Bezahlkarte – Bayernkarte – Diskriminierungskarte

+++ Bitte unser Formular zu Rückmeldungen zur Bezahlkarte am Ende des Beitrags beachten +++

Auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. November 2023 wurde die Einführung der Bezahlkarte beschlossen. Bayern beteiligte sich nicht an der bundesweiten Ausschreibung, sondern entschied sich für eine frühere eigene Ausschreibung. Der bayerische Sonderweg – „unsere Bezahlkarte kommt schneller und härter“ (Ministerpräsident Söder am 04.02.24 zur Bild am Sonntag) – hat nun dazu geführt, dass die Bezahlkarte tatsächlich bis voraussichtlich Juli bayernweit in den Kommunen und Landkreisen eingeführt sein soll. Der Dienstleister hinter der „Bayern-Karte“ ist die Firma Paycenter aus Freising. Die IT-Lösungen bietet petaFuel. Die Unternehmen teilen sich den Standort Freising. Geschäftsführer beider Unternehmen ist Dr. Peter Schönweitz.

Bayern hat sich damit, genau wie Mecklenburg- Vorpommern aus dem Prozess der bundeseinheitlichen Ausschreibung und Einführung verabschiedet. Neben Bayern gibt es die Bezahlkarte bereits unter anderem in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hannover und relativ flächendeckend in Kommunen und Landkreisen in Thüringen. Die Umsetzung unterscheidet sich dabei erheblich z.B. in der Höhe des maximal abhebbaren Barbetrags. Für die bundesweite Ausschreibung wurde ein Anforderungskatalog erstellt. In diesem Zusammenhang wird von den  Mindeststandards für die Bezahlkarte gesprochen. Deutlich wird dabei: die Bezahlkarte ist als Instrument der Gängelung und Diskriminierung geplant. Das Ergebnis der Ausschreibung für die bundesweite Bezahlkarte soll im Sommer bekannt gegeben werden. Die Einführung soll Anfang 2025 erfolgen.

Söders Bezahlkarte ist nicht so „hart“ gekommen, wie von ihm erträumt und angekündigt. So gibt es die Möglichkeit Überweisungen und Lastschriftverfahren einzurichten um Anwält:innen und Mobilfunkverträge oder das Deutschlandticket zu zahlen. Auch die Einschränkung des Geltungsbereichs der Karte wurde von so manchem Landkreis weiter gefasst und gilt nur für Geflüchtete, die der Residenzpflicht unterliegen. Dass hier nachgebessert wurde, ist nicht zuletzt der Kritik von Verbänden und Zivilgesellschaft geschuldet, die unablässig darauf hingewiesen haben, wie wirklichkeitsfremd die seitens der Staatsregierung angekündigte Version einer Bezahlkarte war.

Informationen zur Umsetzung Bezahlkarte in Bayern finden sich hier:

Warum ist die Bezahlkarte problematisch?

Die Staatsregierung muss die Bezahlkarte als Erfolgsprojekt darstellen. Sie ist und bleibt aber aus verschiedensten Gründen höchst problematisch:

Die Debatten um die Einführung der Bezahlkarte waren diskriminierend. Verantwortliche Politiker:innen stellten schutzsuchende Menschen als arbeitsunwillig dar. Die Menschen würden wegen des Sozialleistungsbezugs nach Deutschland fliehen – so der Tenor. Das entspricht in keinster Weise den Tatsachen und bestätigt das falsche Bild, das rechtspopulistische Positionen von Menschen auf der Flucht zeichnen. Söder, Herrmann und Co. waren sich nicht zu schade, in Leierkastenmanier Falschinformationen und menschenfeindliche Parolen zu wiederholen. Die Bezahlkarte soll Migrationszahlen senken, einen angeblichen Missbrauch von Sozialleistungen verhindern und Schleuserkriminalität bekämpfen. Die Annahme der Existenz von wirtschaftlichen Pull-Faktoren ist wissenschaftlich nicht haltbar. Dass Geflüchtete während ihres Verfahrens nennenswerte Beträge an die Familie ins Ausland überweisen, ist nicht belegt und eher abwegig. Dass Schleuser vor und nicht einer Flucht bezahlt werden müssen, sollte allen, die sich mit Migration beschäftigen, klar sein.

