Was ist die Dublin-Verordnung und was hat sie mit Deutschland zu tun?
Die Dublin-Verordnung ist eine europarechtliche Verordnung, die erstmals 2003 beschlossen wurde. Mittlerweile ist die dritte Fassung in Kraft. Die Verordnung regelt, welcher europäische Mitgliedsstaat für die Durchführung des Asylverfahrens eines:einer Geflüchteten zuständig ist. Es gilt das Verursacherprinzip, d.h. der Mitgliedstaat, der die Einreise eines:einer Geflüchteten in die EU verursacht hat, muss auch das Asylverfahren durchführen. Konkret bedeutet dies: Das Land, in dem Geflüchtete zum ersten Mal in der EU registriert wurden, ist für ihr Asylverfahren zuständig. Das heißt, die Staaten an den Außengrenzen der EU müssen weit mehr Geflüchtete versorgen als Deutschland, welches von anderen EU-Staaten umringt ist. Wird in Deutschland z. B. festgestellt, dass Geflüchtete über Italien eingereist sind, so werden diese wieder zurück nach Italien abgeschoben. Das Dublin-System führt u. a. zu einer Abschottung der Außengrenzen der EU, in Folge derer Geflüchtete aufs Brutalste abgewehrt werden. 2017 hat Deutschland in 18,1% der Entscheidungen festgestellt, dass ein anderer EU-Staat zuständig ist. Rund 64.000 Mal wurde dann ein Übernahmeersuchen an den jeweiligen Staat gerichtet, aber nur 7.000 Überstellungen auch tatsächlich vollzogen. Das liegt zum größten Teil daran, dass die angefragten Mitgliedstaaten der Überstellung nicht zugestimmt haben. Demgegenüber hat Deutschland rund 8.700 Personen auf Grund dieser Verordnung aufnehmen müssen, die meisten aus den Niederlanden und Frankreich. Das bedeutet also, dass hier ein Nullsummenspiel auf Kosten der Geflüchteten ausgetragen wird, denn die Überstellung in und aus anderen Mitgliedstaaten halten sich die Waage. (PRO ASYL: Der Dublin-Irrsinn: Nullsummenspiel mit gigantischem Bürokratie-Aufwand)
Über die Nachfolgeregelung der Dublin-Verordnung, den so genannten New Pact on Migration and Asylum, der bereits im September 2020 von der Europäischen Kommission vorgestellt wurde, wird seither ohne Ergebnis diskutiert. Aber auch darin wird am Prinzip der Ersteinreise festgehalten und eine wirkliche Verbesserung ist nicht in Sicht. Aktuelle Informationen und Einschätzungen zum New Pact gibt es bei PRO ASYL.