Das Un-Sicherheitspaket und die Folgen für Dublin

Als Antwort auf den Terroranschlag von Solingen im Sommer 2024 beschloss die Bundesregierung das sog. ‚Sicherheitspaket‘. Neben weiteren Maßnahmen nimmt die Bundesregierung besonders Schutzsuchende im Dublin-Verfahren in den Blick. Seit Ende Oktober 2024 ist das Sicherheitspaket in Kraft und damit auch der neue § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 AsylbLG, der einen Leistungsausschluss für Geflüchtete in Dublin-Verfahren nach Erlass einer Abschiebungsanordnung vorsieht.

Was genau das im Einzelnen bedeutet, könnt ihr in unserem Positionspapier sowie weiteren Veröffentlichungen mit Kritik sowie Tipps für die Beratungspraxis entnehmen.