Geflüchtete aus der Ukraine ohne ukrainische Staatsangehörigkeit
§ 24 AufenthG endet für viele am 4. März 2025 – jetzt Alternativen suchen
Ab dem 4. März 2025 stehen wichtige Änderungen für Geflüchtete aus der Ukraine ohne ukrainische Staatsangehörigkeit an. Während der vorübergehende Schutz für ukrainische Staatsbürger bis zum 4. März 2026 verlängert wurde, gilt dies nicht für viele Drittstaatsangehörige mit nur befristetem Aufenthaltstitel in der Ukraine. Für sie endet der Schutzstatus nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) am 4. März 2025. Auch Personen mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine, können unter Umständen ihren vorrübergehenden Schutz nach dem § 24 AufenthG verlieren. Hier wird von deutschen Behörden die sog. ‚Rückkehrmöglichkeit‘ in das jeweilige Herkunfstland geprüft.
Wir schätzen es als sehr dringlich ein, alternative Aufenthaltstitel zu prüfen, um eine Bleibeperspektive in Deutschland zu sichern. Die Arbeitshilfe der GGUA bietet dazu detaillierte Informationen und Handlungsempfehlungen. Auf der Website ‚Handbook Germany‘ gibt es zahlreiche Informationen in Deutsch, Ukrainisch, Englisch oder Russisch sowie weiteren Sprachen.
Wir empfehlen allen möglichen Betroffenen eine Migrationsberatung aufzusuchen und/oder sich von Anwält*innen beraten zu lassen!