Flüchtlinge brauchen Schutz vor Corona-Chaos!
Bayerische Behörden verursachen durch unterschiedliches Handeln Verwirrung unter Flüchtlingen / Innenministerium muss eingreifen, sonst steht der Rechtsstaat auf dem Spiel
Am Montag, den 16.3.2020 hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann
den Katastrophenfall festgestellt. So habe „der Freistaat klare
Steuerungs- und Eingriffsmöglichkeiten“, erklärte Herrmann in einer
Pressemitteilung. Dies eröffne „bei der Eindämmung des Coronavirus und
dessen Folgen wichtige Handlungsspielräume“.
Der Bayerische
Flüchtlingsrat fordert, diese Handlungsspielräume nun auch dringend zu
nutzen! Denn die mit Flüchtlingen befassten Behörden handeln völlig
unterschiedlich und stiften große Verwirrung. Während die einen
Ausländerbehörden den Publikumsverkehr komplett einstellen und
Ausweisdokumente per Post zuschicken, finden andernorts noch persönliche
Vorsprachen statt. Während das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
weiter Ablehnungsbescheide in Asylverfahren verschickt, schließen die
Außenstellen der Gerichte in ANKER-Zentren, so dass die Betroffenen
nicht mehr gegen die Ablehnung klagen können. Während einzelne
Betroffene aus der Abschiebehaft entlassen werden, sitzen weitere
Flüchtlinge immer noch in den Gefängnissen.
Unabdingbar notwendig ist eine klare Ansage aus dem Innenministerium an die nachgeordneten Behörden:
- Alle Termine müssen abgesagt und der Kundenverkehr eingestellt werden
- Sollten notwendige Aufenthaltsgestattungen, und -erlaubnisse, Duldungen oder Arbeitserlaubnisse ablaufen, müssen diese unbürokratisch mit der Post zugestellt werden
- Die Klagefrist von 2 Wochen nach Ablehnung des Asylantrags muss ausgesetzt werden
- Alle Verpflichtungen zur Vorsprache bei Botschaften und Konsulate müssen aufgehoben werden
- Die Auszahlung der Sozialleistungen muss sichergestellt werden
- Die Belegung der Unterkünfte muss entzerrt und leerstehende Zimmer und Gebäudetrakte müssen geöffnet werden
- Abschiebungen müssen gestoppt und die Abschiebehaft geschlossen werden
Zudem muss sich Innenminister Herrmann beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dafür einsetzen, dass insbesondere keine Ablehnungsbescheide mehr verschickt werden, denn aufgrund der geschlossenen Rechtsantragstellen ist selbst ein minimaler Rechtsschutz nicht gewährleistet.
„Der Schutz des Lebens aller Menschen unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus ist jetzt oberstes Gebot der Stunde. Wir fordern deshalb Innenminister Herrmann auf, seine Steuerungs- und Eingriffsmöglichkeiten zu nutzen und in Bayern ein einheitliches Behördenhandeln herzustellen. Denn es darf nicht sein, dass Flüchtlinge durch inkohärentes Behördenhandeln Nachteile erleiden“, erklärt Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats „Wenn Asylanträge abgelehnt werden, die betroffenen Flüchtlinge aber aufgrund geschlossener Behörden dagegen faktisch nicht klagen können, steht der Rechtsstaat auf dem Spiel!“