Newsletter 03/23

Aktuelles

Chancenaufenthaltsrecht – Know your rights

Mehrsprachige Veranstaltungsreihe des Bayerischen Flüchtlingsrats

Ab dem 28.02.2023 veranstaltet der Bayerische Flüchtlingsrat kostenlose Onlineworkshops zum neuen Chancenaufenthaltsrecht. Das Angebot richtet sich an geflüchtete Personen (die vor dem 31.10.2017 nach Deutschland gekommen sind).

Oromo*: 08.03.2023, 09:30 – 11:30 Uhr
Urdu: 10.03.2023, 16:00 – 18:00 Uhr
Krio: 14.03.2023, 09:30 – 11:30 Uhr
Französisch*: 15.03.2023, 09:30 – 11:30 Uhr
Arabisch: 16.03.2023, 09:30 -11:30 Uhr
Englisch: 28.03.2023, 16:00 – 18:00 Uhr

* in Deutsch mit Übersetzung

Alle Veranstaltungen finden online via Zoom statt. Anmeldungen bitte über das Formular.

Alle Infos findet ihr hier


Erdbeben in Syrien und der Türkei

Informationen für betroffene Menschen

PRO ASYL und der Niedersächsischen Flüchtlingsrat haben für vom Erdbeben in Syrien und der Türkei betroffene Menschen hilfreiche Informationen zusammengestellt. Eine Zusammenfassung finden Sie hier:

Das Auswärtige Amt hat mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat ein vereinfachtes Verfahren für die Beantragung von Besuchervisa abgestimmt. Leider richtet sich dies – entgegen vorheriger Ankündigungen – momentan nur an türkische Staatsangehörige, die eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen müssen. Diese finden Sie hier.

Für syrische Staatsangehörige, die durch das Erdbeben betroffenen sind, sind bisher leider keine erleichterten Bedingungen festgelegt worden. Nach unserer Einschätzung besteht für syrische Staatsangehörige kaum eine Chance, ein Besuchervisum zu erhalten. Hierfür muss bereits bei der Beantragung eine Rückreiseabsicht erkennbar sein, die bei Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten grundsätzlich angezweifelt wird.

Besuchervisa sind grundsätzlich nur für 90 Tage gültig. Eine Verlängerung ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Weitere Infos dazu finden Sie auf unserer Homepage.


Sammelabschiebungen

Warnung: Hinweise auf Sammelabschiebung

  • Nigeria: 07.03.2023
  • Pakistan: 15.03.2023

Es gibt Hinweise auf Sammelabschiebungen nach Nigeria und Pakistan. Die Abflughafen sind noch nicht bekannt. Für Geflüchtete aus Nigeria und Pakistan, deren Asylverfahren und Klagen abgelehnt sind, besteht die Gefahr einer Abschiebung. Wir raten deshalb allen vollziehbar ausreisepflichtigen Geflüchteten aus Nigeria und Pakistan, sich von Anwält:innen oder Beratungsstellen informieren und beraten zu lassen. Besonders empfehlen wir darauf zu achten, dass die Ausländerbehörden über bestehende Krankheiten, bevorstehende Ausbildungsaufnahmen und auch andere Integrationsleistungen informiert sind.

Warnhinweise und Informationen gegen die Angst finden Sie hier. (Diese Hinweise beinhalten Informationen darüber, welche Personen NICHT gefährdet sind, sowie welche aufenthaltsrechtlichen Perspektiven es noch geben könnte.)


Informationen zur Öffnung der Integrationskurse

Seit Januar sind die Integrationskurse geöffnet für weitere Gruppen; vor allem ergibt sich eine Änderung für Personen mit Gestattung. Bislang war es nur für Personen mit guter Bleibeperspektive möglich, einen Zugang zu einem Integrationskurs während des laufenden Asylverfahrens zu erhalten.
Rechtsgrundlage ist der § 44 Absatz 4 Satz 2 Alternative 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

Personen die,
1. eine Aufenthaltsgestattung besitzen,
2. eine Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG besitzen oder
3. eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 oder § 25 Absatz 5 AufenthG besitzen,
können bei verfügbaren Plätzen zum Integrationskurs zugelassen werden.

Welche Personengruppen noch in Frage kommen können und wie der Antrag gestellt werden muss, erfahren Sie auf unserer Homepage.


Rechtswidrige Hausordnung der Regierung von Oberbayern

Bewohner:innen einer Flüchtlingsunterkunft wird der Besitz privater Möbel untersagt

Die Regierung Oberbayern und einige Landkreise untersagen Geflüchteten, private Möbel und Gegenstände in ihren Zimmern aufzustellen. Aktuell sind acht Familien einer Unterkunft in München betroffen, die dort schon viele Jahre leben und aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes keine Wohnungen finden. Sie wurden Mitte Februar von der Regierung Oberbayern schriftlich aufgefordert, bis heute, 27.2.2023, ihre privaten Möbel entweder zu entsorgen oder einzulagern. Die Regierung stellte hierfür einen Container auf. Argumentiert wird mit der Hausordnung, die die Genehmigung privater Möbel in der Unterkunft erfordert.

