Flüchtlingsrat zum Ampel-Koalitionsvertrag

Bayerischer Flüchtlingsrat nimmt erste Bewertung des Koalitionsvertrags vor: „Lediglich ein erster Schritt in die richtige Richtung“

Am Mittwoch, den 24.11.2021 hat die Koalition aus SPD, Grünen und FDP ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Sie verkündet einen Neuanfang in der Migrations- und Integrationspolitik und bekennt sich zu ihrer humanitären Verantwortung und den Verpflichtungen aus dem internationalen Flüchtlingsrecht. Laut Medienberichten sei neben vielen Verbesserungen auch die Abschaffung der ANKER-Zentren geplant. Der Bayerische Flüchtlingsrat nimmt deshalb eine erste Bewertung aus bayerischer Sicht vor.

ANKER-Zentren
Das Konzept der ANKER-Zentren soll von der Bundesregierung nicht weiterverfolgt werden.
Dieser Beschluss ist enttäuschend, denn ANKER-Zentren werden damit in keiner Weise abgeschafft. Er erlaubt den Landesregierungen, ihre ANKER-Zentren unverändert weiterzubetreiben und beendet nur den Versuch des bisherigen Bundesinnenministers Hort Seehofer, die ANKER-Zentren bundesweit zu etablieren.
Das zentrale Merkmal der ANKER-Zentren ist die überlange Unterbringungsdauer in diesen menschenunwürdigen, isolierten Sammellagern. Solange die Unterbringungsdauer von sechs Monaten bis zu zwei Jahren nicht auf wenige Wochen reduziert wird, ändert sich für die dort untergebrachten Geflüchteten nichts. Selbst dann nicht, wenn ANKER-Zentren wieder in Erstaufnahmeeinrichtungen umbenannt werden sollten.

Unabhängige Asylverfahrensberatung
In den ANKER-Zentren soll flächendeckend eine unabhängige Asylverfahrensberatung eingeführt werden.
Dies ist ein wichtiger Schritt, denn Geflüchtete müssen über den Ablauf des Asylverfahrens informiert sein und gut beraten werden, um ihre Fluchtgründe tatsächlich vorbringen zu können. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass diese Verfahrensberatung notwendigerweise VOR der Anhörung im Asylverfahren stattfindet.

Vulnerable Geflüchtete
In ANKER-Zentren sollen vulnerable Gruppen von Anfang an identifiziert und besonders unterstützt werden.
Die Pflicht zur Identifikation und Unterstützung vulnerabler Geflüchteter ist bereits heute rechtlich in der EU-Aufnahmerichtlinie gesetzlich geregelt und verpflichtend vorgeschrieben. Sollte ein Mechanismus gefunden werden, dass dies auch in Bayern effektiv umgesetzt wird, wäre das ein enormer Fortschritt.

Altfallregelungen

  • Gut integrierte Geflüchtete, die seit drei Jahren (Jugendliche von 14-27, derzeit 4 Jahre), vier Jahren (Familien mit Kindern, derzeit 6 Jahre) und 6 Jahren (alle anderen, derzeit 8 Jahre) nur geduldet sind, sollen eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Sie müssen dafür jedoch ihren Lebensunterhalt selbst sichern und ausreichend Wohnraum vorweisen.
  • Geduldete Geflüchtete, die vor dem 1.1.2022 eingereist sind, sollen einen Aufenthalt auf Probe für ein Jahr bekommen, um die Voraussetzungen für die Lebensunterhaltssicherung und Identitätsklärung zu schaffen.
  • Die rechtlich unsichere Ausbildungsduldung soll durch eine Aufenthaltserlaubnis ersetzt werden.

All diese Maßnahmen sind zunächst zu begrüßen, denn sie werden Geflüchteten einen Ausweg aus der langjährigen Duldung bieten. Doch richten sie sich nur an die leistungsfähigen, gesunden und gut integrierten Geflüchteten. Alte, Kranke, Behinderte und Traumatisierte, Alleinerziehende, große Familien und Analphabet:innen werden von solchen Regelungen kaum erfasst werden und weiterhin in dauernder Angst vor Abschiebung leben.
Die bayerischen Behörden haben zudem längst begonnen, solche Altfalllösungen zu unterlaufen. Weil sie alle eine Duldung zur Voraussetzung haben, verweigern mehr und mehr Ausländerbehörden den Betroffenen diese Duldung. Sie stempeln stattdessen bereits erteilte Duldungen als ungültig oder ersetzen sie durch Phantasiepapiere wie einen sogenannten Bescheid über die Ausreisepflicht, der ein Passfoto und Personenangaben enthält, aber kein Ausweisdokument ist. Die Betroffenen können nicht in den Genuss einer Aufenthaltserlaubnis kommen, weil ihnen schlicht die Duldung fehlt.

