Sammelabschiebung nach Pakistan am 29.10.2019
Es gibt Informationen, die auf eine Sammelabschiebung nach Pakistan vermutlich am Di 29.10.2019 hinweisen. Wir raten allen vollziehbar ausreisepflichtigen Flüchtlingen aus Pakistan, sich von Anwältin*innen oder Beratungsstellen informieren und beraten zu lassen, um eine mögliche Gefährdungslage abzustecken und weitere aufenthaltsrechtliche Perspektiven zu besprechen!
Mittlerweile finden Sammelabschiebungen auch nach Pakistan statt. Seit Dezember 2017 gab es unregelmäßig Abschiebeflüge von Deutschland nach Pakistan. Unter anderem ging am 06.12.2017 ein Abschiebeflug nach Pakistan. Es wurden rund knapp 40 Männer von Deutschland nach Pakistan abgeschoben – betroffen waren wohl vor allem Straftäter, die direkt aus der Strafhaft abgeschoben wurden. Vermutlich hatten die betroffenen Personen keine Identitätsdokumente (Reisepass, ID-Card, Geburtsurkunde). Bislang waren Abschiebungen nach Pakistan i.d.R. nur mit gültigen Ausweisdokumenten möglich. Dies scheint sich nun geändert zu haben.
Es gibt seit 2010 ein Rücknahmeabkommen zwischen Deutschland und Pakistan, dass jedoch in den vergangen Jahren schlecht funktioniert hat. Es gab zwar immer wieder Abschiebungen, jedoch eher im kleineren Rahmen (Abschiebezahlen 2017 und 1. Halbjahr 2018). Seit 2014 gibt es eine Vereinbarung, die Deutschland einen Zugriff auf pakistanische Datenbanken erlaubt. Dies scheint nun tatsächlich auch umgesetzt zu werden. Im Frühjahr 2017 gab es neue Gespräche zwischen der deutschen und der paktistanischen Regierung, bezüglich einer verstärkten Zusammenarbeit bei der Rückführung (3. Forschungsbericht der Europäischen Kommission über die Zusammenarbeit mit Drittländern, 03/2017, S. 16). Die Rechtsanwält*innen Haubner und Schank beschreiben in ihrem Newsletter von 01/2018 ein mögliches Prozedere. Durch das Abnehmen der Fingerabdrücke von Seiten der Ausländerbehörden können Abgleiche mit pakistanischen Datenbanken vorgenommen und über eine Bestätigung der Botschaft anschließend Rückreisedokumente ausgestellt werden. Ferner können über elektronische Portale Identiätsunterlagen von deutschen an pakistanische Behörden versandt sowie Zustimmungen/Ablehnungen eingeholt werden.
Was bedeutet dies für pakistanische Geflüchtete mit abgelehntem Asylverfahren in Deutschland?
Grundsätzlich besteht für alle vollziebar ausreisepflichtigen Pakistani eine gewisse Gefahr abgeschoben zu werden. Inwieweit sich die voraussichtlich geplanten Abschiebungen weiterhin auf Personen die straffällig geworden sind verengen, ist nicht bekannt. Wir raten allen vollziehbar ausreisepflichtigen Flüchtlingen aus Pakistan, sich von Anwältin*innen oder Beratungsstellen informieren und beraten zu lassen, um eine mögliche Gefährdungslage abzustecken und weitere aufenthaltsrechtliche Perspektiven zu besprechen.
Neue „Informationen gegen die Angst“ über Abschiebungen nach Pakistan[nbsp]
Welcome 2 Europe hat neue Informationen gegen die Angst veröffentlicht. In der neuen Broschüre geht es um Abschiebungen nach Pakistan – Wieviele gab es, wer ist vielleicht gefährdert, was kann getan werden. Die Informationen gibt es auf Urdu, Englisch und Deutsch [gt][gt][gt]