In Vorbereitung auf einen zukünftigen Auszug haben wir einige Möbel angeschafft (Schrank, Bett, Couch), um auch schon in der Unterkunft, vor allem unseren Kindern, ein wenigstens halbwegs normales Zuhause bieten zu können.“, schreiben die Bewohner:innen in ihrem Brief.

Wir halten die Hausordnung der Regierung von Oberbayern für rechtswidrig, die den Bewohner:innen untersagt, private Möbel aufzustellen und fordern die Regierung auf, die Entsorgung zu unterlassen und stattdessen die Familien dabei zu unterstützen, eine Wohnung zu finden.“ so Weidhaase vom Bayerischen Flüchtlingsrat.

Die ganze Pressemitteilung von uns dazu können Sie hier nachlesen.

Mitmachen

Kampagne: Pass(t) uns allen
 
In Deutschland leben aktuell mehr als 11 Mio. Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. 1,5 Mio von ihnen haben keinen deutschen Pass, obwohl sie hier geboren sind. Zugleich liegt die Einbürgerungsquote mit unter 2% im unteren Drittel der EU. Wenn Menschen, die seit Jahren hier leben oder hier geboren sind, nicht vor Abschiebung geschützt sind, nicht wählen dürfen und in ihrem Alltag zahlreichen Beschränkungen unterliegen, ist das nicht nur ungerecht, sondern auch ein massives Demokratiedefizit! Auch angesichts rechtsterroristischer Anschläge und Alltagsrassismus ist es zentral, dass vor allem jene, die davon betroffen sind, wählen und selbst politische Ämter wahrnehmen können. Nur wer wählt, zählt!

Deshalb haben wir als Bündnis aus über 30 migrantischen und rassismuskritischen Organisationen die Kampagne Pass(t) uns allen rund um das Thema Einbürgerung gestartet.

Mehr Infos zur Kampagne und wie Sie mitmachen können erfahren Sie hier.


Talent Integration Network: Talentegrate

Zusammen mit den Unternehmen adidas, Siemens und Schaeffler hat die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) ein innovatives Angebot ins Leben gerufen, welches geflüchteten Akademiker:innen ein Sprungbrett in den deutschen Arbeitsmarkt bietet. Das 18-monatige, vergütete Rotationspraktikum in verschiedenen Einsatzbereichen fokussiert eine Festanstellung bei einem der drei beteiligten Unternehmen und bietet die einmalige Chance für die Teilnehmenden, neue Qualifikationen zu erwerben und einschlägige Berufserfahrung zu sammeln. Nach einem sehr erfolgreichen Start in 2022 geht das Projekt nun in die 2. Runde. Bewerbungen sind ab sofort auf der Webseite für Talentegrate 2.0 möglich. 

Gesucht werden geflüchtete Akademiker:innen, die im Ausland bereits einen Hochschulabschluss erworben haben oder Ihr Studium fluchtbedingt nicht abschließen konnten, und welche durch ihre Abschlüsse und Qualifikationen für einen Einsatzbereich bei den kooperierenden Unternehmen in Frage kommen. Sollten die Interessenten Ihr Studium in Ausland fluchtbedingt abgebrochen haben, dürfen Sie sich ebenfalls in dem Programm bewerben.

Eine Infoveranstaltung findet für alle Interessierten am 28.02.2023 von 16:00 – 18:00 Uhr in Zoom statt. Die Bewerbungsfrist für die Kandidat:innen endet am 15.03.2023.

Alle Infos zu „Talentegrate“ (Programmbeschreibung, Einsatzbereiche, Bewerbungsprozess, FAQs etc.) finden Sie hier.


SABA digital – Bildungsstipendium für Frauen mit Flucht- und

Ab sofort sind Bewerbungen für das SABA-Bildungsstipendium für das Schuljahr 2023/24 möglich. SABA begleitet Menschen ab 18 bis ca. 35 Jahren mit Migrations- und Fluchterfahrung auf ihrem Weg zu einem qualifizierten Schulabschluss. Das Programm hat sich seit vielen Jahren im Rhein-Main-Gebiet etabliert, seit einem Jahr gibt es das Stipendium nun auch als Digital-Stipendium für Frauen* aus ganz Deutschland. Wir freuen uns, wenn Sie Interessierte auf SABA digital aufmerksam machen und die Informationen an Kolleg:innen, Multiplikator:innen usw. weiterleiten.

 Bewerbungen können bis Ende Mai eingereicht werden. Weitere Informationen zu SABA digital finden Sie hier
 
Infotermine

14.03.2023, 16 – 17 Uhr mit Jennifer Mina und Jamila Adler
19.04.2023, 16 – 17 Uhr mit Anne Wolter und Olivia Sarma

Allen Terminen können Sie mit diesem Zoom-Link beitreten

Meeting-ID: 814 6076 2833 | Kenncode: 826321