Bilanz der Bayerischen Grenzpolizei: Rechtswidrige Maßnahmen und Gefahren für Grund- und Menschenrechte

Bayerischer Flüchtlingsrat fordert sofortiges Handeln: Rechtsstaatlichkeit darf nicht weiter ausgehöhlt werden

Anlässlich der Jahresbilanz der sogenannten Bayerischen Grenzpolizei stellt der Bayerische Flüchtlingsrat klar: Die Einrichtung einer sogenannten Bayerischen Grenzpolizei ist verfassungsrechtlich fragwürdig. Es fehlt an Transparenz und es muss die Frage gestellt werden, ob hier tagtäglich Beamt:innen ihre Kompetenzen übertreten. Die Grenzkontrollen verstoßen weiterhin mutmaßlich gegen EU-Recht, und anstatt Sicherheit zu gewährleisten, führen diese für viele Menschen zu einem erhöhten Risiko schwerwiegender Rechtsverletzungen.

Im April 2022 urteilte der EUGH, dass die Einführung von Binnengrenzkontrollen über 6 Monate hinaus rechtswidrig ist. Trotzdem werden die Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze alle 6 Monate verlängert. Seit nun zehn Jahren werden die Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Österreich damit ununterbrochen alle sechs Monate „wieder eingeführt“. Für den Bayerischen Flüchtlingsrat ist klar: hier wird geltendes Recht unterlaufen.

Rechtlich fraglich sind die Grenzkontrollen auch aus anderer Perspektive. Denn anstatt für Sicherheit zu sorgen, wie gerne behauptet wird, bergen Grenzkontrollen die Gefahr von rechtswidrigen Pushbacks und sind ein Einfallstor für die unzulässige Praxis des Racial Profiling. Forderungen nach konsequenten Zurückweisungen in diesen Tagen haben vollkommen den Bezug zu geltendem Recht und Rechtsstaatlichkeit verloren.

Denn es gilt: Wer nach Asyl fragt, muss zur behördlichen Prüfung des Asylgesuchs an das BAMF und eine Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet und darf nicht zurückgewiesen werden. Mit den polizeilichen Maßnahmen an der Grenze wird die Entscheidung über den Zugang zum Asylverfahren an eine unübersichtliche und ungeregelte Situation an der Grenze verlagert. Es ist zu befürchten, dass hier Asylgesuche nicht erfasst, überhört oder ignoriert werden. Diese Praktiken gefährden insbesondere schutzbedürftige Personen, denen ein geordneter Zugang zu Asylverfahren verwehrt wird. Es mangelt an nachvollziehbaren und rechtsstaatlichen Prozessen.

Die fehlende Transparenz im Ablauf der Grenzkontrollen erschwert eine wirksame Kontrolle staatlichen Handelns und verhindert die notwendige Überprüfbarkeit bei möglichen Rechtsverstößen.

Auch die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter empfiehlt dringend Maßnahmen zu ergreifen: Personen sollen demnach an der Grenze umgehend mehrsprachige  Informationen zum Verfahrensablauf und ihren Rechten erhalten sowie jederzeit Zugang zu qualifizierter Verdolmetschung erhalten.

Weiter muss sichergestellt werden, dass besonders schutzbedürftige Personen als solche erkannt werden. Dazu braucht es flächendeckende, systematische Abläufe. Hier stellt sich die Frage nach der Qualifizierung der Beamt:innen für dieses sensible Feld.

„Es darf nicht sein, dass vermeintliche Sicherheitsmaßnahmen in Wirklichkeit rechtsstaatliche Prinzipien, wie das Recht auf Asyl, untergraben und den Schutz der Menschenrechte und vor Diskriminierung massiv gefährden,“ so Jana Weidhaase vom Bayerischen Flüchtlingsrat. „Wir fordern, den Empfehlungen der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter umgehend nachzukommen, um an der Bayerischen Grenze wieder den Mindeststandard an Rechtsstaatlichkeit und Ordnung herzustellen. Menschen, die Schutz suchen, müssen Schutz erhalten. Das heißt unter anderem Zugang zu einem geregelten Verfahren.“


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Jana Weidhaase | E-Mail: weidhaase@fluechtlingsrat-bayern.de | Mobil: 017642080377