Newsletter 01/25

Aktuelles

Bundestagswahl am 23.02.2025

Nutzt Euer Wahlrecht!

Die Bundestagswahl steht vor der Tür und wird keine leichte Entscheidung. Die Parteiprogramme sind zum Gruseln – der Rechtsruck wird nun von den Wähler:innen bestätigt werden. Nicht alle dürfen wählen, sondern nur, wer einen deutschen Pass hat und über 18 Jahre alt ist. Die Meinungen derer, die keinen deutschen Pass haben, sowie der Jugendlichen bleibt also unberücksichtigt.

Alarmierend ist, dass laut einer Forsa Umfrage 28 Prozent gar nicht wählen gehen wollen.

Bislang liegt die CDU/CSU vorn, gefolgt von der AfD. Weitere migrations-und asylpolitische Verschärfungen sind zu erwarten. Remigrationspläne der AfD, Abschottung, Auslagerung von Asylverfahren, Abschiebungen sind nur einige davon.

Auch die migrationspolitischen Vorhaben der demokratischen Parteien sind weit entfernt von humaner Migrations-und Asylpolitik, wie wir sie fordern. Die CDU/CSU unterscheidet sich in ihren Forderungen kaum mehr von der AfD.

Hier findet ihr eine Auswertung der Wahlprogramme von sieben Parteien. Die Mühe hat sich Reinhard Pohl von Gegenwind aus Schleswig-Holstein gemacht.

Nutzt Euer Wahlrecht! Geht wählen, weil ihr das Recht habt. Es geht um unsere Demokratie und Menschenrechte!


Syrische Geflüchtete

Der Regimewechsel war noch kaum vollzogen und Assad gerade erst weg aus Syrien, da wurden hierzulande schon politische Stimmen nach der Rückkehr syrischer Geflüchter laut. Warum? Die Lage in Syrien ist alles andere als sicher und es ist nach wie vor unklar, wie sich in Syrien alles weiterentwickelt.

Syrer:innen erhielten bisher immer einen Schutzstatus im Asylverfahren.  Für eine erzwungene Rückkehr sind deshalb  Widerrufsverfahren durch das BAMF Vorraussetzung.

Von den knapp 1 Mio. hier lebenden Syrer:innen haben 607.000 eine befristete Aufenthaltserlaubnis auf Basis eines Schutzstatus des BAMF (340.000 Asyl oder Flüchtlingsschutz, 266.000 subsidiärer Schutz, 7.000 Abschiebungsverbote), d.h. sie könnten von Widerrufsverfahren betroffen sein und infolgedessen ggf. natürlich auch deren Familienangehörige.

Das BAMF setzt nun Asylverfahren syrischer Antragsteller:innen vorerst aus. Das ist der sogenannte Entscheidungsstopp. Davon sind rund 47 000 Syrer:innen in einem noch laufenden Verfahren betroffen. Darunter sind allerdings auch einige Dublinfälle oder Drittstaatler:innen (schätzungsweise 10-15%), die trotz Entscheidungsstopp einen Bescheid erhalten werden. Insgesamt machen Anträge von Menschen aus Syrien 22% aller anhängigen Asylverfahren beim BAMF aus. 

Hier findet ihr einige bereits veröffentlichte Handreichungen, die für Syrer:innen und deren Unterstützende hilfreich sein können:

  • Hinweise für syrische Geflüchtete und Berater:innen von Pro Asyl
  • Hinweise vom Flüchtlingsrat Baden Württemberg
  • Die Beratungsstelle der Beauftragten des Berliner Senats für Partizipation Integration und Migration (Willkommenszentrum) hat diese wichtigsten Informationen für syrische Staatsangehörige mit Schutzstatus in einem FAQ Syrien zusammengestellt

Pressebericht von Pro Asyl

Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL, ist Ende Dezember nach Syrien gereist, um sich vor Ort einen Überblick der Lage zu verschaffen. Er berichtet hier von seinen Erfahrungen und stellt Forderungen auf, was die Bundesregierung nun tun sollte.