Die mit der Bezahlkarte verfolgten Ziele werden nicht erreicht werden, den rassistischen Diskursen hat man aber gehörig Vorschub geleistet. Hetze gegen Geflüchtete ist mit den Debatten um die Bezahlkarte noch salonfähiger geworden. Diesen Schaden wird man nicht mehr beheben können.

Die Bezahlkarte ist eine weitere Maßnahme, die geflüchtete Menschen diskriminiert, weil sie die Teilhabe am alltäglichen Leben erschwert. Ein schnelles Ankommen und Einfinden in die Gesellschaft werden so verhindert. Genau dies sollte das eigentliche Ziel einer konstruktiven Asylpolitik in diesen Zeiten sein.

50 € Bargeld pro Monat sind zu wenig. Der Betrag ist, anders, als von der Staatsregierung dargestellt, nirgendwo rechtlich geboten. Hier müssen die Karteninhaber:innen im Vorfeld planen – soweit das im Alltag eben möglich ist. In akuten Notfällen ist man ohne gutes Netzwerk aufgeschmissen. Durch die Beschränkungen müssen dann im Einzelfall Ausnahmen über Anträge bei den Behörden geregelt werden, wenn mehr Bargeld benötigt wird, z.B. für Materialgeld in der Schule, bei Terminen außerhalb des Geltungsbereichs, wenn schnell Überweisungen eingerichtet, um die Anzahlung bei Anwältinnen zu tätigen oder Fristen gewahrt werden müssen (um nur einige Beispiele zu nennen). Dass eine flexible, zeitnahe Bearbeitung zu jeder Zeit bewerkstelligt werden kann, ist unwahrscheinlich. Muss es schnell gehen, wird die Bezahlkarte zum Hindernis. Können die Betroffenen das Anliegen nicht schriftlich vortragen, braucht es immer einen Termin bei der Behörde.

Das Bundesverfassungsgericht stellte 2012 in einem Urteil klar: Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht relativierbar. Heißt: Es gibt ein Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Durch die Einschränkungen der Bezahlkarte ist es höchstfraglich, ob dieses überhaupt noch gewährleistet ist. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2012 festgestellt: Geflüchtete haben das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, das auch die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben umfasst (1 BvL 10/10).  Personen im Asylbewerberleistungsbezug erhalten mit 460 €/ Monat rund 100 € weniger als die Grundsicherung nach dem SGBII. Damit trotzdem das menschenwürdige Existenzminimum erreicht wird, ist es unabdingbar, dass Personen Spielraum bei der individuellen Deckung ihrer Bedarfe haben. Also an einer Stelle einsparen, um an anderer Stelle mehr Geld als dafür gesetzlich veranschlagt ausgeben zu können. Dieses sparsame Wirtschaften ist mit der Bezahlkarte erschwert. Das Einkaufen auf dem Flohmarkt, in Secondhand Läden oder über Kleinanzeigen ist nicht mehr möglich. Onlinekäufe mit Ratenzahlung sind nicht vorgesehen und brauchen eine Genehmigung durch die Behörden.

Im Moment können Überweisungen und Lastschriftverfahren (noch) nicht selbstständig eingerichtet werden. Hier muss immer der Weg über die Leistungsbehörde gegangen werden. Das ist datenschutzrechtlich mehr als fragwürdig.

