Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat erneut über die Unterkunftsgebühren für Geflüchtete in Bayern beraten und erklärt auch die Neuregelung für unwirksam und verfassungswidrig / Flüchtlingsrat: Geflüchtete müssen schnell ihr Geld zurückbekommen
Die Gebührenregelung der DV Asyl ist deshalb mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt, es dürfen keine neuen Bescheide mehr erlassen werden. Noch nicht rechtskräftige Bescheide müssen aufgehoben, alle rechtskräftigen Bescheide dürfen nicht mehr vollstreckt werden. Der BayVGH legt zudem dem Innenministerium nahe, den Geflüchteten die Gebühren zurückzuerstatten, die sie aus eigenem Einkommen bezahlt haben. Denn es verletze „nach inzwischen zweimaligem vergeblichen Anlauf, eine rechtsgültige Gebührenverordnung ins Werk zu setzen – das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden in grober Weise“, diesen Geflüchteten die Rückzahlung zu verweigern.
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