ANKER-Zentrum Bamberg

Bayerischer Innenminister will ANKER-Zentrum Bamberg doch weiter betreiben

Der Bayerische Flüchtlingsrat kritisiert die Entscheidung des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann (CSU), das ANKER-Zentrum in Bamberg entgegen früherer Zusagen weiterzuführen. Die Staatsregierung hatte der Stadt Bamberg im Rahmen einer „Gemeinsamen Erklärung“ 2015 versprochen, das Zentrum bis spätestens 31.12.2025 zu schließen. Nun will sie ihr Wort brechen – ein Vorgehen, das nicht nur die Glaubwürdigkeit der Regierung infrage stellt, sondern auch das Versagen der bayerischen Sozialpolitik offenbart.

Hier könnt ihr weiterlesen.

Urteile und Entscheidungen

Aktuelle Urteile aus der Rechtskiste

Bundesverwaltungsgericht zu Italien

Leider gibt es ein unerfreuliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 19.12.2024. Demnach entschied das BVerwG, dass in Italien für Alleinerziehende keine unmenschliche und erniedrigende Aufnahmesituation herrscht und damit dieser betroffene Personenkreis nach Italien abgeschoben werden kann.

Urteil:
BVerwG 1 C 3.24 – Urteil vom 19. Dezember 2024

Europäischer Gerichtsholf zu Pushbacks in Griechenland

Eine wichtige Gerichtsentscheidungen gab es auch zu Griechenland und Pushbacks. Der Europäische Gerichtshof verurteilt Griechenland wegen illegaler Zurückweiseung. Mehr Infos hier.

Veranstaltungsreihe: Toolbox Asyl und Migration #7

WISSEN – AUSTAUSCH – HANDELN – Eine Vortragsreihe des Bayerischen Flüchtlingsrats

Unsere Vortragsreihe geht in die mittlerweile 7. Runde. Auch diesen Winter beschäftigen wir uns mit allerhand Themen rund um „Asyl und Migration“. Wir holen uns unter anderem ein Update, wie es eigentlich mit der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) aussieht, wollen einen Überblick über Aus- und Wiedereinreise sowie Möglichkeiten des Fachkräfteeinwanderungsgesetz erhalten und setzen uns mit dem Thema FGM/C in der Beratung auseinander. Wir fragen uns was man gegen die Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ tun kann. Und auch diesmal beschäftigen wir uns mit dem Übergang vom Chancenaufenthalt in ein dauerhaftes Bleiberecht.

Die Veranstaltungen finden online über Zoom statt. Die Teilnahme ist kostenlos.

Themen und Termine:

Dienstag, 21.01.205 | 18:00 – 19:30 | Wiebke Judith |GEAS

Dienstag, 04.02.25 | 18:00 – 19:30 | Josefine Steiger und Astrid Schreiber | Aus- und Wiedereinreise

Mittwoch, 19.02.25 | 18:00 – 19:30 | Daniel Olanrewaju Salaja, Fachinformationszentrum Einwanderung München |Fachkräfteeinwanderungsgesetz und Möglichkeiten für Geflüchtete

Montag, 10.03.25 | 18:00 – 19:30 | RA Yunus Ziyal | Ablehnung als offensichtlich unbegründet- Was tun?

Mittwoch, 19.03.25 | 18:00 – 19:30 | IN VIA Bayern FGM/C in der Migrations- und Beratungsarbeit

Montag, 24.03.2025 | 18:00 – 19:30 | RA Antonella Giamattei | Vom Chancenaufenthalt zum dauerhaften Bleiberecht

Weitere Infos und Anmeldung hier.

Veranstaltungen und Termine

Veranstaltungsreihe: Toolbox Asyl und Migration #7

WISSEN – AUSTAUSCH – HANDELN – Eine Vortragsreihe des Bayerischen Flüchtlingsrats

Unsere Vortragsreihe geht in die mittlerweile 7. Runde. Auch diesen Winter beschäftigen wir uns mit allerhand Themen rund um „Asyl und Migration“. Wir holen uns unter anderem ein Update, wie es eigentlich mit der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) aussieht, wollen einen Überblick über Aus- und Wiedereinreise sowie Möglichkeiten des Fachkräfteeinwanderungsgesetz erhalten und setzen uns mit dem Thema FGM/C in der Beratung auseinander. Wir fragen uns was man gegen die Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ tun kann. Und auch diesmal beschäftigen wir uns mit dem Übergang vom Chancenaufenthalt in ein dauerhaftes Bleiberecht.

