Binnengrenzkontrollen in der EU sind europarechtswidrig!
Urteil des EuGH vom 26.4.2022 / Flüchtlingsrat fordert: Bayerische Grenzkontrollen sofort beenden und bayerische Grenzpolizei abschaffen!
In einem aufsehenerregenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute entschieden, dass die Binnengrenzkontrollen innerhalb der EU europarechtswidrig sind. Sie dürfen „im Fall einer ernsthaften Bedrohung [der] öffentlichen Ordnung oder [der] inneren Sicherheit“ für sechs Monate eingeführt werden. Eine weitere Verlängerung der Kontrollmaßnahme über sechs Monate hinaus mit derselben Begründung oder einfach ohne Begründung ist schlicht nicht zulässig. Wenn aber die Grenzkontrollen an sich europarechtswidrig sind, dürfen einreisende Geflüchtete „nicht unter Androhung einer Sanktion verpflichtet werden […], bei der Einreise aus einem anderen Mitgliedstaat einen Reisepass oder einen Personalausweis vorzuzeigen“ (Pressemitteilung des EuGH vom 26.4.2022).
Der Bayerische Flüchtlingsrat begrüßt dieses Urteil, das seine langjährige Kritik an den Grenzkontrollen bestätigt! Es bezieht sich zunächst nur auf die Kontrollen an der Grenze zwischen Ungarn und Österreich. Für die bayerischen Kontrollen an den Grenzen zu Österreich und Tschechien gilt jedoch dasselbe. Auch hier wurden und werden die Grenzkontrollen immer weiter verlängert, ohne dass eine neue ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit geltend gemacht werden kann. Damit sind auch die Grenzkontrollen durch die bayerische Grenzpolizei europarechtswidrig.
„Wir fordern Bundesinnenministerin Nancy Faeser und den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann auf, die Grenzkontrollen an den Grenzübergängen zu Österreich und Tschechien umgehend zu beenden. Es gibt hierfür keine tragfähige rechtliche Grundlage, sie verstoßen gegen Europarecht“, erklärt Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Zudem fordern wir die bayerische Staatsregierung auf, die bayerische Grenzpolizei aufzulösen. Eine Truppe, deren Aufgabe vom EuGH für europarechtswidrig erklärt wurde, ist schlicht überflüssig!“