Update Abschiebung nach Bulgarien: Fataler Fehler der Ausländerbehörde

Flüchtlingsräte fordern die sofortige Rückgabe des Passes sowie eine Stellungnahme und
Konsequenzen der beteiligten Behörden

In einer gemeinsamen Pressemeldung vom 11. April 2025 berichteten der Bayerische und der Münchner Flüchtlingsrat über die Abschiebung einer krebskranken Frau nach Bulgarien. Obwohl das Verwaltungsgericht (VG) Würzburg bereits am 07. April 2025 entschieden hat, dass die Frau nach Deutschland zurückkommen kann, ist dies derzeit nicht möglich.


Grund hierfür: die Frau wurde ohne ihren bei der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) Unterfranken verbleibenden syrischen Heimatpass abgeschoben. Laut der deutsche Botschaft in Sofia wäre die Rückkehr mit Visum möglich, dafür braucht es allerdings den syrischen Heimatpass. Weder die ZAB noch das Bayerische Innenministerium reagierten auf die Nachfragen des Anwalts und Bayerischen Flüchtlingsrats.


Die über 60-jährige Frau ist nun bereits seit drei Wochen in Bulgarien, obwohl eine dringende Operation ihres Tumors nötig ist. Zunächst dauerte es eine Woche, bis ihr in Bayern lebender Sohn sie ohne Hilfe der Behörden in Bulgarien gefunden hat. Sie ist auf familiäre Unterstützung angewiesen, lebte deshalb in Deutschland bei ihrem Sohn. Der Weg zur Toilette ist für sie ohne Unterstützung nicht möglich, da sie zudem unter einem Bandscheiben-vorfall leidet. Eine Gehilfe wurde vom Sozialamt versagt. Die Söhne berichten, dass sich ihre Mutter in einer kritischen medizinischen und emotionalen Situation befindet. Dieser Zustand wird durch Behördenfehler nun noch verzögert.


Als wäre es nicht genug, dass eine so schwer kranke Person trotz familiärer Bindung und medizinischer Gründe aus dem Krankenhaus abgeschoben wurde, stellt sich nun heraus, dass die Ausländerbehörde der Frau ihren Pass vorenthalten hat. Wir fordern die ZAB Unterfranken sowie das Innenministerium zu einer Stellungnahme auf“, sagt Jana Weidhaase vom Bayerischen Flüchtlingsrat.


Astrid Schreiber vom Münchner Flüchtlingsrat steht in engem Kontakt zu beiden Söhnen. Einer der Söhne reiste seiner Mutter nach Bulgarien hinterher. Der vierfache Vater befindet sich seit drei Wochen in Bulgarien und konnte deshalb seine neue Arbeitsstelle in Deutschland nicht antreten.

Die Situation ist für alle Beteiligten enorm kräftezehrend. Die medizinische Situation der Mutter verschlechtert sich von Tag zu Tag. Ihr Körper ist durch die unhygienischen Zustände von Bettwanzen befallen“, berichtet Astrid Schreiber vom Münchner Flüchtlingsrat*.


Für die Flüchtlingsräte stellt sich die Frage, wie oft solche Fehler unentdeckt passieren. Beiden Organisationen wird häufig berichtet, dass Personen ohne ihre Handys, abgeschoben werden. Ebenso erhalten abgeschobene Personen häufig ihre Nationalpässe oder weitere persönliche Dokumente nicht zurück. Auch beim Bamf sind in den letzten Jahren immer wieder Dokumente, vor allem Pässe, verloren gegangen. Von staatlicher Seite gibt es meist weder Unterstützung, an neue Dokumente zu kommen, noch Schadensersatz. Gleichzeitig werden Geflüchtete, die zur Passbeschaffung verpflichtet sind, mit hohen Strafen sanktioniert, wenn sie ihre Pässe nicht rechtzeitig beibringen.


Jana Weidhaase kritisiert: „Hier wird deutlich, wie ungleich die Macht verteilt ist. Der Staat sollte genauso in der Pflicht sein, bei verlorenen Dokumenten für die Wiederbeschaffung zu sorgen. Menschen haben nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. Geht es um Geflüchtete, wird dies häufig vergessen.


*Dem Münchner Flüchtlingsrat liegen Fotos des Schädlingsbefalls vor