Arbeitsverbote
Die Abschaffung der Arbeitsverbote ist zu begrüßen, denn Geflüchtete werden auf dem Arbeitsmarkt gebraucht. Es ist auch nicht weiter hinzunehmen, dass Geflüchtete durch Arbeitsverbote zur Untätigkeit verurteilt und gegen ihren Willen in die Abhängigkeit von Sozialleistungen gedrängt werden.

Integrationskurse
Alle Geflüchteten, die nach Deutschland kommen, sollen von Anfang an Integrationskurse bekommen.
Dies ist uneingeschränkt zu begrüßen, denn Geflüchtete beklagen oft, dass ihnen in Amtsstuben erklärt wird, dass die Amtssprache deutsch sei, sie aber keine Sprachkurse besuchen dürfen.

Widerrufsverfahren
Die Widerrufsverfahren sollen nur noch anlassbezogen erfolgen.
Dies begrüßen wir, denn die regelmäßig eingeleiteten Widerrufsverfahren bei allen Geflüchteten führen nur in wenigen Fällen zum tatsächlichen Widerruf der Asylanerkennungen, versetzen jedoch viele anerkannte Geflüchtete in Angst und Schrecken und können fatale Kurzschlusshandlungen zur Folge haben.

Familienzusammenführung
Geflüchtete mit subsidiärem Schutz sollen beim Familiennachzug mit nach der Genfer Flüchtlingskonvention Anerkannten gleichgestellt werden. Beim Elternnachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sollen auch weitere minderjährige Geschwister mitgenommen werden können.
Diese Erleichterungen sind zu unterstützen. Solange aber die Bearbeitung der Visumanträge viele Monate bis Jahre dauert, bleiben sie nahezu wirkungslos. Die Visumsverfahren müssen daher massiv beschleunigt und das zuständige Personal in den deutschen Botschaften aufgestockt werden!

Asylbewerberleistungsgesetz
Das Asylbewerberleistungsgesetz soll weiterentwickelt werden.
Dieser Beschluss ist enttäuschend. Das menschenunwürdige Asylbewerberleistungsgesetz senkt den Sozialleistungsanspruch für Geflüchtete bis zu 26 % unter das Hartz IV-Niveau, ist für die ausufernden Sachleistungen verantwortlich und enthält eine Vielzahl an Sanktionen für Geflüchtete, die tief in das menschenwürdige Existenzminimum eingreifen. Es muss daher abgeschafft werden.

Rückführungsoffensive
Nicht jeder Mensch, der zu uns kommt, soll bleiben können, deshalb wird eine Rückführungsoffensive gestartet.
Viele Geflüchtete werden über Jahre bei uns bleiben, auch wenn sie im Asylverfahren abgelehnt wurden. Die immensen Steuermittel, die für Abschiebungen und Abschiebehaft aufgewendet werden, sollten besser in die Integration der Betroffenen gesteckt werden. Wir hätten uns von Grünen und SPD, die die Abschaffung der Abschiebehaft gefordert haben, mehr erwartet, als nur das Bekenntnis, keine Kinder und Jugendlichen zu inhaftieren.

Wir ziehen ein kritisches Fazit zum vorgelegten Koalitionsvertrag der Ampel“, erklärt Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Die menschenunwürdigen ANKER-Zentren werden ungehindert weiter betrieben. Die Altfallregelungen helfen nur den leistungsfähigen Geflüchteten, besonders Alte, Kranke, Behinderte und Traumatisierte, Alleinerziehende, große Familien oder Analphabet:innen werden durchs Raster fallen. Einen Neuanfang in der Migrations- und Integrationspolitik sehen wir leider nicht, wir erkennen lediglich einen ersten Schritt in die richtige Richtung.