Die Asylpolitik der CSU: Aktionismus ohne Verstand
Bayerischer Flüchtlingsrat: Bayerns Regierung schikaniert Geflüchtete schneller und besser als andere
Heute besuchten der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder sowie der Bayerischen Innenminister Joachim Herrmann das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR), um die Zahl der Abschiebungen weiter zu erhöhen.
Ministerpräsident Markus Söder forderte wiederholt, das Grundrecht auf Asyl einzuschränken und Rechtsgrundlagen zu schaffen, um Menschen an der deutschen Grenze besser zurückweisen zu können. Das allerdings ist gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention sowie der Europäischen Menschrechtskonvention nicht ohne Weiteres zulässig und das, mit Blick auf deren historische Entstehung, auch mit gutem Grund.
Innenminister Herrmann kolportiert, dass die Gesamtschutzquote bei Asylanträgen derzeit bei 51,9 % liege und somit knapp die Hälfte der Antragsstellenden keinen Schutzstatus erteilt bekommen. Dabei vergisst er allerdings zu erwähnen, dass die sogenannte ‚bereinigte Schutzquote‘, die nur die tatsächlichen Asylverfahren (ohne Dublin-Verfahren) zählt, 2022 bei 72,3 % lag.
„Markus Söder und Joachim Herrmann outen sich als Macher ohne Ahnung und betreibt populistische Symbolpolitik auf Kosten der Menschen, die hier Schutz suchen“, kritisiert Johanna Böhm vom Bayerischen Flüchtlingsrat. „Besonders jetzt, wo die AFD laufend an Zustimmungswerten gewinnt und rassistische Gewalt drastisch zunimmt, wäre eine ausgewogene und faktenbasierte Kommunikation im Bereich Flucht und Migration zwingend notwendig.“
Weiter wiederholte Markus Söder heute seine Forderung, dass sogenannte ‚finanzielle Anreize‘ für Geflüchtete gesenkt werden müssen. Bereits letzte Woche, als die Bayerische Staatsregierung die Einführung einer Bezahlkarte in Bayern ab Februar 2024 verkündete, verbreiteten Markus Söder und Co. die Behauptung, dass Menschen aufgrund von Sozialleistungen nach Deutschland kommen. In der Migrationsforschung gelten diese sogenannten „Pull-Faktoren“ als längst überholt und wissenschaftlich nicht nachweisbar. Menschen fliehen in erster Linie vor Krieg und Unterdrückung und humanitärer Notlagen. Ökonomische Faktoren greifen für die Erklärung von Fluchtbewegungen viel zu kurz. Das stellt auch die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erstellte Studie „Warum Deutschland“ fest.
Die aktuelle Planung der Bayerischen Regierung zur Einführung einer Bezahlkarte ist datenschutzrechtlich höchst bedenklich und schränkt die Selbstbestimmung und Handlungsfreiheit von Geflüchteten ein. Land, Kommunen und individuelle Sachbearbeiter:innen erhalten die Befugnis, Beträge, Standorte und Zeitrahmen festzulegen sowie darüber zu entscheiden, wer, wie oft, wo und in welchem Umfang einkaufen darf. Es bleibt momentan ungewiss, von welchen Geschäften die Bezahlkarte als reguläres Zahlungsmittel anerkannt wird. Überall dort, wo Bargeld oder ein Überweisungsschein erforderlich sind, ist keine Bezahlung mehr möglich. Sowohl der Kauf einer Breze am Schulkiosk, das Materialgeld in der Schule, als auch die Bezahlung der Anwaltskosten werden zu einer logistischen Herausforderung.
„Bezahlkarten belasten die Verwaltung und führen keineswegs zu einer Entlastung von Kommunen. Das haben die bisherigen Versuche gezeigt“, so Böhm weiter. „Die Bezahlkarte diskriminiert Geflüchtete und schließt sie von weiten Teilen des alltäglichen Lebens aus. Statt Diskriminierung und Ausgrenzung à la Söder würde eine zügige Integration helfen, Geflüchtete in Bildung und Beschäftigung zu bringen. Das wäre ein Gewinn für die Kommunen!“