Bamberger Sozialamt droht Niederlage vor dem Landessozialgericht!
Berufungsverhandlung am 16.10.2019: Darf Shuttle-Bus für Geflüchtete im ANKER-Zentrum Bamberg von deren Sozialleistungen bezahlt werden?
Am Mittwoch, den 16. Oktober 2019, um 11.15 Uhr findet am Landessozialgericht in Schweinfurt die Berufungsverhandlung zur Kürzung des menschenwürdigen Existenzminimums für Geflüchtete im Bamberger ANKER-Zentrum statt. Bewohner*innen hatten 2017 vor dem Sozialgericht Bayreuth geklagt, dass ihnen die Bedarfe für Verkehr in Höhe von 20 € gekürzt wurden. Die Stadt hatte im Gegenzug einen Shuttle-Bus eingerichtet, der jedoch nur vier verschiedene Haltestellen in Bamberg bedient, in einem deutlich eingeschränkten zeitlichen Umfang im Vergleich zu den normalen Linienbussen verkehrt und regelmäßig ersatzlos ausfällt.
In seinem Urteil vom 13. September 2018 gab das Sozialgericht Bayreuth den Kläger*innen vollumfänglich Recht. Der Mobilitätsbedarf der im ANKER-Zentrum lebenden Personen sei durch den Shuttle-Bus nicht gedeckt. Zudem sieht das Sozialgericht in dieser Sozialleistungskürzung einen verfassungswidrigen Eingriff in den Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Es ordnete an, dass das Sozialamt der Stadt Bamberg die einbehaltenen 20 € nachträglich auszahlen muss. Gegen dieses Urteil ging die Stadt Bamberg in Berufung.
Der Bayerische Flüchtlingsrat geht davon aus, dass die Stadt Bamberg auch im Berufungsverfahren unterliegt. Er fordert die Stadt Bamberg auf, sofort zu Geldleistungen für die Nutzung des regulären ÖPNV zurückzukehren und allen Betroffenen die jahrelang einbehaltenen Leistungen in Höhe eines sechsstelligen Betrages nachzuzahlen.
„Der Shuttle-Busse wurde nicht eingerichtet, um die Mobilität der Bewohnerinnen des ANKER-Zentrums zu gewährleisten, sondern zur Entlastung der Anwohnerinnen. Die betroffenen Flüchtlinge dafür auch noch bezahlen zu lassen, ist eine Frechheit“, kritisiert Thomas Bollwein vom Bayerischen Flüchtlingsrat. „Die von der bayerischen Staatsregierung angeordneten Experimente, Sozialleistungen durch ominöse Sachleistungen zu ersetzen, müssen sofort beendet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat 2012 einen verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum formuliert. Dieser zählt höher als alle Versuche des Freistaats, Flüchtlinge mit Sachleistungen zu gängeln!“