Sammelabschiebung nach Aserbaidschan am 31.03.2021
Es gibt Informationen, dass voraussichtlich am Mittwoch, den 31.03.2021, vom Flughafen München eine Sammelabschiebung nach Aserbaidschan stattfinden wird. Für Geflüchtete aus Aserbaidschan, deren Asylverfahren und Klage abgelehnt sind, besteht die reale Gefahr einer Abschiebung. Wir raten deshalb allen vollziehbar ausreisepflichtigen Geflüchteten aus Aserbaidschan, sich von Anwältin*innen oder Beratungsstellen informieren und beraten zu lassen.
Warnhinweise und Informationen gegen die Angst finden Sie hier.
Diese Hinweise beinhalten Informationen darüber, welche Personen NICHT gefährdet sind, sowie welche aufenthaltsrechtlichen Perspektiven es noch geben könnte. Manche Länder verlangen einen negativen Covid-19 Test als Voraussetzung für eine Abschiebung. Wenn Sie eine Aufforderung für einen Test erhalten haben und diese nicht einordnen können, wenden Sie sich gerne an den Bayerischen Flüchtlingsrat. Von einer Abschiebung bedrohte Personen wurden bereits heute, 29.03.2021, zum Coronatest vorgeladen.