Die Veranstaltungen finden online über Zoom statt. Die Teilnahme ist kostenlos.

Themen und Termine:

Dienstag, 21.01.205 | 18:00 – 19:30 | Wiebke Judith |GEAS

Dienstag, 04.02.25 | 18:00 – 19:30 | Josefine Steiger und Astrid Schreiber | Aus- und Wiedereinreise

Mittwoch, 19.02.25 | 18:00 – 19:30 | Daniel Olanrewaju Salaja, Fachinformationszentrum Einwanderung München |Fachkräfteeinwanderungsgesetz und Möglichkeiten für Geflüchtete

Montag, 10.03.25 | 18:00 – 19:30 | RA Yunus Ziyal | Ablehnung als offensichtlich unbegründet- Was tun?

Mittwoch, 19.03.25 | 18:00 – 19:30 | IN VIA Bayern FGM/C in der Migrations- und Beratungsarbeit

Montag, 24.03.2025 | 18:00 – 19:30 | RA Antonella Giamattei | Vom Chancenaufenthalt zum dauerhaften Bleiberecht

Weitere Infos und Anmeldung hier.


Save the Date: Internationale Wochen gegen Rassismus im März

Die Internationalen Wochen gegen Rassismus finden von 17. März bis 30. März 2025 in München statt.
Wir haben in diesem Rahmen zwei Veranstaltungen angemeldet, die ihr in Kürze auch im Programm finden könnt.

Ein Leben ohne Pass – Film und Diskussion: Das Recht, Rechte zu haben

21.03.2025- Jugendzentrum Oase Neuhausen, 18.00 – 20.00 Uhr
29.03.2025- IG Feuerwache, 18.00 – 20.00 Uhr
jeweils für Personen von 11-27 Jahren

Einen Monat nach der Bundestagswahl zeigen wir den Kurzfilm „Das Recht, Rechte zu haben“, der im Rahmen der „Pass(t) uns allen“ – Kampagne entstanden ist.

In dem Film kommen Menschen zu Wort, die in Deutschland kein Wahlrecht haben, weil sie keine deutsche Staatsangehörigkeit oder vielleicht gar keinen Pass haben. Welche Bedeutung haben Pässe, Herkunft, Zugehörigkeit und welche Rechte sind damit verbunden – oder auch welche Ausgrenzungen, Diskriminierungen und struktureller Rassismus.

Wie ist es für Kinder und Jugendliche, in Deutschland zu leben, aber keine deutsche Staatsangehörigkeit oder gar keinen Pass zu haben? Welche Rechte sind für sie eingeschränkt? Gemeinsam mit dem Bayerischen Flüchtlingsrat und Jugendlichen ohne Grenzen und Betroffenen wollen wir mit Euch im Anschluss an den Film darüber diskutieren.


Themenschwerpunkt „Ukraine“

Ab 21.01.2025 im bosco, Bürger- und Kulturhaus Gauting

Im bosco Gauting gibt es ab 21.01.2025 gleich mehrere Veranstaltungen zum Thema „Ukraine“.

Überblick über die Veranstaltungsreihe:


Ausstellung „Ukraine – Alltag im Krieg“ Di 21.01.2025 – So 23.03.2025 | zu den Öffnungszeiten des bosco und während der Abendveranstaltungen | Eintritt frei


Ausstellungseröffnung Di 21.01.2025 | 19.00 | Eintritt frei


Multimedia-Vortrag So 02.02.2025 | 15.00 Uhr | € 15 / € 8


Heimspiel Fr 07.02.2025 | 20.00 Uhr | € 22 / € 12 / € 5


Film Di 18.02.2025 | 19.30 Uhr | € 11 / € 9 (im Kino Breitwand Gauting)


Talking Heads So 23.03.2025 | 16.00 Uhr | Eintritt frei
 
Anmeldung und Tickets unter:
Theaterbüro im bosco Gauting | Tel. 089-45238580 | kartenservice@theaterforum.de | https://bosco-gauting.reservix.de
 
Weitere Infos zum Themenschwerpunkt und zu den Veranstaltungen findet ihr hier.
Der Flyer steht auch online zur Verfügung.

