Sammelabschiebungen nach Pakistan am 20.04. & 18.05.21
Es gibt Informationen, dass voraussichtlich am Dienstag, den 20. April. und am Dienstag den 18. Mai 2021 bundesweite Sammelabschiebungen nach Pakistan stattfinden. Die geplanten Sammelabschiebungen, das Ignorieren individueller Fluchtgründe sowie die Inhaftierungen in Abschiebehaftanstalten haben wir gemeinsam mit anderen Flüchtlingsräten in unserer Pressemitteilung vom 15. April 2021 kritisiert.
Für Geflüchtete aus Pakistan, deren Asylverfahren und Klage abgelehnt sind, besteht die mögliche Gefahr einer Abschiebung. Wir raten deshalb allen vollziehbar ausreisepflichtigen Geflüchteten aus Pakistan, sich von Anwältin*innen oder Beratungsstellen informieren und beraten zu lassen. Besonders empfehlen wir darauf zu achten, dass die Ausländerbehörden über bestehende Krankheiten, bevorstehende Ausbildungsaufnahmen und auch andere Integrationsleistungen informiert sind.
Warnhinweise und Informationen gegen die Angst finden Sie hier.
Diese Hinweise beinhalten Informationen darüber, welche Personen NICHT gefährdet sind, sowie welche aufenthaltsrechtlichen Perspektiven es noch geben könnte. Manche Länder verlangen einen negativen Covid-19 Test als Voraussetzung für eine Abschiebung. Wenn Sie eine Aufforderung für einen Test erhalten haben und diese nicht einordnen können, wenden Sie sich gerne an den Bayerischen Flüchtlingsrat.