Appell von 44 Organisationen: Menschen aus Afghanistan aufnehmen!
44 zivilgesellschaftliche Organisationen appellieren an die Abgeordneten des Bundestags und die Bundesregierung
Das Sondierungspapier von CDU/CSU und SPD sieht vor, „freiwillige Bundesaufnahme-
programme, soweit wie möglich, zu beenden (z.B. Afghanistan) und keine neuen Program-
me aufzulegen“. Dies wäre fatal und das Ende des Bundesaufnahmeprogramms
Afghanistan (BAP) – eines elementaren Menschenrechtsprogramms!
Anders als verschiedentlich öffentlich dargestellt, stellt das BAP Afghanistan ein einzigartiges humanitäres Aufnahmeprogramm dar, über das besonders schutzbedürftige Personen wie Frauen, Kinder oder LSBTIQ* Personen gezielt und sicher in Deutschland aufgenommen werden können (siehe hierzu die gültige Aufnahmeanordnung). Bis heute sind jedoch nur 1.262 Personen im Rahmen des Programms nach Deutschland eingereist. (Stand: 28. Februar 2025, Quelle: Bundestags-Drucksache 15087).
Wir fordern von den Abgeordneten des Deutschen Bundestags und der Bundesregierung: Stehen Sie zu Ihrer humanitären Verantwortung und Ihrem Versprechen! Humanitäre Aufnahmeprogramme wie das BAP retten Menschenleben und müssen fortgesetzt und ausgebaut werden. Es braucht sichere Zugangswege für besonders gefährdete Menschen wie LSBTIQ-Personen, Frauen, Kinder, Journalist:innen und Menschenrechtsaktivist:innen.
In akuter Gefahr sind gerade auch die Menschen, die bereits eine Aufnahmezusage von der Bundesregierung im Rahmen des BAP erhalten haben und nun in Pakistan unter unsicheren Bedingungen ausharren müssen, während sie auf die Ausreise warten. Dies betrifft aktuell 1.557 Personen (Stand: 24. Februar 2025, Quelle: Bundestags-Drucksache 15087). Sie müssen dringend und schnellstmöglich ausgeflogen werden. Aufnahmezusagen sind Rechtsakte. “Soweit wie möglich” muss deswegen heißen, dass das Aufnahmeverfahren für alle Menschen, die im BAP bereits eine Aufnahmezusage erhalten haben und in Islamabad auf das Visum warten, auch nach Ende der Legislaturperiode weitergeführt wird. Außerdem hat die Bundesregierung ca. 17.000 Personen im Rahmen des BAP ausgewählt und kontaktiert, aber keine Aufnahmezusagen erteilt. Diese Menschen im Stich zu lassen kann im Einzelfall schwerwiegende Folgen haben und Menschenleben kosten. Deswegen wollen wir, dass neue Aufnahmezusagen an schutzbedürftige Menschen erteilt werden, die im BAP bereits ausgewählt und kontaktiert wurden.
„Dieses Aufnahmeprogramm ist die einzige Hoffnung für uns afghanische Frauen.“ – dieses Zitat aus einem gemeinsamen Statement afghanischer Frauenrechtsorganisationen macht deutlich: Aufnahmeprogramme wie das BAP sind für viele Menschen die letzte Hoffnung auf ein Leben in Sicherheit. Sie sind ein notwendiger Baustein des globalen Flüchtlingsschutzes und der internationalen Verantwortungsteilung, ebenso wie humanitäre Visa und Resettlement-Programme. Deswegen wollen wir, dass Möglichkeiten für humanitäre Visa für besonders gefährdete und schutzbedürftige Menschen geschaffen werden, die (bisher) im BAP nicht berücksichtigt wurden.
Statt Abschiebungen durchzuführen, die in der aktuellen Lage in Afghanistan klar völkerrechtswidrig sind*, wollen wir, dass Deutschland auch weiterhin die gefährdetsten und schutzbedürftigsten Menschen unterstützt, das eigene Wort nicht bricht und sich an gemachte Zusagen hält.
*(siehe: Deutsches Institut für Menschenrechte (04.03.2025): Stellungnahme: Abschiebungen nach Afghanistan. Eine menschenrechtliche Bewertung der aktuellen Debatte)
Hier können sich weitere Organisationen diesem Appell
anschließen:
Unterzeichnende:
Afghanistan-Schulen | Verein zur Unterstützung von Schulen in Afghanistan e.V. | AK Asyl Südstadt Tübingen | Amnesty International Deutschland e.V. | Arbeitskreis Asyl Eningen Artistic Freedom Initiative (AFI) | Artists at Risk (AR) | Asylzentrum Tübingen | Attac Deutschland | Attac Tübingen-Reutlingen | AWO Bundesverband e.V. | Bayerischer Flüchtlingsrat e.V. | Beauftragter des Evangelischen Kirchenbezirks Tübingen für Flüchtlinge und Asylsuchende | Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF e.V.) | Climate Activist Defenders | Der Paritätische Gesamtverband | Deutsch-Afghanische Freundschaftsgesellschaft Baaham e.V. | Deutscher Anwaltverein e.V. | European Organisation for Integration e.V. | Flüchtlingsrat Berlin e.V. | Flüchtlingsrat Brandenburg | Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V. | Flüchtlingsrat Niedersachsen | Flüchtlingsrat RLP e.V. | Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V. | Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein |Flüchtlingsrat Thüringen e.V. | Fremde brauchen Freunde e.V. | Freundeskreis Asyl Schwäbisch Hall |Freundeskreis Flüchtlinge Dettenhausen | Handicap International e.V. | Hessischer Flüchtlingsrat | Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland | Kabul Luftbrücke | medico international e.V. | move on – menschen.rechte Tübingen e.V. | Neue Richtervereinigung (NRV) | Niederdeutsch-Friesisches PEN-Zentrum (aspiring) e.V. | PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. | TERRE DES FEMMES Terre des Hommes Deutschland e.V. | UNUMONDO e. V. Verband afghanischer Organisationen in Deutschland | Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes-Bund der Antifaschistinnen Kreisvereinigung Tübingen-Mössingen |
ZBBS -Zentrale Bildungs-und Beratungsstelle für Migrant*innen in Kiel