Frauenrechte haben keinen Platz in bayerischer Abschottungspolitik
Spätestens seit der Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (Istanbul-Konvention) am 1. Februar 2018 hat sich Deutschland verpflichtet, die Rechte aller Frauen, auch die Rechte geflüchteter Frauen zu stärken, sie zu unterstützen und vor weiterer Gewalt zu schützen. Gemäß Artikel 60 der Istanbul-Konvention müssen geschlechtersensibler Aufnahme- und Asylverfahren, sowie geschlechtsspezifische Leitlinien und ausreichend Hilfsdienste für Asylsuchende gewährleistet sein.
In Bayern wurden stattdessen gewaltfördernde Massenunterkünfte ausgeweitet und die Aufenthaltsverpflichtung in diesen sogenannten Anker-Einrichtungen auf 18 Monate verlängert. Auch die Pflicht, in Unterkünften zu wohnen wird durch das Bayerische Aufnahmegesetz sehr restriktiv ausgelegt, Ausnahmen sind kaum möglich. Massenlager wie die Anker-Einrichtungen machen krank. Fachstellen wie Ärzte der Welt und Refugio haben sich aus diesen Lagern zurückgezogen, weil sie die Zustände nicht mittragen und die Verantwortung für die teils schwer psychisch kranken Menschen nicht mehr tragen können. Sozialpädagogische Fachstellen, Geflüchtete und Ehrenamtliche kämpfen stattdessen seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten für minimalen Gewaltschutz, wie abschließbare Zimmer oder geschlechtergetrennte sanitäre Anlagen.
Asylverfahren laufen so ab, dass eine individuelle Vorbereitung und Kenntnisnahme über die eigenen Rechte für Geflüchtete kaum möglich ist. Es gibt keine unabhängige nichtstaatliche Asylverfahrensberatung oder systematische Strategien um Gewaltbetroffene zu identifizieren und entsprechend zu unterstützen. Fachberatungsstellen werden zu selten hinzugezogen und ihre Stellungnahmen im Asylverfahren häufig nicht anerkannt. Anforderungen an ärztliche Atteste und Gutachten wurden im Hau-Ab-Gesetz 2019 erneut erhöht. Die Hürden geschlechtsspezifische Fluchtgründe geltend zu machen, sind ins Unermessliche gestiegen. Frauen werden mit schweren Traumatisierungen und psychischer Belastung häufig allein gelassen. Das führt zu einer sehr geringen Quote an Anerkennungen geschlechtsspezifischer Verfolgung von weniger als 1,74 Prozent laut Bamf Statistik 2018.
Begrüßenswert sind die neu eingesetzten Gewaltschutzkoordinatorinnen der bayerischen Bezirksregierungen, wobei deren Einfluss beschränkt bleibt, solange das System Unterkunft gewaltfördernd bleibt und Abschottung und Abschreckung im Vordergrund stehen. Vor allem braucht es eine systematische Schulung des Personals in den Unterkünften und Leitlinien zum Eingreifen in geschlechtsspezifische Gewalt. Maßnahmen wie eine separate Unterbringung von (gewaltbetroffenen) Frauen und Mädchen darf keine Ermessens- oder Zufallsentscheidung sein, bürokratische asylrechtliche Regelungen wie die Wohnsitzauflage dürfen dem Schutz vor Gewalt nicht entgegenstehen.
„Anker-Einrichtungen und auch viele Gemeinschaftsunterkünfte sind nicht konform mit der Istanbul-Konvention und verletzen systematisch die Rechte geflüchteter Frauen. Mindeststandards müssen endlich flächendeckend und rechtsverbindlich umgesetzt werden. Bayern darf nicht mit einem länderspezifischen Gewaltschutzkonzept davonkommen, das nicht mehr als ein paar leere Worte auf dem Papier darstellt. Die Istanbul-Konvention muss konsequent umgesetzt werden“, fordert Simone Eiler vom Bayerischen Flüchtlingsrat.