Nein zum Hau-ab-Gesetz!
Das Hau-ab-Gesetz oder auch sog. Geordnete-Rückkehr-Gesetz wurde nun an den Start gebracht. Nachdem am 03.06.2019 das Gesetz im Bundestag verhandelt und anschließend im Schnellverfahren im Parlament beschlossen wurde, hat am 28.06.2019 auch der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Verhandelt wurde ein ganzes „Migrationspaket“ mit insgesamt acht Gesetzen, darunter auch einem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz, Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie das Hau-Ab-Gesetz bzw. das sog. 2. Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht. Danach können Asylbewerber*innen leichter inhaftiert werden und es ist einfacher, ihnen die Sozialleistungen zu streichen. Auch soll die im Jahr 2014 vom EuGH gekippte Vermischung von Straf- und Abschiebehaft wieder möglich sein. Das rassistische und teils rechtswidrige Hau-ab-Gesetz hat dramatische Konsequenzen für Geflüchtete. Die Kritik dagegen war enorm, dennoch haben Bundetag wie Bundesrat das Gesetz durchgedrückt sowie passieren lassen. Hier findet ihr Handreichungen und Erläuterungen zu den neuen Bestimmungen und ihren Konsequenzen.
Weitere Informationen:
Letzte Chance Bundesrat: Vermittlungsausschuss anrufen! (Pro Asyl, 27.06.2019)
Übersicht aktueller geplanter Änderungen im sog. Migrationspaket und weiteren Gesetzesentwürfen (IQ-Netzwerk, 24.06.2019)
Zentrale Änderungen durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz/Duldungsgesetz (IQ-Netzwerk, 24.06.2019)
Offener Brief an die Mitglieder des Deutschen Bundestags (Republikanischer Anwält*innenverein, 31.05.2019)
Stellungnahme zum Entwurf des Geordnete-Rückkehr-Gesetzes (Pro Asyl, 15.04.2019)
Referentenentwurf des Geordnete-Rückkehr-Gesetzes (Bundesinnenministerium, Februar 2019)