Erst abschieben, dann ausbilden?
Bayerischer Flüchtlingsrat kritisiert: Fachkräfte sind in Bayern unerwünscht
Ein junger Mann, Herr K. geflüchtet aus der Türkei, beantragt Asyl. Er beteiligte sich an Studierendenprotesten, er ist Kurde, Alevit und LGBTIQ-Aktivist. Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge war das wohl zu viel: der Antrag wurde als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Der Eilantrag zur Klage beim Verwaltungsgericht wird auch abgelehnt, die Klage selbst läuft noch.
Der junge Mann arbeitet in einer Altenpflege-Einrichtung in der Gegend von Memmingen, die „Bewohner lieben ihn, er ist zuverlässig und freundlich“, lässt uns die Leitung wissen. Man hat ihm deshalb eine Ausbildung angeboten. Die Anwältin beantragt eine Ausbildungserlaubnis und eine Ausbildungsduldung.
Die Ausländerbehörde teilt mit, man beabsichtige, die Ausbildungserlaubnis abzulehnen, eine Entscheidung fällt sie aber nicht. Stattdessen betreibt sie die Abschiebung. Herrn K. wird angeboten, er könne freiwillig ausreisen, um der Abschiebung zu entgehen, und mit einem Visum zur Ausbildung wieder einreisen. Er befürchtet jedoch zurecht, dass er in der Türkei zum Militärdienst eingezogen wird, wenn er zurückkehrt. Das interessiert die bayerischen Behörden nicht. Das Innenministerium stellt sich hinter die Zentrale Ausländerbehörde und empfiehlt die Aus- und Wiedereinreise.
Der Arbeitgeber, ein Altenheim der Stiftung Liebenau, ist konsterniert. Ohne Arbeits- oder Ausbildungserlaubnis müssen sie Herrn K. nun bald kündigen. Man bedauere die Behördenentscheidung gerade jetzt, wo die Stiftung ihm eine Ausbildungsperspektive eröffnet hat, und verweist auf den Fachkräftemangel speziell in Pflegeberufen.
„Ein paar Wochen, bevor ein neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft treten wird, das solchen Unfug nicht mehr erlaubt, schicken bayerische Behörden einen jungen Mann, der schon fleißig in der Pflege arbeitet und dort auch seine Ausbildung machen könnte, auf eine ungewisse Reise. Die Behörden machen Druck, entziehen die Arbeitserlaubnis, geben keine Ausbildungserlaubnis. Das ist in Zeiten allgemein attestierten Pflegenotstands Schikane für das Pflegeheim und den jungen Mann und ein Schaden für das Land“, kritisiert Stephan Dünnwald, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Die Behörden hätten die Ausbildung erlauben können, auch nach den in Bayern geltenden rigiden Regeln. Man muss klar sagen, sie wollen es nicht.“