Klar ist: die Bezahlkarte bietet den Behörden zu viele Einblicke und Möglichkeiten der Kontrolle. Behörden können zu jeder Zeit den Kontostand einsehen, die Karte in einen „Schlummermodus“ versetzen bzw.  ganz sperren. Ausbezahlte Leistungen, die sich als Guthaben auf der Karte befinden, können wieder eingezogen werden. Einsicht in den individuellen Zahlungsverkehr haben die Behörden nicht. Aber ein Monitoring der Transaktionen seitens des Zahlungsanbieters soll stattfinden. So soll es möglich sein, bestimmte Händler auszuschließen, wenn auffällige Häufungen von Transaktionen ersichtlich werden und „missbräuchliches Verhalten“ vermutet wird.

Auch die technische Umsetzung lässt Fragen bzgl. Datenschutz und Datensicherheit offen. Die Datenschutzerklärung des Anbieters Paycenter ist lediglich auf deutscher Sprache verfügbar – eine informierte Entscheidung der anzunehmenden Nutzer:innengruppe somit nicht vorgesehen.

Die Rechtseingriffe durch die Bezahlkarte sind vielfältig und weitreichend. Sie stehen in keinem Verhältnis zu dem, was durch die Bezahlkarte eigentlich geleistet werden soll, nämlich staatliche Transferleistungen den rechtmäßigen Empfänger:innen zugänglich zu machen.

Die momentane Ausgestaltung der Bezahlkarte in Bayern lässt den einzelnen Behördenmitarbeitenden viele Eingriffsmöglichkeiten. So kann der Geltungsbereich eingeschränkt oder erweitert werden; die Karte kann in einen „Schlummermodus“ versetzt oder ganz deaktiviert werden, Überweisungen oder Lastschriftverfahren an Empfänger:innen, die nicht auf der Whitelist sind, müssen genehmigt und können damit auch versagt werden. Zu befürchten ist, dass hier willkürlichem Behördenhandeln Tür und Tor geöffnet wird. Wie hier die Rechtssicherheit der potentiell Betroffenen gewährleistet wird ist fraglich. Dass es zu Unterschieden in der Behördenpraxis kommt, ist hingegen wahrscheinlich. Weisungen an die Behörden werden vom Innenministerium vorenthalten.

Der Aufwand für Betroffene, Unterstützer:innen und Behörden bei der Einführung der Bezahlkarte ist enorm. Über die Kosten für die Bezahlkarte gibt es vom Innenministerium – mit Verweis auf Geschäftsgeheimnisse der Paycenter GmbH keine Informationen (Verlinkung anfrage GRÜNE März). Eine rechtlich unbedenklichere, diskriminierungsfreie und kostengünstigere Lösung wäre die Überweisung auf ein Basiskonto.

Was kann man tun?

Solidarische Einkaufs- oder Gutscheintauschinitiativen organisieren:

Unter dieser Anleitung aus Hamburg können überall Tauschaktionen organisiert werden.

Klagen

Klagen sind unter anderem sinnvoll, wenn durch die Einschränkungen der Bezahlkarte das sparsame Wirtschaften nicht mehr möglich ist:

  • weil Anschaffungen mit Ratenzahlung von der Behörde nicht genehmigt werden
  • oder Bargeld notwendig ist, um Gebrauchtwaren zu kaufen
  • weil bei billigeren Einkaufsmöglichkeiten die Karte nicht akzeptiert wird (z.B. Markt, regionale Shops)
  • weil für Kinder die Teilnahme an Ausflügen nicht mehr gewährleistet ist oder Materialgeld nicht mehr erbracht werden kann, da dieses in der Regel den Lehrkräften bar mitgebracht wird
  • weil 50 € Bargeld nicht ausreichen und es einen Mehrbedarf an Barleistungen gibt, der von den Sozialbehörden nicht gewährt wird

Es gibt auch weitere Gründe, aus denen eine Klage sinnvoll sein kann. Hier kann die Kanzlei Schank unterstützen.

Informieren Sie uns!

Alle Informationen aus der Praxis, die uns erreichen, sind für uns wertvoll. Daher freuen wir uns über alle, die sich kurz Zeit nehmen und das Formular ausfüllen.

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