Hau-ab-Gesetz: wichtige Änderungen und Arbeitshilfen
Im Sommer 2019 ist das sog. Geordnete-Rückkehr-Gesetz, kurz Hau-ab-Gesetz, in Kraft getreten. Damit gehen eine Vielzahl von Änderungen, vor allem jedoch Verschärfungen für Geflüchtete in Deutschland einher. Hier finden Sie eine kurze Zusammenschau einiger eklatanter Änderungen, vor allem jedoch weitere Lese- und Arbeitshilfen.
Vorsicht! Im Zuge des Migrationspaketes wurden bei der Beantragung einer Ausbildungsduldung Fristen für die Identitätsklärung (alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zur Identitätsklärung) ins Gesetz geschrieben. Werden diese Fristen überschritten, gibt es keinen Anspruch auf die Ausbildungsduldung. Ähnliches gilt auch bei der Beschäftigungsduldung. Nachzulesen sind die Fristen jeweils im Gesetz unter: Ausbildungsduldung §60c Abs. 2 Nr. 3 AufenthG und Beschäftigungsduldung §60d Abs. 1 Nr. 1 AufentG.
- Bei Einreise bis 31.12.2016: bis zur Beantragung der Ausbildungsduldung
- Bei Einreise ab dem 01.01.2017 und vor dem 31.12.2019: bis zur Beantragung der Ausbildungsduldung – spätestens bis 30.06.2020
- Bei Einreise nach dem 31.12.2019: innerhalb der ersten 6 Monate nach Einreise
Die Gesetzesänderungen betreffen unter anderem das Asylgesetz, das Asylbewerberleistungsgesetz sowie das Aufenthaltsgesetz. Eine Kurzübersicht über geplante und bereits in Kraft getretene Gesetze finden Sie beim IQ Netzwerk.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Die sog. Ausbildungsduldung wurde bisher im §60a AufenthG geregelt. Nun gibt es einen eigenen Paragraphen, den §60c AufenthG. Dieser konkretisiert zwar die Anspruchsvoraussetzungen, hat jedoch auch verschärfende Elemente. Neu ist beispielsweise ein Vorduldungszeitraum von drei Monaten, wenn eine Person aus einer Duldung nach §60a AufenthG heraus eine Berufsausbildung aufnehmen will. Das Bundesinnenministerium spricht in seinen Anwendungshinweisen zur Ausbildungsduldung explizit davon, dass in den drei Monaten Vorduldungszeitraum Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung stattfinden sollen. Praxistipps zur Anwendung und Antragsstellung finden Sie in unserem Flyer zum Arbeitsmarktzugang sowie in der Präsentation von Claudius Voigt von der GGUA Flüchtlingshilfe e.V.
Gesammelte Links und Arbeitshilfen
Übersicht aktueller geplante Änderungen im sog. „Migrationspaket“ und weiteren Gesetzesentwürfen (IQ Netzwerk, 18.11.2019)
Zusammenstellung von Arbeitshilfen zum „Migrationspaket“ (Asyl.net, 18.11.2019)
Neuregelungen des „Migrationspakets“ im Überblick (Pro Asyl, 20.08.2019)
Wie soll das alles nur weitergehen – Fachtag Migrationspaket (Münchner Flüchtlingsrat, 25.10.2019)
Das Migrationspaket (Beilage zum Asylmagazin 8-9/2019)
Auswirkungen aktueller Gesetzesentwürfe und -änderungen auf die Arbeitsmarktintegration Geflüchteter (Claudius Voigt/GGUA)
Arbeitsmarktzugang für Geduldete und Gestatte – Die wichtigsten Gesetzesänderungen für die Praxis im Überblick (Bayerischer Flüchtlingsrat, 01.2020)
Arbeitshilfe: Soziale Rechte für Geflüchtete – Das Asylbewerberleistungsgesetz (Der Paritätische Wohlfahrtsverband, 25.09.2019)
Neue Broschüren und Arbeitshilfen (Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V.)
Anwendungshinweise des Bundesinnenministerium zum Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung (Bundesinnenministerium, 20.12.2019)
Vollzugshinweise zur Beschäftigung und Berufsausbildung von Asylbewerbern und Geduldeten (Bayerisches Innenministerium, 10.12.2019)