Flüchtlingsrat fordert liberale Ausländerbehörden statt feudaler Gnadenakte
Ausländerbehörde soll Aufenthaltsperspektiven eröffnen, nicht nur auf Abschiebung schielen
Diese Woche hat Innenminister Herrmann alle Ausländerbehörden des Landes eingeladen, um sie auf eine einheitlichere Praxis hinsichtlich von Beschäftigungserlaubnissen für Arbeit und Ausbildung zu verpflichten. Das Innenministerielle Schreiben vom März dieses Jahres, das laut Innenministerium wesentliche Erleichterungen für Geflüchtete im Verfahren oder mit Duldungsstatus bringen sollte, ist von Ausländerbehörden sehr unterschiedlich interpretiert worden.
Zum Ausgleich hatte das Innenministerium Ehrenamtlichen angeboten, Ablehnungsfälle sollten geschickt werden, man werde sie noch mal prüfen und gegebenenfalls korrigieren. Das ist in vielen Fällen auch geschehen. Allerdings liegen zahlreiche Fälle beim Innenministerium und die Bearbeitung dauert teils Monate.
„Der Bayerische Flüchtlingsrat fordert den Innenminister auf, die bayerischen Ausländerbehörden generell auf eine liberale Erteilungspraxis zu verpflichten. Nicht nur die Beschäftigungserlaubnis und Beschäftigungsduldung, sondern auch die Bleiberechtsregelungen nach 25a (für Menschen unter 21) und 25b (für Erwachsene und Familien) werden in Bayern häufig unterlaufen. Zahllose Geflüchtete werden so in einer rechtlich wackeligen Position gehalten. Das verunsichert die Betroffenen und erschwert massiv die Integration“, stellt Stephan Dünnwald, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats, fest. „Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann möge seine Ausländerbehörden anweisen, proaktiv auch Aufenthaltsperspektiven zu eröffnen und die Betroffenen diesbezüglich zu beraten. Eine liberalere und aufenthaltsorientierte Praxis der Ausländerbehörden würde auch den eines Rechtsstaats unwürdigen Zustand der Erlaubniserteilung als Akt der Gnade des Innenministeriums beenden.“