Gewaltschutz für geflüchtete Frauen in Unterkünften

Landtagsanhörung zum Gewaltschutz in bayerischen Unterkünften abgelehnt

Am 25. Februar 2021 wurde der Antrag für eine Anhörung zum Gewaltschutz in bayerischen Flüchtlingsunterkünften abgelehnt, eingebracht von der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration. CSU und FREIE WÄHLER stimmten gegen den Antrag, SPD und FDP haben sich enthalten, was in diesem Fall einer Ablehnung gleichkommt. Am 18.3.2021 wurde der Antrag zu einer Expert:innenanhörung im Landtag auch im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie abgelehnt.

Dabei hat die Corona Pandemie das Thema Gewaltschutz für Frauen wieder stärker in den Blickpunkt von Politik und Medien gerückt. Vertreter:innen aller Parteien betonen die Wichtigkeit eines effektiven Gewaltschutzes. Über die Situation von Frauen in beengten und isolierten Geflüchtetenunterkünften wird in diesem Zusammenhang wenig gesprochen. Gewaltschutz für Frauen, wie unter anderem in der Istanbul Konvention verankert, darf aber nicht an den Mauern und Zäunen von Geflüchtetenunterkünften haltmachen. Auch das Asyl- und Aufenthaltsrecht darf einem diskriminierungsfreien Zugang zum Unterstützungs- und Hilfesystem nicht entgegenstehen. Um die Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen und Gewalt gegen Frauen zu verhindern, müssen Frauen in ihrer Autonomie und Selbstbestimmung gestärkt werden. Die Unterbringungssituation und die mit dem Asylrecht einhergehenden Einschränkungen bewirken jedoch genau das Gegenteil.  Ein effektiver Gewaltschutz für geflüchtete Frauen in Unterkünften muss vor diesem Hintergrund betrachtet werden.

Ein administratives Rahmenkonzept auf dem Papier wie das sehr allgemein formulierte bayerische Gewaltschutzkonzept ist dafür lange nicht ausreichend. Die wiederholten Phrasen der CSU, dass „eine menschenwürdige Unterbringung in Bayern von größtem Wert“ sei, sind nur leere Hüllen, wenn kein Interesse an einer zivilgesellschaftlichen Evaluierung und an einem Austausch mit Expert:innen besteht.

Dies verdeutlichen auch die Antworten der Staatsregierung auf zwei kürzlich gestellte Landtagsanfragen. Welche Maßnahmen zum Gewaltschutz bereits umgesetzt wurden, konnte beispielsweise nicht beantwortet werden. Zudem gibt es aktuell kein Monitoring der bereits entwickelten Gewaltschutzkonzepte sowie deren Umsetzung. Auch der Verweis der FDP Fraktion, dass bereits in der Anhörung zu ANKER-Zentren vor zwei Jahren das Thema Gewaltschutz ausreichend behandelt wurde, kann vom Bayerischen Flüchtlingsrat nicht nachvollzogen werden.

„Gerade die ANKER Anhörung 2019 im Landtag hat gezeigt, wie dramatisch die Situation vor allem für vulnerable Personen ist. Die Entwicklung und die Situation nicht nochmals anschauen zu wollen, zeugt von Ignoranz“, kritisiert Simone Eiler, Mitarbeiterin des Projekts We talk! beim Bayerischen Flüchtlingsrat. „Aktuelle Bedarfe sowie mögliche Lösungswege hätten durch eine Landtagsanhörung von Expert:innen aufgezeigt und diskutiert werden können. Doch daran haben die Vertreter:innen von CSU, FW, SPD und FDP offenbar kein Interesse“, so Eiler weiter.

Mitzeichner:innen:

Ärzte der Welt, Bayerischer Flüchtlingsrat, Beratungsstelle Frauennotruf München, Condrobs e.V., FrauenGesundheitsZentrum München e. V., Frauenhilfe München, FrauenTherapieZentrum, Helferinnenkreis Frauenunterkunft Naila Str. München, IMMA e.V., Jadwiga Fachberatungsstelle, Jane Addams Zentrum e.V., JUNO – eine Stimme für geflüchtete Frauen, Polina Hilsenbeck, pro familia München e. V.