Newsletter der Kanzlei Haubner & Schank zur Fristen bei der Identitätsklärung
Vorsicht! Im Zuge des Migrationspaketes wurden bei der Beantragung einer Ausbildungsduldung Fristen für die Identitätsklärung (alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zur Identitätsklärung) ins Gesetz geschrieben. Werden diese Fristen überschritten, gibt es keinen Anspruch mehr auf die Ausbildungsduldung. Ähnliches gilt auch bei der Beschäftigungsduldung.
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