Menschenrechte können auch bei Straftaten nicht verwirkt werden!

Warum auch Menschen, die straffällig wurden, nicht abgeschoben werden dürfen!

Die Forderung, Straftäter:innen konsequent abzuschieben, genießt seit Jahren hohe Popularität. Nach dem islamistischen Attentat in Solingen am 23. August 2024 fordern bundesweit Politiker:innen mehr Abschiebungen, auch in Länder wie Syrien und Afghanistan, in die das Völkerrecht Abschiebungen verbietet. Eine Woche nach dem Attentat, schob die Bundesregierung erstmals seit 3 Jahren nach der Machtübernahme der Taliban wieder nach Afghanistan ab.

Organisationen wie der Bayerische Flüchtlingsrat werden heftig kritisiert, weil sie sich gegen die Abschiebung auch von Straftäter:innen aussprechen. Dabei wird jedoch viel durcheinander gebracht. Mit der Forderung, auch Straftäter:innen nicht abzuschieben, geht keinesfalls die Forderung nach Straffreiheit einher. Islamistische Gewalt sowie jegliche andere Gewalt stellen eine Gefahr für ein friedliches Zusammenleben dar. Doch wer mit Regimen zusammenarbeitet, fördert den Islamismus, anstatt dagegen anzugehen. Viele Geflüchte in Deutschland suchen Schutz vor Gewalt, so auch islamistischer Gewalt.

Positionspapier, Bayerischer Flüchtlingsrat: Im Positionspapier „Menschenrechte können nicht verwirkt werden“ stellen wir gute Gründe dar, weshalb auch Straftäter:innen nicht abgeschoben werden dürfen.

Faktencheck, Abschiebungsreporting NRW: Rechtliche und politische Einordnung der Debatte um Abschiebungen und rassistischen Vorurteilen nach dem Anschlag von Solingen.

Pressemitteilung, Landesflüchtlingsräte vom 30. September 2024: „Landesflüchtlingsräte entsetzt über heutige Abschiebung nach Afghanistan.“