Arbeitshilfen und Publikationen

Queere Geflüchtete

Sehr gern möchten wir Euch auf die Veröffentlichung der neuen Arbeitshilfe „Beratung von queeren Geflüchteten – Handlungsempfehlungen im Kontext sexuelle und geschlechtliche Vielfalt und Flucht“ hinweisen. Diese ist vom Paritätischen Gesamtverband e.V. herausgegeben und hier zu finden.

Die Arbeitshilfe richtet sich an Beratende, die schwerpunktmäßig mit Geflüchteten arbeiten, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität Verfolgung erleben oder erlebt haben. Sie ist darüber hinaus für alle gedacht, die Geflüchtete im Rahmen ihrer Tätigkeit in allgemeinen Beratungsstellen beraten (z.B. Asylverfahrensberatung). Die Arbeitshilfe gibt einen Überblick über die asyl- und aufenthaltsrechtlichen Rahmenbedingungen. Sie erläutert praxisnah häufige Beratungsbedarfe und -anlässe von LSBTIQ*-Geflüchteten und gibt anhand von Fallbeispielen anwendungsorientierte Informationen und konkrete Handlungsempfehlungen.

Fakten zur Einwanderung in Deutschland
 
Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) hat seine Publikation „Fakten zur Einwanderung in Deutschland“ aktualisiert.

Die neuesten und wichtigsten Informationen und Zahlen zur Zusammensetzung der Bevölkerung, der Zuwanderung (inkl. Arbeitsmigration und Asyl) sowie zu Qualifikation und Erwerbstätigkeit von Zuwanderinnen und Zuwanderern gibt es hier.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Eine guten Überblick über die Möglichkeiten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes für „Spurwechsel“ und „Zweckwechsel“ gibt Claudius Voigt in einer Arbeitshilfe der GGUA.

Mitmachen

Kartentausch mit Geflüchteten

Die Diskriminierungskarte ist nun seit mehr als einem halben Jahr in Bayern Realität. Doch es gibt zivilgesellschaftliche Aktionen, die einen rechtmäßigen Weg gefunden haben, um Geflüchteten dennoch Bargeld verschaffen zu können. Dies ist der Kartentausch. Auch wenn die CSU hartnäckig versucht, das zu kriminalisieren, wächst die Anzahl der Kartentauschinitiativen. Wir lassen uns nicht einschüchtern! Mittlerweile gibt es Kartentauschaktionen in München, Nürnberg, Augsburg, Würzburg, Regensburg, Rosenheim, Grafing uvm.

Alle Informationen zur Diskriminierungskarte und zum Kartentausch haben wir auf unserer Homepage für Euch als Beitrag zum nachlesen.

Zuhören

Zensiert?! -KontaktAufnahme des Bildungszentrum Nürnberg

Unsere Kollegin Johanna Böhm war zu Gast im Podcast KontaktAufnahme des Bildungszentrums. Kurz nachdem der Podcast online war, wurde er wieder heruntergenommen. Dann war er wieder da, aber 15 Minuten kürzer. Was war da los?

Gerüchten zufolge wurde die Kürzung durch die Bayerische Staatskanzlei angeordnet. Laut Bildungszentrum wurde sie von dort direkt veranlasst.

Hier findet ihr dazu unsere Pressemitteilung.

Und hier die Presseberichterstattung.


Weitere Podcasts zum Thema Flucht und Migration:

Die Entscheidung. Politik, die uns bis heute prägt -Sind die 90er zurück? | Streit um Asyl | BR24

Im Podcast „Die Entscheidung“ des BR geht es um den Streit ums Asylrecht. Zum Nachhören.


Migration im Fokus- Neuer Podcast des SVR

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration hat einen neuen Podcast mit dem Titel „Migration im Fokus“ veröffentlicht. Die erste Folge geht der Frage nach “ Was kann wissenschaftsbasierte Politikberatung leisten?“
Hier gehts zum SVR Podcast vom 13.12. 2024.