Petition: Bleiberegelung für afghanische Asylsuchende und Geduldete

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„Wir haben die Lage falsch eingeschätzt“, räumte Außenminister Heiko Maas am 16.08.2021 nach der Machtübernahme der Taliban ein. Die vielen Fehleinschätzungen der Politik haben nicht nur Tausende Mitarbeiter*innen deutscher Institutionen in Lebensgefahr gebracht, weil sie nicht evakuiert wurden, sondern hat viele Tausend afghanische Schutzsuchende, deren Asylanträge abgelehnt wurden, in eine unzumutbare Lage gebracht. Dies belastet nicht nur sie und ihre Familien, sondern auch das BAMF, die Ausländerbehörden und die Justiz.

In Deutschland leben etwa 30 000 afghanische Geflüchtete mit Duldungsstatus. Davon sind sehr viele seit Jahren in Deutschland, mit einer Ausbildungsduldung oder anderweitig gut integriert. Viele tausend Asylverfahren sind immer noch bei den Verwaltungsgerichten anhängig. Die Betroffenen bangen weiterhin um ihre Zukunftsperspektive. Seit 2017 diente Politik und Verwaltung das Argument der – angeblich – geringen „Bleibeperspektive“ für afghanische Geflüchtete als Instrument, jegliche Integration in den Arbeitsmarkt durch konsequente Beschäftigungsverbote aktiv zu verhindern und den Zugang zu Sprachkursen, Praktika und Ausbildung zu versperren. Einige Ausländerbehörden halten an dieser Praxis auch nach der Machtübernahme der Taliban weiterhin unverdrossen fest. Viele Betroffene verzweifeln an ihrer perspektivlosen Lage; sie macht diese Situation krank. Zu erinnern ist auch an die 1104 Afghanen, die aus Deutschland abgeschoben wurden und viele weitere, die im Vertrauen auf Rückkehrhilfen oder aus Verzweiflung freiwillig ausgereist sind und nun ohne die versprochene Hilfe in Afghanistan um ihr Überleben kämpfen müssen.

Die meisten Verwaltungsgerichte haben auf die geänderte Lage bereits reagiert und sprechen afghanischen Schutzsuchenden mindestens ein Abschiebungsverbot wegen der katastrophalen humanitären Lage zu. Geduldete jetzt auf Asylfolgeanträge zu verweisen, bedeutet jedoch, sie erneut in eine „Warteschleife“ von unabsehbarer Dauer zu schicken. Dies hieße aber auch eine erneute Belastung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, viele verwaltungsgerichtliche Klagen und eine Vielzahl von ungelösten und bei der derzeitigen Rechtslage z.T. unlösbaren aufenthaltsrechtlichen Folgeproblemen, die wiederum die Kapazitäten der Ausländerbehörden erheblich strapazieren werden.

Die inzwischen eingestandenen Fehleinschätzungen der Politik, denen Verwaltung und die Justiz folgten, müssen nun Konsequenzen für die Betroffenen dieses Unrechts haben.
Für die bereits hier lebenden afghanischen Geflüchteten, die die Leidtragenden der bisherigen administrativen Fehleinschätzungen sind, muss eine schnelle, unbürokratische und effektive Lösung des aufenthaltsrechtlichen Problems her. Jetzt!

Wir fordern:

1. Keine Verhandlungen mit Terroristen über Rückführungen! Wenn international gesuchte Terroristen in Afghanistan an der Macht (und insbesondere für das Innen- und Flüchtlingsministerium verantwortlich) sind, dürfen keine Versuche unternommen werden, afghanische Schutzsuchende nach Afghanistan abzuschieben.
2. Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen gem. § 23 Abs. 1 AufenthG an alle ausreisepflichtigen oder noch im Asylverfahren befindlichen Afghan*innen in Deutschland, die keine besonders schwerwiegenden Ausweisungsgründe (§ 54 Abs. 1 AufenthG) verwirklicht haben. Die Aufenthaltserlaubnis soll zunächst abweichend von § 5 Abs. 1 AufenthG für die Dauer von zwei Jahren ohne weitere Voraussetzungen (Vorlage von Pässen, Nachweis von Sprachkenntnissen, Kenntnissen der Staats- und Gesellschaftsordnung, ausreichend Einkommen oder Wohnraum) erteilt werden, mit unbeschränkter Arbeitserlaubnis und Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass vielen Betroffenen die Integration bisher bewusst verweigert worden ist, entsprechende Defizite also nicht selbst zu vertreten sind.

Initiator*innen:
Juliane Scheer, Rechtsanwältin, München
Gisela Seidler, Rechtsanwältin, München
Bayerischer Flüchtlingsrat
Münchner Flüchtlingsrat
Karawane München

Vom 1. bis 3. September findet in Stuttgart die 25. Innenministerkonferenz (IMK) statt. Wenn bis dahin bereits eine nennenswerte Zahl an Personen mitgezeichnet hat, kann die Petition den Landesinnenminister:innen sowie dem scheidenden Bundesinnenminister überreicht werden. Wir rufen deshalb dazu auf, die Petition zu unterschreiben und weiter zu teilen.