Bayerischer Flüchtlingsrat: Asyl- und aufenthaltsrechtliche Vorgaben dürfen nicht länger dem Gewaltschutz für geflüchtete Frauen entgegenstehen!
Wir bitten die Verantwortlichen bei der Anhörung im Sozialausschuss des Bayerischen Landtags diesen Donnerstag, den 31.03., zum Thema „Gewaltschutz in Bayern von Frauen und Mädchen: Schutz- und Unterstützungsstruktur gegen geschlechtsspezifische, sexualisierte, häusliche und digitale Gewalt evaluieren“, den Blick explizit auf die besondere Situation und die spezifischen Bedürfnisse von geflüchteten Frauen als auch auf die Einschränkungen des Gewaltschutzes durch aufenthaltsrechtliche Vorgaben zu lenken und diese bei weiteren Maßnahmen zum Gewaltschutz zu beachten!
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