ANKER-Zentren erneut im Bayerischen Landtag
Am heutigen 29.1.2020 behandelt Landtag Antragspaket von Grünen, SPD und FDP zu ANKER-Zentren / Einhaltung von völker-, unions- und bundesrechtlichen Vorgaben wird voraussichtlich abgelehnt
Am heutigen Mittwoch, den 29.1.2020 wird sich der Bayerische Landtag erneut mit den Lebensbedingungen für Flüchtlinge in ANKER-Zentren befassen. Vorangegangen war eine Sachverständigenanhörung im Bayerischen Landtag am 26.9.2019. Alle geladenen Expert*innen, die in direktem Kontakt zu Flüchtlingen aus den ANKER-Zentren stehen, hatten der Staatsregierung für ihre ANKER-Zentren teils massive Vorwürfe gemacht. Sie kamen zu dem Schluss, dass diese großen Sammellager systematisch krank machen, keinesfalls kindgerecht und eine strukturelle Kindeswohlgefährdung seien. Diese Art der Unterbringung sei menschenunwürdig und müsse schnellstmöglich beendet werden.
Die Abgeordneten von Grünen, SPD und FDP brachten in der Folge ein Antragspaket in den Landtag ein, um die bayerischen ANKER-Zentren wenigstens zu humanisieren. Der Landtag solle danach beschließen, die Unterbringungsdauer für Familien tatsächlich auf 6 Monate zu beschränken und entsprechende bundesgesetzliche Vorgaben zu beachten; Rechtsbeiständen und Berater*innen von NGOs für eine staatlich unabhängige Asylverfahrensberatung freien Zugang zu den Flüchtlingen in ANKER-Zentren zu gestatten; Kindern in ANKER-Zentren Zugang zu Regelschulen zu gewähren und sie nicht isoliert in Lagerschulen zu unterrichten; und schließlich besonders schutzbedürftige Personen aus den ANKER-Zentren herauszunehmen und dezentral unterzubringen.
Die Anträge wurden an den Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration überwiesen, der in seiner Sitzung vom 14.11.2019 mit der Mehrheit von CSU, Freien Wählern und AfD die Ablehnung empfohlen hat. Am heutigen Abend ab ca. 19.15 Uhr wird das Antragspaket nochmals im Plenum behandelt und, sollte nicht noch ein Wunder geschehen, von der Regierungsmehrheit mit Unterstützung der AfD abgelehnt.
„Grüne, SPD und FDP im Landtag haben nicht die Abschaffung der bayerischen ANKER-Zentren gefordert, obwohl diese aufgrund der Ergebnisse der Sachverständigenanhörung dringend geboten wäre. Sie fordern aber mit vollem Recht die Einhaltung von völker-, unions- und bundesrechtlichen Vorgaben“, erklärt Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Doch noch nicht einmal dazu ist die bayerische Staatsregierung zu bewegen. Eine Humanisierung der bayerischen Asylpolitik ist mit Ministerpräsident Söder und Innenminister Herrmann nicht zu machen!“