Erdbeben in Syrien und der Türkei

Informationen für betroffene Menschen

PRO ASYL und der Niedersächsischen Flüchtlingsrat haben für vom Erdbeben in Syrien und der Türkei betroffene Menschen hilfreiche Informationen zusammengestellt. Eine Zusammenfassung finden Sie hier:

Das Auswärtige Amt hat mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat ein vereinfachtes Verfahren für die Beantragung von Besuchervisa abgestimmt. Leider richtet sich dies – entgegen vorheriger Ankündigungen – momentan nur an türkische Staatsangehörige, die eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen müssen. Diese finden Sie hier.

Für syrische Staatsangehörige, die durch das Erdbeben betroffenen sind, sind bisher leider keine erleichterten Bedingungen festgelegt worden. Nach unserer Einschätzung besteht für syrische Staatsangehörige kaum eine Chance, ein Besuchervisum zu erhalten. Hierfür muss bereits bei der Beantragung eine Rückreiseabsicht erkennbar sein, die bei Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten grundsätzlich angezweifelt wird.

Besuchervisa sind grundsätzlich nur für 90 Tage gültig. Eine Verlängerung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Infos dazu finden Sie hier:

Berlin.de: https://service.berlin.de/dienstleistung/324785/

AXA: https://www.axa-schengen.com/de/schengen-visum/schengen-visum-verlaengern

Wenn Sie eine Verpflichtungserklärungs für ein Visum abgeben möchten, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Bitte klären Sie im Vorfeld, welche medizinischen Behandlungen die Reisekrankenversicherung abdeckt. Wenn Behandlungen absehbar sind, sollte darauf geachtet werden, dass nicht nur Notfallbehandlungen übernommen werden. Sonst können die Kosten den Verpflichtungsgeber:innen in Rechnung gestellt werden.
  • Sollte nach der Einreise ein Asylantrag gestellt werden, können auch die Kosten für die Unterbringung in der Landesaufnahmebehörde den Verpflichtungsgeber:innen in Rechnung gestellt werden.

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung von Links zu Internetseiten, auf denen dargestellt wird, welche Voraussetzungen bei der Beantragung eines Besuchervisums gelten:

Internetseite des Auswärtigen Amtes

Handbook Germany: Sonderseite zum Erdbeben in der Türkei & Syrien: