Keine Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan: Menschenrechte können nicht verwirkt werden!

Argumente gegen die Abschiebung von Straftäter:innen

Der Bayerische Flüchtlingsrat äußert große Besorgnis und scharfe Kritik an den jüngsten Ankündigungen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Bundeskanzler Olaf Scholz bezüglich der geplanten Abschiebungen von sog. Straftäter:innen nach Syrien und Afghanistan. Diese Maßnahmen ignorieren fundamentale Menschenrechtsprinzipien und schaffen neue Probleme statt realistischer Lösungen.

Abschiebungen bedeuten oft eine doppelte Bestrafung. Straftäter:innen verbüßen ihre Strafe in Deutschland und werden anschließend abgeschoben, was gegen den Gleichheitsgrundsatz moderner Rechtsstaaten verstößt. Zudem ist der Begriff Straftäter in der Debatte unklar definiert. Wenn in der Öffentlichkeit von „Straftätern“ die Rede ist, stellen sich viele Schwerkriminelle vor, doch oft handelt es sich dabei um Menschen, die nur kleine Vergehen begangen haben.
Hierunter fallen auch diejenigen, die wegen Passlosigkeit und illegaler Einreise verurteilt sind, also Straftaten, die nur Ausländer*innen begehen können. Auch kleine Delikte wie Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz oder wiederholtes Fahren ohne Fahrschein werden darunter gefasst.

Diese Rhetorik dient nicht etwa der inneren Sicherheit, sondern der politischen Profilierung und fördert rassistische Stimmungen. Selbstverständlich gibt es auch unter Geflüchteten einige Menschen, die straffällig werden. Die Gründe hierfür sind komplex, müssen genauer betrachtet und dürfen nicht verallgemeinert werden“, erklärt Jana Weidhaase, Mitarbeiterin des Bayerischen Flüchtlingsrates. „Abschiebungen schaffen Probleme nicht aus der Welt, sondern bürden sie nur Staaten auf, die wenig bis gar keine Rehabilitationsmaßnahmen für Straftäter*innen haben. Ein sehr zweifelhafter Beitrag zu Stabilität, Frieden und Entwicklung in diesen Staaten. Wir fordern Verantwortungsübernahme statt Verschiebung von Problemen.“

Die geplanten Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan sind inakzeptabel. Abschiebungen in Länder wie Syrien oder Afghanistan erfordern diplomatische Beziehungen zu Regimen, die systematisch Menschenrechte verletzen.
Weiter gibt es laut einer vertraulichen Lageeinschätzung des Auswärtigen Amtes in allen Teilen Syriens weiterhin Kampfhandlungen, die eine sichere Rückkehr unmöglich machen. Auch in Afghanistan herrscht eine unsichere Lage, die Taliban verletzen nach wie vor systematisch Menschenrechte. Nach dem Non-Refoulment Prinzip ist es menschenrechtswidrig, Personen in Länder abzuschieben, in denen Todesstrafe, Folter oder andere unmenschliche Behandlung drohen, unabhängig davon, ob sie Straftaten begangen haben.

Wir fordern die Bundesregierung, insbesondere Innenministerin Nancy Faeser und Bundeskanzler Olaf Scholz, auf, sich unmissverständlich zu den Menschenrechten zu bekennen“, führt Weidhaase weiter aus. „Abschiebungen sind keine Lösung. In der öffentlichen Debatte appellieren wir an Politiker:innen aller Parteien, zu betonen, dass Menschenrechte und globaler Frieden Vorrang vor Symbolpolitik haben.“

In einem heute veröffentlichten Positionspapier zur „Abschiebung von Straftätern“, stellt der Bayerische Flüchtlingsrat ausführliche Argumente zu dieser Thematik zur Verfügung.