sind:
Peter Fahlbusch (Rechtsanwalt)
Henrike Theling (Aktionsbündnis gegen Abschiebehaft Eichstätt)
Zahra Yousefi (ehemalige Inhaftierte in Eichstätt)
Moderation: Tabea Danner und Agnes Andrae (Bayerischer Flüchtlingsrat)

Im Rahmen der Reihe Bellevue Heimatministerium.

Die Veranstaltung wird live gestreamt. Mehr Infos dazu findet ihr hier