Bezahlkarte – Bayernkarte – Diskriminierungskarte
+++ Bitte unser Formular zu Rückmeldungen zur Bezahlkarte am Ende des Beitrags beachten +++
Auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. November 2023 wurde die Einführung der Bezahlkarte beschlossen. Bayern beteiligte sich nicht an der bundesweiten Ausschreibung, sondern entschied sich für eine frühere eigene Ausschreibung. Der bayerische Sonderweg – „unsere Bezahlkarte kommt schneller und härter“ (Ministerpräsident Söder am 04.02.24 zur Bild am Sonntag) – hat nun dazu geführt, dass die Bezahlkarte tatsächlich bis voraussichtlich Juli bayernweit in den Kommunen und Landkreisen eingeführt sein soll. Der Dienstleister hinter der „Bayern-Karte“ ist die Firma Paycenter aus Freising. Die IT-Lösungen bietet petaFuel. Die Unternehmen teilen sich den Standort Freising. Geschäftsführer beider Unternehmen ist Dr. Peter Schönweitz.
Bayern hat sich damit, genau wie Mecklenburg- Vorpommern aus dem Prozess der bundeseinheitlichen Ausschreibung und Einführung verabschiedet. Neben Bayern gibt es die Bezahlkarte bereits unter anderem in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hannover und relativ flächendeckend in Kommunen und Landkreisen in Thüringen. Die Umsetzung unterscheidet sich dabei erheblich z.B. in der Höhe des maximal abhebbaren Barbetrags. Für die bundesweite Ausschreibung wurde ein Anforderungskatalog erstellt. In diesem Zusammenhang wird von den Mindeststandards für die Bezahlkarte gesprochen. Deutlich wird dabei: die Bezahlkarte ist als Instrument der Gängelung und Diskriminierung geplant. Das Ergebnis der Ausschreibung für die bundesweite Bezahlkarte soll im Sommer bekannt gegeben werden. Die Einführung soll Anfang 2025 erfolgen.
Söders Bezahlkarte ist nicht so „hart“ gekommen, wie von ihm erträumt und angekündigt. So gibt es die Möglichkeit Überweisungen und Lastschriftverfahren einzurichten um Anwält:innen und Mobilfunkverträge oder das Deutschlandticket zu zahlen. Auch die Einschränkung des Geltungsbereichs der Karte wurde von so manchem Landkreis weiter gefasst und gilt nur für Geflüchtete, die der Residenzpflicht unterliegen. Dass hier nachgebessert wurde, ist nicht zuletzt der Kritik von Verbänden und Zivilgesellschaft geschuldet, die unablässig darauf hingewiesen haben, wie wirklichkeitsfremd die seitens der Staatsregierung angekündigte Version einer Bezahlkarte war.
Informationen zur Umsetzung Bezahlkarte in Bayern finden sich hier:
- Schriftliche Anfrage der GRÜNEN vom 21.11.2023
- 45. Infobrief des Staatsministeriums des Inneren zur Bezahlkarte vom 04.04.2024
- 46. Infobrief des Staatsministeriums des Inneren zur Bezahlkarte vom 23.05.2024
- Nürnberger Menschenrechtszentrum
- „Bundeseinheitliche Mindeststandards“
Warum ist die Bezahlkarte problematisch?
Die Staatsregierung muss die Bezahlkarte als Erfolgsprojekt darstellen. Sie ist und bleibt aber aus verschiedensten Gründen höchst problematisch:
Was kann man tun?
Solidarische Einkaufs- oder Gutscheintauschinitiativen organisieren:
Unter dieser Anleitung aus Hamburg können überall Tauschaktionen organisiert werden.
Klagen
Klagen sind unter anderem sinnvoll, wenn durch die Einschränkungen der Bezahlkarte das sparsame Wirtschaften nicht mehr möglich ist:
- weil Anschaffungen mit Ratenzahlung von der Behörde nicht genehmigt werden
- oder Bargeld notwendig ist, um Gebrauchtwaren zu kaufen
- weil bei billigeren Einkaufsmöglichkeiten die Karte nicht akzeptiert wird (z.B. Markt, regionale Shops)
- weil für Kinder die Teilnahme an Ausflügen nicht mehr gewährleistet ist oder Materialgeld nicht mehr erbracht werden kann, da dieses in der Regel den Lehrkräften bar mitgebracht wird
- weil 50 € Bargeld nicht ausreichen und es einen Mehrbedarf an Barleistungen gibt, der von den Sozialbehörden nicht gewährt wird
Es gibt auch weitere Gründe, aus denen eine Klage sinnvoll sein kann. Hier kann die Kanzlei Schank unterstützen.
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