Bayerische Sachleistungen vor Gericht
Berufungsverfahren am 16.10.19 beim Landessozialgericht Schweinfurt: Der Schuttle-Bus in Bamberg für Bewohner*innen des ANKER-Zentrums darf nicht aus deren Sozialleistungen finanziert werden!
In der Anfangszeit des ANKER-Zentrums (damals ARE und/oder AEO genannt) gab es Proteste der Anwohner*innen gegen die Flüchtlinge, die zu hunderten an ihren Gärten vorbeigingen auf dem Weg zur Bushaltestelle. Um die Situation zu entspannen, wurde eine extra Ausfahrt aus dem ANKER-Zentrum geschaffen und ein Shuttle-Bus eingerichtet. Dieser Shuttle-Bus wurde jedoch nicht aus Mitteln des Freistaats oder der Stadt Bamberg beglichen. Stattdessen wurden allen Bewohner*innen rund 20 € ihrer Sozialleistungen vorenthalten. Der Shuttlebus erfülle ihre Bedarfe nach Mobilität, somit sei der Bus als Sachleistung anzusehen, weshalb die Sozialleistungen nicht mehr in voller Höhe bar ausbezahlt werden müssten.
Einige Flüchtlinge klagten gegen diese Sozialleistungskürzung und bekamen vom Sozialgericht Bayreuth vollumfänglich recht. Unter Verweis auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2012 zu den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wischte das SG die Argumente der Stadt Bamberg vom Tisch. Der verfassungsrechtlich garantierte Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum zählt höher als alle Versuche der bayerischen Staatsregierung, Bargeld von Flüchtlingen durch ominöse Sachleistungen zu ersetzen.
Die Stadt Bamberg ging gegen dieses Urteil in Berufung. In seiner Verhandlung vom 16.10.19 teilte das Landessozialgericht der Stadt Bamberg mit, dass nach derzeitigem Sachstand keine Erfolgsaussichten für die Berufung der Stadt Bamberg bestehen.
Medienberichte:
Dämpfer für Bamberg (Süddeutsche Zeitung, 17.10.2019)
AEO Bamberg: Sind Sozialleistungskürzungen für Shuttlebus rechtswidrig? (Fränkischer Tag, 16.10.2019)
Landessozialgericht stoppt Shuttle-Bus für Bamberger ANKER-Zentrum (Bayerischer Flüchtlingsrat, 16.10.2019)
Bamberger Sozialamt droht Niederlage vor dem Landessozialgericht! (Bayerischer Flüchtlingsrat, 14.10.2019)